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DGAP-News: Deutsche Industrie REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Deutsche Industrie REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.03.2019
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-02-08 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Deutsche Industrie REIT-AG Rostock ISIN DE000A2G9LL1 / WKN A2G9LL Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung am 22. März 2019
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 22. März 2019,
um 11:00 Uhr (MEZ) im 'Ludwig Erhard Haus', Goldberger Saal, Fasanenstraße 85,
10623 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Industrie
REIT-AG (nachfolgend auch '*Gesellschaft*') ein.
*TAGESORDNUNG*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für
das am 30. September 2018 abgelaufene Geschäftsjahr jeweils mit dem Bericht
des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben
nach § 289a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)*
Diese Unterlagen können ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
August-Bebel-Straße 68, 14482 Potsdam, und im Internet unter
https://www.deutsche-industrie-reit.de/investor-relations/hauptversammlung/
eingesehen werden. Die genannten Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr 2017/2018 in Höhe von EUR 7.520.235,54 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer EUR 2.025.006,48
Dividende von EUR 0,09 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Einstellung in EUR 0,00
Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag EUR 5.495.229,06
Bilanzgewinn EUR 7.520.235,54
Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Einberufung nach
Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017/2018
dividendenberechtigten Stückaktien.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das
heißt am 27. März 2019, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
am 30. September 2018 abgelaufene Geschäftsjahr*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für
das am 1. Oktober 2017 begonnene und am 30. September 2018 abgelaufene
Geschäftsjahr jeweils Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über
die Entlastung der Mitglieder des Vorstands abstimmen zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das am 30. September 2018 abgelaufene Geschäftsjahr*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats
für das am 1. Oktober 2017 begonnene und am 30. September 2018 abgelaufene
Geschäftsjahr jeweils Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats abstimmen zu lassen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018/2019 und für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DOMUS AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Lentzeallee
107, 14195 Berlin, zum Abschlussprüfer für das am 1. Oktober 2018 begonnene
und am 30. September 2019 endende Geschäftsjahr zu wählen.
Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, die DOMUS AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Lentzeallee
107, 14195 Berlin, zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das am 1. Oktober 2018
begonnene und am 30. September 2019 endende Geschäftsjahr sowie für das am
1. Oktober 2019 beginnende Geschäftsjahr bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung zu bestellen.
6. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats Herr Dr. Maximilian Murawo hat
sein Amt mit Wirkung zum Ende dieser ordentlichen Hauptversammlung
niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Hans-Ulrich Sutter,
Diplom-Kaufmann, ehemaliger Finanzvorstand der TAG Immobilien AG, wohnhaft
in Düsseldorf, Deutschland, als neues Aufsichtsratsmitglied für eine
Amtszeit zu wählen, die der verbleibenden Amtsperiode der übrigen
Aufsichtsratsmitglieder entspricht, also bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 30. September 2019
endende Geschäftsjahr beschließt.
Herr Hans-Ulrich Sutter verfügt über langjährige vielseitige Erfahrungen
als Vorstand und Aufsichtsrat im Immobiliensektor. Der vorgeschlagene
Kandidat ist derzeit Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Konsum
REIT-AG, Broderstorf, Deutschland, sowie stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats der TAG Colonia-Immobilien AG, Hamburg, Deutschland. Im
Übrigen ist Herr Hans-Ulrich Sutter kein Mitglied in einem
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium eines
Wirtschaftsunternehmens.
Zwischen der zur Wahl vorgeschlagenen Person und dem Unternehmen, den
Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen.
Weitere Informationen zu dem Kandidaten sind im Anschluss an die
Tagesordnung aufgeführt und stehen vom Tag der Einberufung der
Hauptversammlung an zum Abruf im Internet unter
https://www.deutsche-industrie-reit.de/investor-relations/hauptversammlung/
zur Verfügung.
Die Hauptversammlung ist nicht an den Wahlvorschlag gebunden.
Dem Votum des Aufsichtsrats folgend ist vorgesehen, dass Herr Hans-Ulrich
Sutter im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz kandidiert.
7. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Einberufung der
Hauptversammlung*
§ 19 Abs. 5 der Satzung regelt die Einberufung der Hauptversammlung. Dem
Vorstand soll mehr Flexibilität bei der Einberufung der Hauptversammlung
gewährt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:
a) § 19 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft
wird wie folgt neu gefasst:
'Die Hauptversammlung ist innerhalb der
gesetzlichen Frist einzuberufen. Der Tag
der Einberufung ist nicht mitzurechnen.
Im Übrigen gilt § 121 Abs. 7 AktG.
Die Übermittlung der Mitteilung nach
§ 125 Abs. 1 AktG durch Kreditinstitute
ist auf den Weg elektronischer
Kommunikation beschränkt. Der Vorstand
ist berechtigt, Mitteilungen auch in
Papierform zu versenden; ein Anspruch
hierauf besteht jedoch nicht.'
b) Der Vorstand wird ermächtigt, die
vorstehend unter lit. a) benannte
Änderung der Satzung unabhängig von
den übrigen Beschlüssen der
Hauptversammlung zur Eintragung im
Handelsregister anzumelden.
8. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend den Vorsitz in der
Hauptversammlung*
§ 22 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft betrifft den Vorsitz in der
Hauptversammlung. Dem Aufsichtsrat sollen mehr Möglichkeiten eingeräumt
werden, um in Notfällen flexibel reagieren zu können.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor
a) § 22 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst
_'Den Vorsitz in der Hauptversammlung
führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats,
einer seiner Stellvertreter, ein
sonstiges von dem
Aufsichtsratsvorsitzenden zu bestimmendes
Mitglied des Aufsichtsrats oder eine
sonstige, vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrats dazu bestimmte Person.'_
b) Der Vorstand wird ermächtigt, die
vorstehend unter lit. a) benannte
Änderung der Satzung unabhängig von
den übrigen Beschlüssen der
Hauptversammlung zur Eintragung im
Handelsregister anzumelden
9. *Beschlussfassung über die Klarstellung der Frist zur Übermittlung des
Nachweises des Anteilsbesitzes und Satzungsänderung*
§ 20 Abs. 2 der Satzung legt fest, bis wann die Aktionäre den Nachweis des
Anteilsbesitzes übermitteln können. Um klarzustellen, dass die Anmeldefrist
nach § 20 Abs. 1 der Satzung und die Übermittlungsfrist für den
Nachweis des Anteilsbesitzes nach § 20 Abs. 2 der Satzung gleichlaufen,
soll die Formulierung in § 20 Abs. 2 angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:
a) § 20 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt
neu gefasst:
'Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
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February 08, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)
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