Am Montag schoss die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060) bereits im vorbörslichen Handel regelrecht in die Höhe. Dem Zahlungsabwickler aus Aschheim bei München kam die BaFin zu Hilfe.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 18. Februar 2019 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach es ab sofort verboten ist, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Wirecard-Aktien zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen. Das Verbot gilt bis zum 18. April 2019, 24 Uhr, hieß es von Behördenseite. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA bestätigte die BaFin in ihrer Entscheidung.
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