Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(Bafin) hat neue Spekulationen auf fallende Aktienkurse beim
Zahlungsdienstleister Wirecard
Die "Financial Times" hatte jüngst in mehreren Berichten von internen Untersuchungen bei einer Wirecard-Tochter in Singapur berichtet. Ein interner Hinweisgeber hatte den Verdacht geäußert, dass ein ranghoher Mitarbeiter Bilanzen gefälscht haben soll - Wirecard bestreitet ein Fehlverhalten seiner Angestellten und stellt die Angelegenheit als persönliche Fehde dar.
Die Wirecard-Aktie hatte mit der Veröffentlichung deutlich an Wert
eingebüßt, zuvor hatte das Dax-Papier rund 168 Euro gekostet, Ende
vergangener Woche waren es noch 99,90 Euro. Derart große
Kursschwankungen sind bei Dax
Leerverkäufer - im Börsenjargon auch englisch "Short-Seller" genannt - leihen sich bei Aktionären gegen Gebühr Aktienpakete und verkaufen sie am Markt. Sinkt der Aktienkurs, können sie die Papiere günstiger zurückkaufen, um sie dem Eigentümer zum festgelegten Zeitpunkt zurückzugeben.
Auch Wirecard war nach Angaben der Bafin in den Jahren 2008 und 2016 Ziel von sogenannten "Short"-Attacken, bei denen Leerverkäufer durch das Eingehen entsprechender Positionen profitiert haben - diese hätten auch zu Kursrückgängen geführt.
Seit Ende Januar seien verschiedene negative Presseberichte zu beobachten, diese seien mit dem verstärkten Aufbau von Leerverkaufspositionen zusammengefallen, so die Finanzaufsicht. Insbesondere ab dem 1. Februar sei ein Anstieg von Leerverkäufen zu beobachten, die sich auch in den vergangenen Tagen weiterhin deutlich erhöht hätten. Am 30. Januar war der erste kritische Bericht in der "FT" erschienen.
Laut Angaben einer Bafin-Sprecherin gilt das Verbot neuer Leerverkäufe sowohl im In- als auch im Ausland. Die Aufseher greifen zum ersten Mal zu einer solchen Maßnahme bei einem einzelnen Titel. In der Finanzkrise im September 2008 hatte die Behörde Verbote für Leerverkäufe bei mehreren Finanzwerten ausgesprochen. Bei der Bafin müssen Leerverkäufer ihre Positionen melden, sofern diese 0,2 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals überschreiten. Eine Veröffentlichungspflicht im Bundesanzeiger besteht ab 0,5 Prozent.
Die europäische Wertpapieraufsicht Esma stützte das Leerverkaufsverbot für Wirecard-Aktien am Montag mit einer positiven Einschätzung. Die gegenwärtigen Ereignisse und Entwicklungen rund um Wirecard seien eine ernste Bedrohung des Marktvertrauens in Deutschland. Die ergriffene Maßnahme sei angemessen und verhältnismäßig.
Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte sich ebenfalls in den Fall eingeschaltet und ermittelt wegen des Verdachts der Marktmanipulation gegen unbekannt. In den USA laufen sich schon Anwaltskanzleien mit ersten Sammelklagen warm, sie beschuldigen das Unternehmen und das Management der angeblichen Fehlinformation von Anlegern./men/jha/elm/mis
ISIN DE0008469008 DE0005810055 DE0007472060
AXC0061 2019-02-18/08:39