Unter welchen Umständen Urlaub verfällt, will das Bundesarbeitsgericht an diesem Dienstag (09.30 Uhr) in Erfurt erörtern. Erwartet wird ein Grundsatzurteil. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob und wie umfassend Arbeitgeber Angestellte im Vorfeld vor dem Verfall von Urlaubsansprüchen warnen müssen. Das höchste deutsche Arbeitsgericht muss dabei auch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes im Blick haben. Arbeitsrechtler erwarten, dass die Entscheidung der Richter die Praxis der Urlaubsgewährung von Arbeitgebern verändern wird.
Geklagt hatte ein Wissenschaftler, der 51 Tage Urlaub bezahlt haben möchte, den er bis zum Ende seines Arbeitsvertrages nicht mehr genommen hatte. Beklagte ist die Max-Planck-Gesellschaft München./htz/DP/fba
AXC0018 2019-02-19/05:49