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DGAP-HV: Villeroy & Boch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.03.2019 in Merzig Saar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Villeroy & Boch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Villeroy & Boch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.03.2019 
in Merzig Saar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-02-18 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Villeroy & Boch Aktiengesellschaft Mettlach ISIN: DE0007657207 // WKN: 765720 
ISIN: DE0007657231 // WKN: 765723 Wir laden die Stamm- und Vorzugsaktionäre unserer 
Gesellschaft zu der Ordentlichen Hauptversammlung *am Freitag, den 29. März 2019, um 
15:00 Uhr* 
 
in die Stadthalle von 66663 Merzig/Saar, Zur Stadthalle 4 ein. 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Villeroy 
& Boch Aktiengesellschaft Euro 71.909.376,00; es ist eingeteilt in 14.044.800 
Stamm-Stückaktien und 14.044.800 stimmrechtslose Vorzugs-Stückaktien. Die Gesamtzahl der 
Aktien beträgt damit 28.089.600 Stückaktien. Stimmberechtigt sind 14.044.800 
Stamm-Stückaktien, von denen jede eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte 
beläuft sich somit auf 14.044.800. Die Zahl der von der Gesellschaft selbst zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehaltenen eigenen Stückaktien beträgt 
1.683.029 stimmrechtslose Vorzugs-Stückaktien. 
 
*I. Tagesordnung:* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Villeroy & Boch 
   Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
   2018, des Lageberichts des Vorstands für die Villeroy & Boch 
   Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats über das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des nichtfinanziellen Konzernberichts gemäß § 
   315b Abs. 3 HGB* 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   http://www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/finanztermine/hauptver 
   sammlung.html 
 
   eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 29. 
   März 2019 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
   damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 
   173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen 
   hat, liegen nicht vor. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Villeroy & Boch 
   Aktiengesellschaft* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Jahresabschluss der Villeroy & 
   Boch Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in 
   Höhe von Euro 23.301.577,72 wie folgt zu verwenden: 
 
                                  Euro 
   Ausschüttung einer Dividende   8.426.880,00 
   in Höhe von Euro 0,60 je Aktie 
   auf die 14.044.800 
   stimmrechtslosen 
   Vorzugs-Stückaktien, insgesamt 
   Ausschüttung einer Dividende   7.724.640,00 
   in Höhe von Euro 0,55 je Aktie 
   auf die 14.044.800 
   Stamm- Stückaktien, insgesamt 
   Verteilung an die Aktionäre    16.151.520,00 
   Vortrag auf neue Rechnung      7.150.057,72 
   Bilanzgewinn                   23.301.577,72 
 
   Diese Beträge basieren auf der Annahme, dass alle Aktien der Gesellschaft 
   dividendenberechtigt sind. Soweit Bilanzgewinn auf den Bestand eigener 
   Vorzugs- oder Stamm-Stückaktien der Gesellschaft zum Ausschüttungszeitpunkt 
   entfällt, wird er nicht ausgeschüttet, sondern auf neue Rechnung vorgetragen. 
   Die Zahl der von der Gesellschaft selbst zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung gehaltenen eigenen Stückaktien beträgt 1.683.029 
   stimmrechtslose Vorzugs-Stückaktien; eigene Stamm-Stückaktien hält die 
   Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung nicht. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am 
   dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig, *d.h. am 03. 
   April 2019*. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, 
   vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   Stuttgart zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat auf der Grundlage eines gemäß 
   Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung 
   des Beschlusses 2005/909 EG der Kommission ('EU-Abschlussprüferverordnung') 
   durchgeführten Auswahlverfahrens gemäß Art. 16 Absatz 2 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, und die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, als Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer empfohlen und dabei die Präferenz für die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, mitgeteilt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die 
   Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassung über die Befreiung von der Verpflichtung zur 
   individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung im Anhang zum Jahres- 
   und Konzernabschluss* 
 
   Nach § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB sowie §§ 315e Abs. 1, 314 Absatz 
   1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB sind die Vorstandsbezüge nach näherer 
   Maßgabe der vorgenannten Regelungen im Anhang bzw. Konzernanhang 
   individualisiert offenzulegen. Die Hauptversammlung kann nach § 286 Absatz 5 
   HGB und §§ 315e Abs. 1, 314 Absatz 3 Satz 1 HGB mit einer Mehrheit von 
   mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen 
   Grundkapitals beschließen, dass diese Angaben unterbleiben. Die 
   Hauptversammlung der Gesellschaft hatte am 01. April 2016 einen solchen 
   Opt-Out-Beschluss gefasst, der in diesem Jahr ausläuft. Er soll für die Dauer 
   von drei Jahren erneuert werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die in § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB sowie §§ 315e Abs. 1, 314 
   Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 des HGB (in ihrer jeweils anwendbaren 
   Fassung) verlangten Angaben unterbleiben für drei Jahre, d.h. für die Jahres- 
   und Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre 2019 bis einschließlich 
   2021. 
 
*II. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts - 
   soweit ein solches besteht - sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz 
   nachgewiesen haben. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden 
   Institut in Textform erstellte und in deutscher, französischer oder englischer 
   Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 
   einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen, das ist 
 
   *Freitag, der 08. März 2019 (00:00 Uhr)* 
   (sog. 'Nachweisstichtag'). 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis 
   jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
   spätestens am 
 
   *Freitag, den 22. März 2019 (24:00 Uhr)* 
 
   unter der Adresse 
 
   Villeroy & Boch Aktiengesellschaft 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   - General Meetings - 
   Postfach 20 01 07 
   D-60605 Frankfurt am Main 
   Telefaxnummer: 0049 (0)69 12012-86045 
   E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
   zugehen. 
 
   Den zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Aktionären werden 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen 
   Erhalt der Eintrittskarten zu erleichtern, bitten wir die Aktionäre, 
   frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen und empfehlen unseren 

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