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DGAP-News: Deutsche Konsum REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Deutsche Konsum REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
21.03.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-02-08 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Deutsche Konsum REIT-AG Broderstorf ISIN DE000A14KRD3 / WKN A14KRD
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 21. März 2019
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 21.
März 2019, um 11:00 Uhr (MEZ) im 'Ludwig Erhard Haus', Goldberger Saal,
Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung der Deutsche Konsum REIT-AG (nachfolgend auch
'*Gesellschaft*') ein.
*TAGESORDNUNG*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des
Lageberichtes für das am 30. September 2018 abgelaufene
Geschäftsjahr mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem
erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs.
1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)*
Diese Unterlagen können ab sofort in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, August-Bebel-Straße 68, 14482 Potsdam, und im
Internet unter
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung/
eingesehen werden. Die genannten Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahres 2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für
das Geschäftsjahr 2017/2018 in Höhe von EUR 6.051.850,60 eine
Dividende von EUR 0,20 je Stückaktie mit der Wertpapierkennnummer
ISIN DE000A14KRD3/WKN A14KRD, die für das Geschäftsjahr 2017/2018
dividendenberechtigt ist, an die Aktionäre auszuschütten; bei
derzeit 29.959.944 dividendenberechtigten Stückaktien sind dies EUR
5.991.988,80. Der verbleibende Bilanzgewinn von EUR 59.861,80 ist
auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der
Einberufung nach Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2017/2018 dividendenberechtigten Stückaktien.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) ist der Anspruch
auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag, das heißt am 26. März 2019, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das am 30. September 2018 abgelaufene Geschäftsjahr*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das am 1. Oktober 2017 begonnene und am 30. September
2018 abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
abstimmen zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das am 30. September 2018 abgelaufene
Geschäftsjahr*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das am 1. Oktober 2017 begonnene und am 30.
September 2018 abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats abstimmen zu lassen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018/2019 und für die prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DOMUS AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft,
Lentzeallee 107, 14195 Berlin, zum Abschlussprüfer für das am 1.
Oktober 2018 begonnene und am 30. September 2019 endende
Geschäftsjahr zu wählen.
Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, die DOMUS AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft,
Lentzeallee 107, 14195 Berlin, zum Abschlussprüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das am 1.
Oktober 2018 begonnene und am 30. September 2019 endende
Geschäftsjahr sowie für das am 1. Oktober 2019 beginnende
Geschäftsjahr bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu
bestellen.
6. *Beschlussfassung über die Klarstellung der Frist zur
Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes und
Satzungsänderung*
§ 20 Abs. 2 der Satzung legt fest, bis wann die Aktionäre den
Nachweis des Anteilsbesitzes übermitteln können. Um klarzustellen,
dass die Anmeldefrist nach § 20 Abs. 1 der Satzung und die
Übermittlungsfrist für den Nachweis des Anteilsbesitzes nach §
20 Abs. 2 der Satzung gleichlaufen, soll die Formulierung in § 20
Abs. 2 der Satzung angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:
a) § 20 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt
neu gefasst:
'Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es
eines in Textform (§ 126b BGB) in
deutscher oder englischer Sprache
erstellten Nachweises ihres
Anteilsbesitzes durch das depotführende
Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut. Dieser hat
sich auf den Beginn des einundzwanzigsten
Tages, 00.00 Uhr Ortszeit am
Gesellschaftssitz, vor der Versammlung zu
beziehen (Legitimationstag) und muss der
in der Einberufung bestimmten Stelle
mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung (letzter
Berechtigungsnachweis) zugehen. Bei der
Berechnung der Berechtigungsnachweisfrist
sind weder der Tag des Zugangs des
Berechtigungsnachweises noch der Tag der
Hauptversammlung mitzurechnen. Die
Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln
an der Richtigkeit oder Echtheit des
Nachweises einen geeigneten weiteren
Nachweis zu verlangen. Wird dieser
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger
Form erbracht, kann die Gesellschaft den
Aktionär zurückweisen."
b) Der Vorstand wird ermächtigt, die
vorstehend unter lit. a) benannte
Änderung der Satzung unabhängig von
den übrigen Beschlüssen der
Hauptversammlung zur Eintragung im
Handelsregister anzumelden.
7. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die
Einberufung der Hauptversammlung*
§ 19 Abs. 5 der Satzung regelt die Einberufung der
Hauptversammlung. Die Flexibilität des Vorstands bei der
Einberufung der Hauptversammlung soll erhöht werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:
a) § 19 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt
neu gefasst:
'Die Hauptversammlung ist innerhalb der
gesetzlichen Frist einzuberufen. Der Tag
der Einberufung ist nicht mitzurechnen.
Im Übrigen gilt § 121 Abs. 7 AktG.
Die Übermittlung der Mitteilung nach
§ 125 Abs. 1 AktG an Kreditinstitute ist
auf den Weg elektronischer Kommunikation
beschränkt. Der Vorstand ist berechtigt,
Mitteilungen auch in Papierform zu
versenden; ein Anspruch hierauf besteht
jedoch nicht.'
b) Der Vorstand wird ermächtigt, die
vorstehend unter lit. a) benannte
Änderung der Satzung unabhängig von
den übrigen Beschlüssen der
Hauptversammlung zur Eintragung im
Handelsregister anzumelden.
8. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend den Vorsitz
in der Hauptversammlung*
§ 22 Abs. 1 der Satzung betrifft den Vorsitz in der
Hauptversammlung. Dem Aufsichtsrat sollen mehr Möglichkeiten
eingeräumt werden, um in Notfällen flexibel reagieren zu können.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:
a) § 22 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt
neu gefasst:
_'Den Vorsitz in der Hauptversammlung
führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats,
einer seiner Stellvertreter, ein
sonstiges von dem
Aufsichtsratsvorsitzenden zu bestimmendes
Mitglied des Aufsichtsrats oder eine
sonstige vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrats dazu bestimmte Person.'_
b) Der Vorstand wird ermächtigt, die
vorstehend unter lit. a) benannte
Änderung der Satzung unabhängig von
den übrigen Beschlüssen der
Hauptversammlung zur Eintragung im
Handelsregister anzumelden.
9. *Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten
Kapitals 2018 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
2019/I sowie die entsprechende Satzungsänderung*
Das genehmigte Kapital der Gesellschaft (§ 4 Abs. 3 der Satzung)
erreicht derzeit nicht mehr die in § 202 Abs. 3 Satz 1 AktG
genannte Grenze in Höhe von 50 % des Grundkapitals. Das bestehende
genehmigte Kapital soll daher durch ein neues genehmigtes Kapital
einschließlich der Ermächtigung zum vereinfachten
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February 08, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)
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