Berlin/Unterföhring (ots) - Zum zweiten Mal haben sich der Bundesverband Regie (BVR) und die ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH in partnerschaftlichen Verhandlungen auf Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) gemäß §§ 32 a, 36 Urheberrechtsgesetz verständigt. Nach 2013 - damals ging es um entsprechende Regelungen für fiktionale TV-Movies und -Serien sowie Kino-Koproduktionen -, konnten sich die Verhandlungspartner jetzt auf eine kollektivvertragliche Regelung für Telenovelas einigen. Mit der neuen Vereinbarung erhalten nun auch Regisseure von Telenovelas von einem privaten Sender ab einer bestimmten Zuschauerreichweite eine Erfolgsbeteiligung - dazu zählen u.a. auch Internetklicks und DVDs/BluRays. Eine erfolgsabhängige Beteiligung an Vertriebserlösen wurde ebenfalls vereinbart. Die Regelungen entfalten ausdrücklich auch Wirkung für die Vergangenheit.
Die Vergütungsregeln gelten für alle in Deutschland tätigen Regisseure, die sich ab sofort an den BVR für weitere Details wenden können.
Kontakt: Bundesverband Regie Edith Forster Geschäftsführerin Tel: +49 [30] 210 051 59 edith.forster@regieverband.de www.regieverband.de
ProSiebenSat.1 TV Deutschland Susanne Lang Kommunikation/PR Tel: +49 [89] 9507-1183 susanne.lang@prosiebensat1.com
OTS: ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH newsroom: http://www.presseportal.de/nr/73135 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_73135.rss2
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