DJ DGAP-HV: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.03.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 22.03.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-02-11 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft Andernach
ISIN DE0005658009 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Sehr geehrte Aktionäre*,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft, Andernach,
die am Freitag, dem 22. März 2019, 11:00 Uhr, im Hotel
Pullman Cologne, Helenenstraße 14, 50667 Köln,
stattfindet.
* Hier und nachfolgend männlich / weiblich / divers
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts für das Geschäftsjahr
2017/2018, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss entsprechend §
172 AktG am 13. November 2018 gebilligt und
den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit
entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung. Jahresabschluss und
Lagebericht, der Bericht des Vorstands mit
den Erläuterungen übernahmerechtlicher
Angaben sowie der Bericht des Aufsichtsrats
sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach
Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf,
zugänglich zu machen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2017/2018*
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2017/2018 soll eine Dividende von 0,75 Euro
je Stückaktie ausgeschüttet werden. Der
Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist
gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 27.
März 2019.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2017/2018 in Höhe von 13.325.782,34 Euro wie
folgt zu verwenden:
* Ausschüttung einer 13.200.000,00 Euro
Dividende von 0,75 Euro
je Stückaktie:
* Vortrag auf neue 125.782,34 Euro
Rechnung:
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Vergütung von
Aufsichtsratsmitgliedern für das
Geschäftsjahr 2017/2018*
Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die
entweder zusätzliche Organfunktionen bei
Unternehmen des thyssenkrupp Konzerns
innehaben oder aber leitende Angestellte des
thyssenkrupp Konzerns sind, erhalten keine
Vergütung für ihre Aufsichtsratstätigkeit bei
der Gesellschaft. Der nachfolgende
Vergütungsvorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat betrifft daher nur
konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats
der Gesellschaft.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für das
Geschäftsjahr 2017/2018 eine Vergütung für
konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats
von 9.000,00 Euro und das Doppelte für den
konzernexternen Vorsitzenden und
stellvertretenden Vorsitzenden vor.
6. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Zweigniederlassung Essen, zum Abschlussprüfer
und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
des Halbjahresfinanzberichts für das
Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen.
II. *Weitere Angaben zur Einberufung*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung ist das Grundkapital
eingeteilt in 17.600.000 Stückaktien. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so
dass die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien 17.600.000 Stück
beträgt.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung -
persönlich oder durch Bevollmächtigte - und
zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu
Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d. h. am 1. März 2019,
00:00 Uhr, (Nachweisstichtag) Aktionäre der
Gesellschaft sind und sich zur
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung
muss zusammen mit einem auf den
Nachweisstichtag erstellten Nachweis des
Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf
des 15. März 2019 bei der nachstehend
genannten Stelle eingehen. Die Anmeldung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in
deutscher oder englischer Sprache abgefasst
sein. Für den Nachweis genügt die Textform.
*Anmeldestelle:*
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
Telefax: 069 136 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Üblicherweise übernehmen die
depotführenden Institute die erforderliche
Anmeldung und die Übermittlung des
Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre
Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten,
sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges
depotführendes Institut zu wenden und dabei
gleichzeitig eine Eintrittskarte für die
Hauptversammlung zu bestellen.
Der Nachweis über nicht in
Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann
auch von der Gesellschaft oder einem
Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien
ausgestellt werden.
*Hinweise zum Datenschutz*
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung
anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht
erteilen, erheben wir personenbezogene Daten
über Sie und/oder über Ihren
Bevollmächtigten. Dies geschieht, um
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Eisen- und Hüttenwerke AG verarbeitet
Ihre Daten als Verantwortlicher unter
Beachtung der Bestimmungen der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie
aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Einzelheiten zum Umgang mit Ihren
personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten
gemäß der DSGVO finden Sie im Internet
auf der Webseite zur Hauptversammlung:
www.ehw.ag/hauptversammlung
*Verfahren für die Stimmabgabe und
Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch
Bevollmächtigte, z. B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn
weder ein Kreditinstitut, ein diesem
gemäß § 135 Absatz 10 AktG i. V. m. §
125 Absatz 5 AktG gleichgestelltes Institut
oder Unternehmen noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine dieser nach §
135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person zur
Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt
wird. Zur Erteilung der Vollmacht kann das
zusammen mit der Eintrittskarte versandte
Formular verwandt werden. Die Vollmacht kann
auch elektronisch per E-Mail - ehw@ehw.ag -
oder per Fax - Nr. 02632 3097 15 2385 -
unter Angabe der Eintrittskartennummer der
Gesellschaft übermittelt werden. Bei
Bevollmächtigung von Kreditinstituten, von
ihnen gemäß § 135 Absatz 10 AktG i. V.
m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten
Instituten oder Unternehmen,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach §
135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen
sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen
sind.
Den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern müssen neben einer
Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können
die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben. Vollmacht und Weisungen können vor
der Hauptversammlung erteilt werden.
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf
Verlangen einer Minderheit gemäß § 122
Absatz 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
anteiligen Betrag von 500.000 EUR am
Grundkapital erreichen, das entspricht
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 11, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)
195.313 Stückaktien, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen
muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 19.
Februar 2019, 24:00 Uhr, schriftlich unter
folgender Adresse zugehen:
Vorstand der Eisen- und Hüttenwerke AG
Koblenzer Straße 141
56626 Andernach
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten. Auf § 70 AktG wird hingewiesen.
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß den §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG*
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt und Vorschläge
von Aktionären zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern, die vor der
Hauptversammlung zugänglich gemacht werden
sollen, sind ausschließlich an die
nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig
adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.
Eisen- und Hüttenwerke AG
Herrn Torsten Ratschat
Koblenzer Straße 141
56626 Andernach
Telefax: 02632-309526
E-Mail: ehw@ehw.ag
Bis spätestens zum Ablauf des 7. März 2019
bei vorstehender Adresse mit Nachweis der
Aktionärseigenschaft eingegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden,
soweit sie den anderen Aktionären zugänglich
zu machen sind, im Internet unter
www.ehw.ag
oder
www.eisenhuetten.de
unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter den genannten
Internetadressen veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten und
Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern ohne vorherige und
fristgerechte Übermittlung an die
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass
Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären, auch wenn sie der Gesellschaft
vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur
dann zur Abstimmung gelangen können, wenn
sie während der Hauptversammlung gestellt
werden.
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß §
131 Absatz 1 AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft
zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist.
*Veröffentlichungen auf der Internetseite /
Ergänzende Informationen*
Diese Einladung der Hauptversammlung, die
zugänglich zu machenden Unterlagen und
Anträge von Aktionären sowie weitere
Informationen stehen auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.ehw.ag
oder
www.eisenhuetten.de
über den Link 'Hauptversammlung' zur
Verfügung. Dort werden nach der
Hauptversammlung auch die festgestellten
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. Die
Einberufung ist am 11. Februar 2019 im
Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.
Andernach, im Februar 2019
*Eisen- und Hüttenwerke
Aktiengesellschaft*
_DER VORSTAND_
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Koblenzer Str. 141
56626 Andernach
Deutschland
Telefon: +49 2632 309525
Fax: +49 2632 309526
E-Mail: ehw@ehw.ag
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