Als Squeeze-out bezeichnet man das zwangsweise herausdrängen der Minderheitseigentümer aus einer Aktiengesellschaft. Diese muss nicht zwangsläufig börsennotiert sein.
Wenn der Haupteigentümer mehr als 95 Prozent der Anteile an einer Gesellschaft hält, darf er jederzeit die übrigen Mitgesellschafter gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung aus dem Unternehmen drängen.
Eine Besonderheit ergibt sich, wenn das Unternehmen auf ein anderes verschmolzen werden soll (sog. verschmelzungsspezifischer Squeeze-out). Hierbei reicht dem betreibenden Mehrheitsaktionär dann bereits ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Wenn der Haupteigentümer mehr als 95 Prozent der Anteile an einer Gesellschaft hält, darf er jederzeit die übrigen Mitgesellschafter gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung aus dem Unternehmen drängen.
Eine Besonderheit ergibt sich, wenn das Unternehmen auf ein anderes verschmolzen werden soll (sog. verschmelzungsspezifischer Squeeze-out). Hierbei reicht dem betreibenden Mehrheitsaktionär dann bereits ...Den vollständigen Artikel lesen ...