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DGAP-News: KPS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.03.2019 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-02-15 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. KPS AG Unterföhring ISIN DE000A1A6V48 WKN A1A6V4 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre herzlich ein zur am Freitag, 29. März 2019, um 11:00 Uhr (MEZ), im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die KPS AG einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB zum 30. September 2018 sowie des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts für die KPS AG und den Konzern zum 30. September 2018 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB zum 30. September 2018 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 Die vorstehend genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss am 24. Januar 2019 bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die genannten Unterlagen sind über unsere Internetseite unter http://www.kps.com (im Bereich 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung') zugänglich. Auf Verlangen wird den Aktionären einmalig und kostenlos mit einfacher Post eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der KPS AG* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/2018 der KPS AG in Höhe von EUR 30.327.767,46 a) in Höhe von EUR 13.094.235,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,35 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und b) den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 17.233.532,46 auf neue Rechnung vorzutragen. Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG erst am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag (d.h. am Mittwoch, 3. April 2019) fällig und auch erst dann ausgezahlt. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden Alleinvorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2018/2019* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 WpHG für das Geschäftsjahr 2018/2019, sofern solche Zwischenberichte einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden sollen, zu wählen. Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass sein Vorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde. 6. *Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats* Die Amtszeiten der von der Hauptversammlung am 28. März 2014 gewählten Aufsichtsratsmitglieder Michael Tsifidaris, Uwe Grünewald und Hans-Werner Hartmann enden jeweils mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 29. März 2019. Daher ist eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder erforderlich. Herr Michael Tsifidaris, Herr Uwe Grünewald und Herr Hans-Werner Hartmann sollen zur Wiederwahl vorgeschlagen werden. Der Aufsichtsrat der KPS AG setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von den Anteilseignern gewählt werden. Mit Bezug auf Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt: Herr Michael Tsifidaris, Herr Uwe Grünewald und Herr Hans-Werner Hartmann sind gegenwärtig Mitglieder des Aufsichtsrats der KPS AG. Herr Michael Tsifidaris und Herr Uwe Grünewald sind mit jeweils mehr als 10 % unmittelbar als Aktionäre an der KPS beteiligt und jeweils als Unternehmensberater bei der KPS Business Transformation GmbH, Unterföhring tätig. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung folgende Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen: a) Michael Tsifidaris, Hamburg Unternehmensberater, KPS Business Transformation GmbH, Unterföhring b) Uwe Grünewald, Münster Unternehmensberater, KPS Business Transformation GmbH, Unterföhring c) Hans-Werner Hartmann, Grassau-Mietenkam Rechtsanwalt, Tätigkeit als Einzelanwalt, Grassau-Mietenkam Sämtliche Kandidaten haben versichert, dass sie im Fall ihrer Wahl den zu erwartenden Zeitaufwand für das Aufsichtsratsmandat aufbringen können. Herr Hans-Werner Hartmann erfüllt nach Einschätzung des Aufsichtsrats die Anforderungen an den Finanzexperten im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Es ist vorgesehen, dass Herr Michael Tsifidaris im Fall seiner Wahl dem Aufsichtsrat wieder als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. Unter Ziffer II. dieser Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung sind die Lebensläufe sowie Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten beigefügt. II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 1. *Lebenslauf Herr Michael Tsifidaris* Geboren am 29. April 1969 in Schorndorf Nationalität: Deutsch Unternehmensberater bei der KPS Business Transformation GmbH, Unterföhring Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: _keine_ Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: _keine_ Michael Tsifidaris ist einer der vier Gründer von KPS. Nach dem Studium der Betriebswirtschaft begann er seine Karriere bei IBM Consulting, wo er internationale Projekte auf den Gebieten Supply Chain, ERP und Outsourcing leitete. Nach mehreren Positionen mit nationaler und internationaler Verantwortung wurde er in das Managementteam für Zentraleuropa berufen. 1994 veröffentlichte er sein Buch 'Management der Innovation. Pragmatische Konzepte zur Zukunftssicherung des Unternehmens'. 2002 übernahm Michael Tsifidaris als geschäftsführender Gesellschafter und Managing Partner der KPS die Verantwortung für die strategische Entwicklung des Unternehmens. 2008 übernahm er zudem den Aufsichtsratsvorsitz. Aufgrund seines beruflichen Werdegangs hat Herr Tsifidaris umfassende Führungserfahrung und nationale sowie internationale Expertise auf den Gebieten der Strategieentwicklung, der Innovationsentwicklung, der Business Transformation sowie der Technologieimplementierung. Michael Tsifidaris ist zudem für die zunehmende Industrialisierung der Beratungsleistung der KPS verantwortlich. 2. *Lebenslauf Herr Uwe Grünewald* Geboren am 9. Juli 1960 in Düsseldorf Nationalität: Deutsch Unternehmensberater bei der KPS Business Transformation GmbH, Unterföhring
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February 15, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)