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DGAP-HV: Capital One AG: Bekanntmachung der -3-

Finanznachrichten News

DJ DGAP-HV: Capital One AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.03.2019 in Frankfurt a. M. mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Capital One AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Capital One AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
21.03.2019 in Frankfurt a. M. mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-02-11 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Capital One AG München ISIN: DE000A0SMU79 
WKN: A0SMU7 Einladung zur Hauptversammlung am 21. März 
2019 in Frankfurt am Main 
 
Sehr geehrte Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Capital One AG 
 
am 21. März 2019, 15:00 Uhr 
 
in der Feldbergstraße 35, 60323 Frankfurt a. M. in 
den Räumen der Rechtsanwaltskanzlei McDermott Will & 
Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP 
 
Tagesordnung: 
1. *Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse 
   und Lageberichte der Capital One AG für die 
   Geschäftsjahre 2016 und 2017 und der Berichte 
   des Aufsichtsrats sowie der erläuternden 
   Berichte des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289a Abs. 1 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss der Capital One 
   AG (*Gesellschaft*) für das Geschäftsjahr 2016 
   mit Beschluss vom 25. Mai 2018 und den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 mit 
   Beschluss vom 28. September 2018 gebilligt und 
   die Jahresabschlüsse damit festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   entfällt daher. Die festgestellten 
   Jahresabschlüsse der Gesellschaft mit 
   Lageberichten für die Geschäftsjahre 2016 und 
   2017, die Berichte des Aufsichtsrats sowie die 
   erläuternden Berichte des Vorstands zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sind der 
   Hauptversammlung, auch ohne dass es einer 
   Beschlussfassung durch diese bedarf, 
   zugänglich zu machen. Die vorstehenden 
   Unterlagen sind über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   *http://capitalone-ag.de/investor-relations* 
 
   zugänglich. Sie werden zudem in der 
   Hauptversammlung ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Ludger 
   Zdarta für den Zeitraum seiner 
   Vorstandstätigkeit vom 13. September 2016 bis 
   13. September 2017 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem in 
   den Geschäftsjahren 2016 und 2017 amtierenden 
   Mitglied des Aufsichtsrats, Hans-Joachim 
   Klenz, für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum 
   Abschlussprüfer für die Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
5. *Wahl zum Aufsichtsrat/Bestätigung der 
   gerichtlich bestellten Mitglieder des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 9 Abs. 1 
   der Satzung aus vier Personen. Sämtliche 
   Mitglieder des Aufsichtsrats werden gemäß 
   §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von der 
   Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung 
   ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
   Die nachfolgend genannten amtierenden 
   Mitglieder des Aufsichtsrats wurden mit 
   Beschluss des Amtsgerichts München vom 23. 
   Februar 2018 gerichtlich bestellt und sollen 
   nun durch die Hauptversammlung gewählt, d.h. 
   in ihrem Amt bestätigt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der 
   Hauptversammlung zu wählende Mitglieder die 
   zuvor gerichtlich bestellten nachfolgend 
   genannten Mitglieder für eine Amtsperiode 
   gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung mit Wirkung 
   ab der Beendigung der heutigen ordentlichen 
   Hauptversammlung für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach 
   Beginn der Amtszeit aufgrund der gerichtlichen 
   Bestellung vom 23. Februar 2018 
   beschließt, in den Aufsichtsrat zu 
   wählen: 
 
   a. Thomas Hofmann, Direktor 
      Konzernrechnungswesen der Unister Holding 
      GmbH mit Sitz in Leipzig, Leipzig. 
 
      Herr Hofmann ist Mitglied in folgenden 
      gesetzlich zu bildenden inländischen 
      Aufsichtsräten: Ad Up Technology AG mit 
      Sitz in Leipzig. 
 
      Herr Hofmann verfügt über die 
      Qualifikationen als unabhängiger 
      Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 
      AktG. 
   b. Thomas Nicklisch, Rechtsanwalt, Leipzig. 
 
      Herr Nicklisch ist Mitglied in folgenden 
      gesetzlich zu bildenden inländischen 
      Aufsichtsräten: Ad Up Technology AG mit 
      Sitz in Leipzig, Preisvergleich.de AG mit 
      Sitz in Leipzig, Preisvergleich.de Berlin 
      AG mit Sitz in Berlin. 
 
   Auf Vorschlag der Unister Travel 
   Betriebsgesellschaft mbH, die 576.900 Aktien, 
   entsprechend einem Stimmrechtsanteil i.H.v. 
   96,15 %, an der Gesellschaft hält, den sich 
   der Aufsichtsrat zu eigen macht, ist als von 
   der Hauptversammlung zu wählendes Mitglied das 
   zuvor gerichtlich bestellte nachfolgend 
   genannte Mitglied für eine Amtsperiode 
   gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung mit Wirkung 
   ab der Beendigung der heutigen ordentlichen 
   Hauptversammlung für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach 
   Beginn der Amtszeit aufgrund der gerichtlichen 
   Bestellung vom 23. Februar 2018 
   beschließt, in den Aufsichtsrat zu 
   wählen: 
 
   c. Ludger Zdarta, Geschäftsführer der 
      Unister Travel Betriebsgesellschaft mbH, 
      Recklinghausen. 
 
      Herr Zdarta bekleidet das Amt des 
      Interimsgeschäftsführers der Unister 
      Travel Betriebsgesellschaft mbH und des 
      Interimsvorstands bzw. -geschäftsführers 
      in weiteren Gesellschaften, über deren 
      Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet 
      wurde und deren Geschäfte daher durch den 
      bestellten Insolvenzverwalter geführt 
      werden. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht 
   keiner der vorgenannten Kandidaten in einer 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu 
   der Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft 
   oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung 
   des Aufsichtsrats im Sinne der Ziffer 5.4.1 
   Abs. 7 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex für die Wahlentscheidung als 
   maßgebend anzusehen wäre. Weitere 
   Informationen zu den Kandidaten, insbesondere 
   Lebensläufe, finden Sie im Anhang dieser 
   Einladung. 
Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 600.000 
(in Worten: sechshunderttausend) auf den Inhaber 
lautende Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme 
gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher 
zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen 
Hauptversammlung 600.000 (in Worten: 
sechshunderttausend). Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien. 
 
_Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes_ 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung der 
Gesellschaft in ihrer derzeit gültigen Fassung 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse in 
deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b 
BGB) anmelden und eine in Textform in deutscher oder 
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des 
depotführenden Instituts über ihren Anteilsbesitz an 
die nachfolgende Adresse übermitteln: 
 
Capital One AG 
c/o McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater 
LLP 
Stadttor 1 
40219 Düsseldorf 
Fax: + 49 211 30211 555 
E-Mail: info@capitalone-ag.de 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 
28.02.2019 (0.00 Uhr MEZ, sogenannter 
Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft 
zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf 
des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung 
(14.03.2019 (24.00 Uhr MEZ)) unter der oben genannten 
Adresse zugehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
ausschließlich nach dem nachgewiesenen 
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit 
dem Nachweisstichtag ist zwar keine Sperre für die 
Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, 
eine Veräußerung oder ein Erwerb von Aktien nach 
dem Nachweisstichtag haben jedoch keine Auswirkungen 
mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts. Für 
die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag 
keine Bedeutung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten 
Aktionäre Eintrittskarten, auf denen die Zahl ihrer 
Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 11, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Capital One AG: Bekanntmachung der -2-

der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die 
Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
_Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung_ 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung von einem Bevollmächtigten, z.B. einem 
Kreditinstitut oder einer Aktionärsvereinigung, ausüben 
lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte 
Anmeldung und Übersendung des Nachweises des 
Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form 
erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Für 
die Erteilung der Vollmacht an ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder andere, mit diesen gemäß 
§ 135 Abs. 8 AktG bzw. § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 
5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen 
sehen weder das Gesetz noch die Satzung eine besondere 
Form vor. Gegebenenfalls verlangt das zu 
bevollmächtigende Kreditinstitut oder die zu 
bevollmächtigende Person oder Institution eine 
besondere Form der Vollmacht, da diese 
Stimmrechtsvertreter nach § 135 Abs. 1 S. 2 AktG die 
Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Etwaige 
Besonderheiten sind bei dem jeweils zu 
Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
_Vollmachtserteilung_ 
 
Für die Bevollmächtigung bitten wir unsere Aktionäre, 
das auf der Eintrittskarte vorgesehene 
Vollmachtsformular oder das auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://capitalone-ag.de/investor-relations 
 
abrufbare Vollmachtsformular zu verwenden. 
 
_Stimmrechtsvertretung_ 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch 
einen von der Gesellschaft bestellten 
Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe ihrer Weisungen 
bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Der 
Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen; er wird die Stimmrechte 
nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Der von der 
Gesellschaft bestellte Stimmrechtsvertreter wird das 
Stimmrecht nur zu solchen Punkten der Tagesordnung 
ausüben, zu denen ihm ausdrückliche und eindeutige 
Weisungen vorliegen. Soweit eine solche ausdrückliche 
und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der 
Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen 
Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. 
 
Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der 
Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter können in 
Schrift- oder Textform (§§ 126, 126b BGB) unter 
Verwendung der hierfür auf den Eintrittskarten 
vorgesehenen und auch in der Hauptversammlung 
bereitgehaltenen Vollmachts- und Weisungsformularen 
erteilt werden. 
 
Die vollständig ausgefüllten Vollmachts- und 
Weisungsformulare müssen aus organisatorischen Gründen 
spätestens bis zum Ablauf des 19.03.2019 (24.00 Uhr 
MEZ) bei der Gesellschaft unter folgender Adresse 
eingegangen sein: 
 
Capital One AG 
c/o McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater 
LLP 
Stadttor 1 
40219 Düsseldorf 
Fax: + 49 211 30211 555 
E-Mail: info@capitalone-ag.de 
 
Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, den von der 
Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter auch noch 
während der laufenden Hauptversammlung zu 
bevollmächtigen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung 
des von der Gesellschaft bestellten 
Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung 
und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes 
in der oben beschriebenen Form erforderlich. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann 
die Gesellschaft eine oder mehrere dieser Personen 
zurückweisen. 
 
*Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, 
§ 127, § 131 Abs. 1 AktG:* 
 
_Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 
2 AktG_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000 am Grundkapital erreichen (dies entspricht 
500.000 Stückaktien), können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen ist an den Vorstand der Gesellschaft zu 
richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehend 
genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 
18.02.2019 (24.00 Uhr MEZ) zugegangen sein: 
 
Capital One AG 
c/o McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater 
LLP 
Stadttor 1 
40219 Düsseldorf 
Fax: + 49 211 30211 555 
E-Mail: info@capitalone-ag.de 
 
_Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 
126 Abs. 1, 127 AktG_ 
 
Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 1 AktG müssen, 
wenn sie schon vor der Hauptversammlung von der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden sollen, mit 
einer Begründung versehen sein und sind an die 
nachstehend genannte Adresse zu richten: 
 
Capital One AG 
c/o McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater 
LLP 
Stadttor 1 
40219 Düsseldorf 
Fax: + 49 211 30211 555 
E-Mail: info@capitalone-ag.de 
 
Dort müssen sie bis zum Ablauf des 06.03.2019 (24.00 
Uhr MEZ) eingehen. Sofern die gesetzlichen 
Voraussetzungen gewahrt sind, wird die Gesellschaft die 
Gegenanträge einschließlich des Namens des 
Aktionärs und der Begründung unverzüglich auf ihrer 
Internetseite unter 
 
http://capitalone-ag.de/investor-relations 
 
zugänglich machen. Auf der genannten Internetseite 
werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung 
zugänglich gemacht. 
 
Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für 
Vorschläge eines Aktionärs zur Wahl von 
Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern nach § 
127 AktG sowie für die Zugänglichmachung solcher 
Vorschläge. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen 
jedoch nicht begründet zu werden. 
 
_Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG_ 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, soweit 
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre können unter 
 
http://capitalone-ag.de/investor-relations 
 
eingesehen werden. 
 
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
Die Einberufung und die der Hauptversammlung zugänglich 
zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen, 
insbesondere diejenigen gemäß § 124a AktG, können 
ab der Einberufung auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://capitalone-ag.de/investor-relations 
 
eingesehen werden. Die Abstimmungsergebnisse werden 
nach der Hauptversammlung unter der gleichen 
Internetadresse bekannt gegeben. 
 
München, Februar 2019 
 
*Capital One AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
Anhang 
 
(zu TOP 5: Wahl zum Aufsichtsrat/Bestätigung der 
gerichtlich bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats): 
 
Lebensläufe: 
 
*Ludger Zdarta* 
 
Persönliche Daten: 
 
Geburtsjahr: 1949 
 
Nationalität: Deutsch 
 
Ausgeübter Beruf: Geschäftsführer der Unister Travel 
Betriebsgesellschaft mbH und Vorstand der Ad Up 
Technology AG; zudem weitere Ämter als 
Interimsvorstand bzw. -geschäftsführer in im 
Insolvenzverfahren befindlichen Gesellschaften 
 
Beruflicher Werdegang: 
 
Herr Zdarta ist Industriekaufmann. Er verfügt über 
langjährige Erfahrungen im Wirtschaftsleben und hat 
bereits diverse Führungspositionen in Unternehmen 
bekleidet. Herr Zdarta war sowohl als Geschäftsführer, 
Vorstand als auch als Aufsichtsratsmitglied von 
verschiedenen Gesellschaften tätig. Vom 13. September 
2016 bis zum 13. September 2017 war er Alleinvorstand 
der Capital One AG. 
 
Ausbildung: 
 
Industriekaufmann 
 
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
inländischen Aufsichtsräten: 
 
Keine 
 
*Thomas Hofmann* 
 
Persönliche Daten: 
 
Geburtsjahr: 1967 
 
Nationalität: Deutsch 
 
Ausgeübter Beruf: Direktor Konzernrechnungswesen der 
Unister Holding GmbH mit Sitz in Leipzig. 
 
Beruflicher Werdegang: 
 
Herr Hofmann hat als Diplom-Kaufmann seine Karriere in 
der Wirtschaftsprüfung begonnen und hatte seitdem 
zusätzlich mehrere Positionen als Leiter 
Konzernrechnungswesen inne (u.a. auch bei einer 
börsennotierten Aktiengesellschaft), bei denen er u.a. 
auch die Jahresabschlussprüfungen sowie sonstige 
Prüfungen begleitet hat. Er verfügt über umfassende 
Kenntnisse, besonderen Sachverstand und langjährige 
Erfahrungen auf den Gebieten der Rechnungslegung und 
Abschlussprüfung. 
 
Ausbildung: 
 
Diplom-Kaufmann 
 
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
inländischen Aufsichtsräten: 
 
Ad Up Technology AG mit Sitz in Leipzig 
 
*Thomas Nicklisch* 
 
Persönliche Daten: 
 
Geburtsjahr: 1983 
 
Nationalität: Deutsch 
 
Ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt 
 
Beruflicher Werdegang: 
 
Herr Nicklisch ist ein auf das Wirtschaftsrecht 
spezialisierter Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt 
im Handels- und Gesellschaftsrecht. Er verfügt aufgrund 
seiner beruflichen Tätigkeit über umfangreiche 
Erfahrungen in der Beratung von Mandanten mit 
Fragestellungen aus dem Aufsichtsratsrecht. Zudem hat 
Herr Nicklisch bereits in der Vergangenheit 
Aufsichtsratsmandate bekleidet. 
 
Ausbildung: 
 
Studium der Rechtswissenschaften 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 11, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
inländischen Aufsichtsräten: 
 
Ad Up Technology AG mit Sitz in Leipzig 
 
Preisvergleich.de AG mit Sitz in Leipzig 
 
Preisvergleich.de Berlin AG mit Sitz in Berlin 
 
2019-02-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Capital One AG 
             Ludwigstraße 8 
             80539 München 
             Deutschland 
E-Mail:      info@capitalone-ag.de 
Internet:    http://www.capitalone-ag.de 
ISIN:        DE000A0SMU79 
WKN:         A0SMU7 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Börse Düsseldorf (Regulierter Markt) 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
774539 2019-02-11 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 11, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

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