Thyssenkrupp
Bis zum Geschäftsjahr 2020/21 will Thyssenkrupp die Verwaltungskosten für beide Unternehmen insgesamt auf unter 300 Millionen Euro senken - von derzeit rund 380 Millionen. Betriebsbedingte Kündigungen soll es durch die Teilung nicht geben.
Den weiteren Fahrplan bekräftigte Thyssenkrupp. Über die Spaltung soll die Hauptversammlung im Januar 2020 abstimmen. Über die Besetzung der beiden Vorstandsteams will der Konzern in diesem Frühjahr entscheiden. Im Mai werden Details zu Finanzstruktur, Markenauftritt und Strategie veröffentlicht. Die neuen Unternehmen sollen dann zum 1. Oktober 2019 weitgehend operativ selbstständig aufgestellt. Thyssenkrupp erhofft sich durch die Teilung eine Wertsteigerung der einzelnen Geschäfte, etwa durch die Hebung stiller Reserven im Aufzuggeschäft. Zudem sollen die Unternehmen einzeln wettbewerbsfähiger werden und schnellere Entscheidungen treffen können./nas/he
ISIN DE0007500001
AXC0044 2019-02-12/07:05