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DGAP-HV: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.03.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 22.03.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-02-11 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft Andernach 
ISIN DE0005658009 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Sehr geehrte Aktionäre*, 
 
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft, Andernach, 
die am Freitag, dem 22. März 2019, 11:00 Uhr, im Hotel 
Pullman Cologne, Helenenstraße 14, 50667 Köln, 
stattfindet. 
 
* Hier und nachfolgend männlich / weiblich / divers 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 
   2017/2018, des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 
   172 AktG am 13. November 2018 gebilligt und 
   den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
   entfällt eine Feststellung durch die 
   Hauptversammlung. Jahresabschluss und 
   Lagebericht, der Bericht des Vorstands mit 
   den Erläuterungen übernahmerechtlicher 
   Angaben sowie der Bericht des Aufsichtsrats 
   sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach 
   Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, 
   zugänglich zu machen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
   2017/2018* 
 
   Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2017/2018 soll eine Dividende von 0,75 Euro 
   je Stückaktie ausgeschüttet werden. Der 
   Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist 
   gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 27. 
   März 2019. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2017/2018 in Höhe von 13.325.782,34 Euro wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   * Ausschüttung einer      13.200.000,00 Euro 
     Dividende von 0,75 Euro 
     je Stückaktie: 
   * Vortrag auf neue        125.782,34 Euro 
     Rechnung: 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
   diesen Zeitraum zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
   diesen Zeitraum zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Vergütung von 
   Aufsichtsratsmitgliedern für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die 
   entweder zusätzliche Organfunktionen bei 
   Unternehmen des thyssenkrupp Konzerns 
   innehaben oder aber leitende Angestellte des 
   thyssenkrupp Konzerns sind, erhalten keine 
   Vergütung für ihre Aufsichtsratstätigkeit bei 
   der Gesellschaft. Der nachfolgende 
   Vergütungsvorschlag von Vorstand und 
   Aufsichtsrat betrifft daher nur 
   konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats 
   der Gesellschaft. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018 eine Vergütung für 
   konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats 
   von 9.000,00 Euro und das Doppelte für den 
   konzernexternen Vorsitzenden und 
   stellvertretenden Vorsitzenden vor. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Zweigniederlassung Essen, zum Abschlussprüfer 
   und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
   des Halbjahresfinanzberichts für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen. 
II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
    *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
    Im Zeitpunkt der Einberufung der 
    Hauptversammlung ist das Grundkapital 
    eingeteilt in 17.600.000 Stückaktien. Jede 
    Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft 
    hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
    Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so 
    dass die Gesamtzahl der teilnahme- und 
    stimmberechtigten Aktien 17.600.000 Stück 
    beträgt. 
 
    *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und die Ausübung des 
    Stimmrechts* 
 
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - 
    persönlich oder durch Bevollmächtigte - und 
    zur Ausübung des Stimmrechts sind nur 
    diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu 
    Beginn des 21. Tages vor der 
    Hauptversammlung, d. h. am 1. März 2019, 
    00:00 Uhr, (Nachweisstichtag) Aktionäre der 
    Gesellschaft sind und sich zur 
    Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung 
    muss zusammen mit einem auf den 
    Nachweisstichtag erstellten Nachweis des 
    Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf 
    des 15. März 2019 bei der nachstehend 
    genannten Stelle eingehen. Die Anmeldung und 
    der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in 
    deutscher oder englischer Sprache abgefasst 
    sein. Für den Nachweis genügt die Textform. 
 
     *Anmeldestelle:* 
     Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft 
     c/o Commerzbank AG 
     GS-MO 3.1.1 General Meetings 
     Telefax: 069 136 26351 
     E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
    Üblicherweise übernehmen die 
    depotführenden Institute die erforderliche 
    Anmeldung und die Übermittlung des 
    Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre 
    Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, 
    sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges 
    depotführendes Institut zu wenden und dabei 
    gleichzeitig eine Eintrittskarte für die 
    Hauptversammlung zu bestellen. 
 
    Der Nachweis über nicht in 
    Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann 
    auch von der Gesellschaft oder einem 
    Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien 
    ausgestellt werden. 
 
    *Hinweise zum Datenschutz* 
 
    Wenn Sie sich für die Hauptversammlung 
    anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht 
    erteilen, erheben wir personenbezogene Daten 
    über Sie und/oder über Ihren 
    Bevollmächtigten. Dies geschieht, um 
    Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im 
    Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. 
    Die Eisen- und Hüttenwerke AG verarbeitet 
    Ihre Daten als Verantwortlicher unter 
    Beachtung der Bestimmungen der 
    EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie 
    aller weiteren maßgeblichen Gesetze. 
    Einzelheiten zum Umgang mit Ihren 
    personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten 
    gemäß der DSGVO finden Sie im Internet 
    auf der Webseite zur Hauptversammlung: 
 
    www.ehw.ag/hauptversammlung 
 
    *Verfahren für die Stimmabgabe und 
    Stimmrechtsvertretung* 
 
    Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch 
    Bevollmächtigte, z. B. durch ein 
    Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
    oder die von der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die 
    Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
    der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
    der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn 
    weder ein Kreditinstitut, ein diesem 
    gemäß § 135 Absatz 10 AktG i. V. m. § 
    125 Absatz 5 AktG gleichgestelltes Institut 
    oder Unternehmen noch eine 
    Aktionärsvereinigung oder eine dieser nach § 
    135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person zur 
    Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt 
    wird. Zur Erteilung der Vollmacht kann das 
    zusammen mit der Eintrittskarte versandte 
    Formular verwandt werden. Die Vollmacht kann 
    auch elektronisch per E-Mail - ehw@ehw.ag - 
    oder per Fax - Nr. 02632 3097 15 2385 - 
    unter Angabe der Eintrittskartennummer der 
    Gesellschaft übermittelt werden. Bei 
    Bevollmächtigung von Kreditinstituten, von 
    ihnen gemäß § 135 Absatz 10 AktG i. V. 
    m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten 
    Instituten oder Unternehmen, 
    Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 
    135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen 
    sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem 
    jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen 
    sind. 
 
    Den von der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertretern müssen neben einer 
    Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung 
    des Stimmrechts erteilt werden. Die 
    Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
    weisungsgemäß abzustimmen; sie können 
    die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
    ausüben. Vollmacht und Weisungen können vor 
    der Hauptversammlung erteilt werden. 
 
    *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf 
    Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 
    Absatz 2 AktG* 
 
    Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
    anteiligen Betrag von 500.000 EUR am 
    Grundkapital erreichen, das entspricht 

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