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DGAP-News: Deutsche Industrie REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Deutsche Industrie REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.03.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-02-08 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Deutsche Industrie REIT-AG Rostock ISIN DE000A2G9LL1 / WKN A2G9LL Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 22. März 2019 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 22. März 2019, um 11:00 Uhr (MEZ) im 'Ludwig Erhard Haus', Goldberger Saal, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Industrie REIT-AG (nachfolgend auch '*Gesellschaft*') ein. *TAGESORDNUNG* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das am 30. September 2018 abgelaufene Geschäftsjahr jeweils mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)* Diese Unterlagen können ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, August-Bebel-Straße 68, 14482 Potsdam, und im Internet unter https://www.deutsche-industrie-reit.de/investor-relations/hauptversammlung/ eingesehen werden. Die genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017/2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017/2018 in Höhe von EUR 7.520.235,54 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR 2.025.006,48 Dividende von EUR 0,09 je dividendenberechtigter Stückaktie Einstellung in EUR 0,00 Gewinnrücklagen Gewinnvortrag EUR 5.495.229,06 Bilanzgewinn EUR 7.520.235,54 Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Einberufung nach Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017/2018 dividendenberechtigten Stückaktien. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 27. März 2019, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 30. September 2018 abgelaufene Geschäftsjahr* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das am 1. Oktober 2017 begonnene und am 30. September 2018 abgelaufene Geschäftsjahr jeweils Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands abstimmen zu lassen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 30. September 2018 abgelaufene Geschäftsjahr* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 1. Oktober 2017 begonnene und am 30. September 2018 abgelaufene Geschäftsjahr jeweils Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats abstimmen zu lassen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019 und für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DOMUS AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Lentzeallee 107, 14195 Berlin, zum Abschlussprüfer für das am 1. Oktober 2018 begonnene und am 30. September 2019 endende Geschäftsjahr zu wählen. Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, die DOMUS AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Lentzeallee 107, 14195 Berlin, zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das am 1. Oktober 2018 begonnene und am 30. September 2019 endende Geschäftsjahr sowie für das am 1. Oktober 2019 beginnende Geschäftsjahr bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu bestellen. 6. *Wahl zum Aufsichtsrat* Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats Herr Dr. Maximilian Murawo hat sein Amt mit Wirkung zum Ende dieser ordentlichen Hauptversammlung niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Hans-Ulrich Sutter, Diplom-Kaufmann, ehemaliger Finanzvorstand der TAG Immobilien AG, wohnhaft in Düsseldorf, Deutschland, als neues Aufsichtsratsmitglied für eine Amtszeit zu wählen, die der verbleibenden Amtsperiode der übrigen Aufsichtsratsmitglieder entspricht, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 30. September 2019 endende Geschäftsjahr beschließt. Herr Hans-Ulrich Sutter verfügt über langjährige vielseitige Erfahrungen als Vorstand und Aufsichtsrat im Immobiliensektor. Der vorgeschlagene Kandidat ist derzeit Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Konsum REIT-AG, Broderstorf, Deutschland, sowie stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der TAG Colonia-Immobilien AG, Hamburg, Deutschland. Im Übrigen ist Herr Hans-Ulrich Sutter kein Mitglied in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium eines Wirtschaftsunternehmens. Zwischen der zur Wahl vorgeschlagenen Person und dem Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen. Weitere Informationen zu dem Kandidaten sind im Anschluss an die Tagesordnung aufgeführt und stehen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zum Abruf im Internet unter https://www.deutsche-industrie-reit.de/investor-relations/hauptversammlung/ zur Verfügung. Die Hauptversammlung ist nicht an den Wahlvorschlag gebunden. Dem Votum des Aufsichtsrats folgend ist vorgesehen, dass Herr Hans-Ulrich Sutter im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz kandidiert. 7. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Einberufung der Hauptversammlung* § 19 Abs. 5 der Satzung regelt die Einberufung der Hauptversammlung. Dem Vorstand soll mehr Flexibilität bei der Einberufung der Hauptversammlung gewährt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor: a) § 19 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: 'Die Hauptversammlung ist innerhalb der gesetzlichen Frist einzuberufen. Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen. Im Übrigen gilt § 121 Abs. 7 AktG. Die Übermittlung der Mitteilung nach § 125 Abs. 1 AktG durch Kreditinstitute ist auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt. Der Vorstand ist berechtigt, Mitteilungen auch in Papierform zu versenden; ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.' b) Der Vorstand wird ermächtigt, die vorstehend unter lit. a) benannte Änderung der Satzung unabhängig von den übrigen Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung im Handelsregister anzumelden. 8. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend den Vorsitz in der Hauptversammlung* § 22 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft betrifft den Vorsitz in der Hauptversammlung. Dem Aufsichtsrat sollen mehr Möglichkeiten eingeräumt werden, um in Notfällen flexibel reagieren zu können. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor a) § 22 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst _'Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats, einer seiner Stellvertreter, ein sonstiges von dem Aufsichtsratsvorsitzenden zu bestimmendes Mitglied des Aufsichtsrats oder eine sonstige, vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats dazu bestimmte Person.'_ b) Der Vorstand wird ermächtigt, die vorstehend unter lit. a) benannte Änderung der Satzung unabhängig von den übrigen Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung im Handelsregister anzumelden 9. *Beschlussfassung über die Klarstellung der Frist zur Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes und Satzungsänderung* § 20 Abs. 2 der Satzung legt fest, bis wann die Aktionäre den Nachweis des Anteilsbesitzes übermitteln können. Um klarzustellen, dass die Anmeldefrist nach § 20 Abs. 1 der Satzung und die Übermittlungsfrist für den Nachweis des Anteilsbesitzes nach § 20 Abs. 2 der Satzung gleichlaufen, soll die Formulierung in § 20 Abs. 2 angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor: a) § 20 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
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February 08, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)
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