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DGAP-HV: Deutsche Industrie REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.03.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Deutsche Industrie REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Deutsche Industrie REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.03.2019 
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-02-08 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Deutsche Industrie REIT-AG Rostock ISIN DE000A2G9LL1 / WKN A2G9LL Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung am 22. März 2019 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 22. März 2019, 
um 11:00 Uhr (MEZ) im 'Ludwig Erhard Haus', Goldberger Saal, Fasanenstraße 85, 
10623 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Industrie 
REIT-AG (nachfolgend auch '*Gesellschaft*') ein. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für 
    das am 30. September 2018 abgelaufene Geschäftsjahr jeweils mit dem Bericht 
    des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben 
    nach § 289a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)* 
 
    Diese Unterlagen können ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
    August-Bebel-Straße 68, 14482 Potsdam, und im Internet unter 
 
    https://www.deutsche-industrie-reit.de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
    eingesehen werden. Die genannten Unterlagen werden auch in der 
    Hauptversammlung ausliegen. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 
    2017/2018* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das 
    Geschäftsjahr 2017/2018 in Höhe von EUR 7.520.235,54 wie folgt zu 
    verwenden: 
 
    Ausschüttung einer          EUR 2.025.006,48 
    Dividende von EUR 0,09 je 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie 
    Einstellung in              EUR 0,00 
    Gewinnrücklagen 
    Gewinnvortrag               EUR 5.495.229,06 
    Bilanzgewinn                EUR 7.520.235,54 
 
    Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Einberufung nach 
    Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017/2018 
    dividendenberechtigten Stückaktien. 
 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am 
    dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das 
    heißt am 27. März 2019, fällig. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
    am 30. September 2018 abgelaufene Geschäftsjahr* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für 
    das am 1. Oktober 2017 begonnene und am 30. September 2018 abgelaufene 
    Geschäftsjahr jeweils Entlastung zu erteilen. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über 
    die Entlastung der Mitglieder des Vorstands abstimmen zu lassen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
    das am 30. September 2018 abgelaufene Geschäftsjahr* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats 
    für das am 1. Oktober 2017 begonnene und am 30. September 2018 abgelaufene 
    Geschäftsjahr jeweils Entlastung zu erteilen. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über 
    die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats abstimmen zu lassen. 
5.  *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2018/2019 und für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DOMUS AG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Lentzeallee 
    107, 14195 Berlin, zum Abschlussprüfer für das am 1. Oktober 2018 begonnene 
    und am 30. September 2019 endende Geschäftsjahr zu wählen. 
 
    Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, die DOMUS AG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Lentzeallee 
    107, 14195 Berlin, zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische 
    Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das am 1. Oktober 2018 
    begonnene und am 30. September 2019 endende Geschäftsjahr sowie für das am 
    1. Oktober 2019 beginnende Geschäftsjahr bis zur nächsten ordentlichen 
    Hauptversammlung zu bestellen. 
6.  *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
    Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats Herr Dr. Maximilian Murawo hat 
    sein Amt mit Wirkung zum Ende dieser ordentlichen Hauptversammlung 
    niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Hans-Ulrich Sutter, 
    Diplom-Kaufmann, ehemaliger Finanzvorstand der TAG Immobilien AG, wohnhaft 
    in Düsseldorf, Deutschland, als neues Aufsichtsratsmitglied für eine 
    Amtszeit zu wählen, die der verbleibenden Amtsperiode der übrigen 
    Aufsichtsratsmitglieder entspricht, also bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 30. September 2019 
    endende Geschäftsjahr beschließt. 
 
    Herr Hans-Ulrich Sutter verfügt über langjährige vielseitige Erfahrungen 
    als Vorstand und Aufsichtsrat im Immobiliensektor. Der vorgeschlagene 
    Kandidat ist derzeit Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Konsum 
    REIT-AG, Broderstorf, Deutschland, sowie stellvertretender Vorsitzender des 
    Aufsichtsrats der TAG Colonia-Immobilien AG, Hamburg, Deutschland. Im 
    Übrigen ist Herr Hans-Ulrich Sutter kein Mitglied in einem 
    vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium eines 
    Wirtschaftsunternehmens. 
 
    Zwischen der zur Wahl vorgeschlagenen Person und dem Unternehmen, den 
    Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
    beteiligten Aktionär bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen 
    Beziehungen. 
 
    Weitere Informationen zu dem Kandidaten sind im Anschluss an die 
    Tagesordnung aufgeführt und stehen vom Tag der Einberufung der 
    Hauptversammlung an zum Abruf im Internet unter 
 
    https://www.deutsche-industrie-reit.de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
    zur Verfügung. 
 
    Die Hauptversammlung ist nicht an den Wahlvorschlag gebunden. 
 
    Dem Votum des Aufsichtsrats folgend ist vorgesehen, dass Herr Hans-Ulrich 
    Sutter im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung als Kandidat für den 
    Aufsichtsratsvorsitz kandidiert. 
7.  *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Einberufung der 
    Hauptversammlung* 
 
    § 19 Abs. 5 der Satzung regelt die Einberufung der Hauptversammlung. Dem 
    Vorstand soll mehr Flexibilität bei der Einberufung der Hauptversammlung 
    gewährt werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor: 
 
    a) § 19 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft 
       wird wie folgt neu gefasst: 
 
       'Die Hauptversammlung ist innerhalb der 
       gesetzlichen Frist einzuberufen. Der Tag 
       der Einberufung ist nicht mitzurechnen. 
       Im Übrigen gilt § 121 Abs. 7 AktG. 
       Die Übermittlung der Mitteilung nach 
       § 125 Abs. 1 AktG durch Kreditinstitute 
       ist auf den Weg elektronischer 
       Kommunikation beschränkt. Der Vorstand 
       ist berechtigt, Mitteilungen auch in 
       Papierform zu versenden; ein Anspruch 
       hierauf besteht jedoch nicht.' 
    b) Der Vorstand wird ermächtigt, die 
       vorstehend unter lit. a) benannte 
       Änderung der Satzung unabhängig von 
       den übrigen Beschlüssen der 
       Hauptversammlung zur Eintragung im 
       Handelsregister anzumelden. 
8.  *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend den Vorsitz in der 
    Hauptversammlung* 
 
    § 22 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft betrifft den Vorsitz in der 
    Hauptversammlung. Dem Aufsichtsrat sollen mehr Möglichkeiten eingeräumt 
    werden, um in Notfällen flexibel reagieren zu können. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor 
 
    a) § 22 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst 
 
       _'Den Vorsitz in der Hauptversammlung 
       führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats, 
       einer seiner Stellvertreter, ein 
       sonstiges von dem 
       Aufsichtsratsvorsitzenden zu bestimmendes 
       Mitglied des Aufsichtsrats oder eine 
       sonstige, vom Vorsitzenden des 
       Aufsichtsrats dazu bestimmte Person.'_ 
    b) Der Vorstand wird ermächtigt, die 
       vorstehend unter lit. a) benannte 
       Änderung der Satzung unabhängig von 
       den übrigen Beschlüssen der 
       Hauptversammlung zur Eintragung im 
       Handelsregister anzumelden 
9.  *Beschlussfassung über die Klarstellung der Frist zur Übermittlung des 
    Nachweises des Anteilsbesitzes und Satzungsänderung* 
 
    § 20 Abs. 2 der Satzung legt fest, bis wann die Aktionäre den Nachweis des 
    Anteilsbesitzes übermitteln können. Um klarzustellen, dass die Anmeldefrist 
    nach § 20 Abs. 1 der Satzung und die Übermittlungsfrist für den 
    Nachweis des Anteilsbesitzes nach § 20 Abs. 2 der Satzung gleichlaufen, 
    soll die Formulierung in § 20 Abs. 2 angepasst werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor: 
 
    a) § 20 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt 
       neu gefasst: 
 
       'Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre 
       Berechtigung zur Teilnahme an der 
       Hauptversammlung und zur Ausübung des 

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February 08, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

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