Stuttgart (ots) - Wer Verbrechen begeht, muss verurteilt werden. Das sollte internationaler Standard sein. In Syrien wird jedoch kein Recht gesprochen, das diesen Namen verdient. Verbrecher in den Ländern anzuklagen, deren Staatsbürgerschaft sie besitzen, ist ein überlegenswerter Weg, auch wenn der steinig ist. Es braucht einen dringenden Tatverdacht. Und einen Haftgrund. Enttäuschungen sind da programmiert, und die juristische Feinarbeit hat noch gar nicht begonnen. Doch was sind die Alternativen? Syrische Gerichte walten lassen? Kaum vorstellbar. Die Taten ungesühnt lassen? Noch viel weniger vorstellbar. Der Justiz mehr Mittel für die anstehenden Arbeiten geben? Wünschenswert.
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