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DGAP-Adhoc: SeniVita Social Estate AG: Hauptversammlung beschließt vereinfachte Kapitalherabsetzung -Grundlage für mögliche Verbesserung des Wandlungsverhältnisses für Wandelanleihe-Inhaber geschaffen (deutsch)

SeniVita Social Estate AG: Hauptversammlung beschließt vereinfachte Kapitalherabsetzung -Grundlage für mögliche Verbesserung des Wandlungsverhältnisses für Wandelanleihe-Inhaber geschaffen

DGAP-Ad-hoc: SeniVita Social Estate AG / Schlagwort(e):
Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung
SeniVita Social Estate AG: Hauptversammlung beschließt vereinfachte
Kapitalherabsetzung -Grundlage für mögliche Verbesserung des
Wandlungsverhältnisses für Wandelanleihe-Inhaber geschaffen

11.02.2019 / 21:39 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die SeniVita Social Estate AG (SSE), ein führender Entwickler von Pflegeimmobilien in Deutschland, hat heute eine vereinfachte Kapitalherabsetzung (gemäß §§ 229 ff. AktG) beschlossen, mit der das Grundkapital der SSE AG im Verhältnis 5:1 herabgesetzt werden soll. Durch die Kapitalherabsetzung ändert sich das derzeitige Beteiligungsverhältnis nicht, lediglich der Betrag des Grundkapitals und die Anzahl der Aktien verringern sich von EUR 10,0 Mio. auf EUR 2,0 Mio. Das genehmigte Kapital (Ziffer 7.4 der Satzung) und bedingte Kapital (Ziffer 7.5 der Satzung) bleiben bei der Kapitalherabsetzung unverändert. Die im Verhältnis zum bisherigen Grundkapital erhöhten Volumina beim genehmigten und bedingten Kapital können jedoch für Zwecke eines zusätzlichen wirtschaftlichen Anreizes zur Ausübung von Wandlungsrechten genutzt werden. Damit wird zugleich vor dem Hintergrund des geplanten Börsengangs die Möglichkeit für eine Verbesserung des Wandlungsverhältnisses zugunsten der Inhaber der Wandelanleihe geschaffen. Die potenzielle Beteiligungsquote der Anleihegläubiger würde sich bei Anpassung des Wandlungsverhältnisses im Verhältnis zu den derzeitigen Aktionären erhöhen, da die Anleihegläubiger anteilig mehr Aktien beziehen könnten. Der Vorstand ist ermächtigt, ein Wandlungsfenster in 2019 festzulegen, in dem solche verbesserten Wandlungen möglich sind. Für Erläuterungen dazu steht der Vorstand der SSE AG im Rahmen eines Investoren-Calls am Mittwoch, 13. Februar 2019, ab 14 Uhr zur Verfügung. Die Einwahldaten dazu erhalten Interessenten auf Anfrage unter info@sse-ag.de.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Über SeniVita Social Estate AG Die SeniVita Social Estate AG ist ein führender Entwickler von Pflegeimmobilien in Deutschland. Das Geschäftsmodell umfasst die Planung, Realisierung und Vermarktung von Pflegeimmobilien, die auf Basis des Konzepts AltenPflege 5.0 betrieben werden. Es handelt sich um eine Kombination aus mehreren, modularen Dienstleistungselementen: Seniorengerechtes Wohnen, Pflege in der eigenen Wohnung und Tagespflege. Dieses von der SeniVita Gruppe entwickelte Modell bietet gegenüber stationären Pflegekonzepten höheren Wohnkomfort, mehr Privatsphäre, individuelle Versorgung und eine hohe Betreuungsqualität insbesondere bei Demenz oder Intensivpflege. Eigentümer der SeniVita Social Estate AG sind die SeniVita Sozial gGmbH (50%), Ed. Züblin AG (46%) und grosso holding GmbH (4%). Weitere Informationen unter: www.sse-ag.de
11.02.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: SeniVita Social Estate AG Wahnfriedstraße 3 95444 Bayreuth Deutschland ISIN: DE000A13SHL2 WKN: A13SHL Börsen: Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, Stuttgart, Tradegate Exchange Ende der Mitteilung DGAP News-Service
774767 11.02.2019 CET/CEST ISIN DE000A13SHL2 AXC0210 2019-02-11/21:39
© 2019 dpa-AFX
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