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DGAP-HV: Burgenland Holding AG: Einberufung zu -2-

DJ DGAP-HV: Burgenland Holding AG: Einberufung zu der am Freitag, 15. März 2019, um 10:15 Uhr im Technologiezentrum Eisenstadt, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt, stattfindenden 30. ordentlichen Hauptversammlung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Burgenland Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Burgenland Holding AG: Einberufung zu der am Freitag, 15. März 2019, um 
10:15 Uhr im Technologiezentrum Eisenstadt, Marktstraße 3, 7000 
Eisenstadt, stattfindenden 30. ordentlichen Hauptversammlung der Burgenland 
Holding Aktiengesellschaft 
 
2019-02-14 / 08:00 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Burgenland Holding Aktiengesellschaft 
mit dem Sitz in Eisenstadt 
FN 126613 x 
ISIN: AT0000640552 
 
*Einberufung* 
 
zu der am Freitag, 15. März 2019, um 10:15 Uhr im Technologiezentrum 
Eisenstadt, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt, stattfindenden 
 
*30. ordentlichen Hauptversammlung der Burgenland Holding 
Aktiengesellschaft* 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des 
Corporate-Governance-Berichts des Vorstands mit dem Bericht des 
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017/18 sowie des Vorschlags für die 
Verwendung des Bilanzgewinns. 
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30. 
September 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18. 
 
4. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 
2018/19. 
 
5. Wahlen in den Aufsichtsrat. 
 
*Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme gemäß § 108 Abs 3 bis 4 
AktG in Unterlagen (§ 106 Z 4 AktG)* 
 
Die Unterlagen gemäß § 108 Abs 4 AktG sind spätestens ab dem 21. Tag 
vor der Hauptversammlung, sohin ab 22. Februar 2019 auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter www.buho.at [1] abrufbar. 
 
*Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG (§ 
106 Z 5 AktG)* 
 
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent 
des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die 
Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht 
werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag 
samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei 
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das Verlangen muss der 
Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin 
spätestens am 22. Februar 2019, zugehen. 
 
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen ein Prozent 
des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der 
Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur Beschlussfassung 
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der 
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer 
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der 
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist 
beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der 
Hauptversammlung, sohin spätestens am 6. März 2019, zugeht. Bei einem 
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der 
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 
AktG. 
 
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, 
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts 
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie 
nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem 
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil 
zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch 
verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form 
von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der 
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Wir bitten Sie, Fragen, deren 
Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der 
Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft zu richten. 
 
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussanträge und Fragen sind an 
die Gesellschaft ausschließlich per Post (Burgenland Holding 
Aktiengesellschaft, z.H. Herrn Mag. Nikolaus Korab, Marktstraße 3, 7000 
Eisenstadt), per Telefax (+43(0)1 8900 500 90) oder per E-Mail 
(anmeldung.buho@hauptversammlung.at) zu übermitteln. 
 
Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während eines 
bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der 
Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird. Weitergehende 
Informationen über die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 
110 und 118 AktG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
www.buho.at [1]. 
 
*Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)* 
 
Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem 
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung 
*(Nachweisstichtag)*, sohin nach dem Anteilsbesitz am *5. März 2019, 24:00 
Uhr (MEZ)*. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und 
Aktionärsrechte ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, 
die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, 
sohin am *12. März 2019*, zugehen muss. Die Depotbestätigung muss vom 
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des 
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD 
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2 
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der 
Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf 
sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben 
Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache 
entgegengenommen. 
 
Depotbestätigungen sind an die Gesellschaft ausschließlich per Post (an 
die Anschrift: HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen 
am Wechsel) oder per E-Mail (anmeldung.buho@hauptversammlung.at) zu 
übermitteln, wobei der Nachweis als PDF mit qualifizierter elektronischer 
Signatur gemäß § 4 Abs 1 SVG dem E-Mail anzuschließen ist, oder 
können auch per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt 
ISIN AT0000640552 im Text angeben) übermittelt werden. 
 
Gerne können Sie die Depotbestätigungen vorab auch in Textform - per E-Mail 
(anmeldung.buho@hauptversammlung.at , Depotbestätigung im pdf-Format dem 
E-Mail angefügt) oder per Telefax (+43 (0) 1 8900 500 90) - übersenden. Zur 
Fristwahrung ist die Übersendung von Depotbestätigungen auf diesem Weg 
jedoch nicht ausreichend. 
 
*Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 und 114 AktG 
(§ 106 Z 8 AktG)* 
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, 
hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu 
bestellen, und zwar mit Vollmacht, die in Schriftform oder Textform zu 
erteilen ist. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder 
des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, 
soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des 
Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht 
muss einer bestimmten Person erteilt werden. Hat der Aktionär seinem 
depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, 
wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm 
Vollmacht erteilt wurde. 
 
Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der 
Gesellschaft www.buho.at [1] zur Verfügung gestellte Formular, das auch die 
Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die 
Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt 
werden. 
 
Vollmachten sind der Gesellschaft ausschließlich per Post (an die 
Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am 
Wechsel), per Telefax (+43(0)1 8900 500 90) oder per E-Mail 
(anmeldung.buho@hauptversammlung.at) zu übermitteln. Erklärungen gemäß 
§ 114 Abs 1 Satz 4 AktG können auch per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type 
MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000640552 im Text angeben) übermittelt 
werden. Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung 
ausschließlich persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur 
Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 14, 2019 02:00 ET (07:00 GMT)

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten 
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. 
 
*Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung 
(§ 106 Z 9 AktG)* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 
der Gesellschaft 21.810.000,00 Euro und ist in 3.000.000 Stück auf den 
Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien. Es besteht nur eine Aktiengattung. 
 
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 09:15 Uhr. 
 
Weitergehende Informationen über den Ablauf der Hauptversammlung etc. finden 
Sie auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.buho.at [1]. 
 
Eisenstadt, im Februar 2019 
Der Vorstand 
 
2019-02-14 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Burgenland Holding AG 
             Marktstraße 3 
             7000 Eisenstadt 
             Österreich 
Telefon:     +43 2236 200 24186 
Fax:         +43 2236 200 84703 
E-Mail:      info@buho.at 
Internet:    www.buho.at 
ISIN:        AT0000640552 
WKN:         879095 
Börsen:      Freiverkehr in Berlin, Stuttgart; Wiener Börse (Amtlicher 
             Handel) 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
775365 2019-02-14 
 
 
1: https://link.cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=9cf1ef3a9daf2ac7f7a6691172433463&application_id=775365&site_id=vwd&application_name=news 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 14, 2019 02:00 ET (07:00 GMT)

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