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TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Anlegerklagen VW-Dieselgate - Positiver Verlauf der ersten Verhandlungstage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-Media / 2018-09-28 / 09:30 
 
*Pressemitteilung* 
 
*Anlegerklagen VW-Dieselgate: Positiver Verlauf der ersten Verhandlungstage 
vor dem Oberlandesgericht Braunschweig - Haftung der Volkswagen AG gegenüber 
Aktionären, Anleiheerwerbern sowie Derivatekäufern möglich - Eintritt der 
absoluten Verjährung droht zum 31. Dezember 2018.* 
 
Kirchentellinsfurt, 28.09.2018 
 
Die Kanzleien der TILP-Gruppe vertreten bekanntlich in dem 
Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG (VW) und die Porsche 
Automobil Holding SE (PSE) in Sachen "Dieselgate" vor dem Oberlandesgericht 
(OLG) Braunschweig die Musterklägerin sowie weit über tausend 
institutionelle und private Investoren. Am 10., 11. und 17. September haben 
dort die ersten mündlichen Verhandlungstage stattgefunden. 
 
Das OLG Braunschweig gab bereits zu einer Reihe von Punkten seine vorläufige 
Einschätzung bekannt. Danach sind rechtlich besonders vorteilhafte Ansprüche 
gegen VW nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), welche seit 10. Juli 2012 
entstanden wären, noch nicht verjährt. Daneben bleiben aber auch eventuelle 
deliktische Ansprüche für den Zeitraum ab dem 6. Juni 2008 bestehen. In 
besonderem Maße erfolgversprechend sind nach den Ausführungen des 
Senates Ansprüche aus Wertpapierkäufen ab dem 24. Mai 2014. Auch die Haftung 
von VW gegenüber Erwerbern von Anleihen, Porsche-Vorzugsaktien sowie 
Derivaten hält das OLG für grundsätzlich möglich. Eventuelle Ansprüche gegen 
PSE wurden noch nicht erörtert. 
 
Das OLG Braunschweig erteilte verschiedenem zentralem 
Verteidigungsvorbringen von VW dabei eine Absage. So könne sich VW nicht 
darauf berufen, vor dem 18. September 2015 von Ad-hoc-Pflichten befreit 
gewesen zu sein. Auch greife der Grundsatz, sich selbst keiner Straftat 
bezichtigen zu müssen, vorliegend nicht ein. Ferner bestätigte das Gericht, 
dass der Vortrag der Klägerseite in Bezug auf die Kenntnis des ehemaligen 
Vorstandsvorsitzenden Professor Martin Winterkorn von den technologischen 
Entwicklungen ausreichend sei, um VW die sogenannte sekundäre Darlegungslast 
bzgl. seiner Kenntnis aufzuerlegen. Danach muss VW substantiiert und 
schlüssig vortragen, warum Winterkorn keine Kenntnis von den vorgenommenen 
Manipulationen gehabt haben soll. Das bedeutet prozessrechtlich eine ganz 
erhebliche Stärkung der Rechtsposition der klagenden Anleger und Investoren. 
 
Diese und andere positive Aussagen des OLG Braunschweig haben die 
Erfolgschancen der Kläger weiter deutlich erhöht. Die nächsten 
Verhandlungstermine sind auf den 26. November, den 3. Dezember und den 10. 
Dezember festgesetzt, weitere Termine folgen in 2019. 
 
Alle geschädigten Anleger und Investoren, die zwischen dem 6. Juni 2008 und 
dem 18. September 2015 VW-Aktien, VW-Anleihen, Derivate auf VW-Aktien 
und/oder Porsche-Aktien erworben haben und bislang noch keine rechtlichen 
Schritte eingeleitet haben, können noch bis spätestens 31. Dezember 2018 
Klage einreichen. Danach droht der absolute Verjährungseintritt. 
 
Interessenten können sich unter www.vw-klage.de [1] kostenlos registrieren 
und erhalten dann umgehend weitere kostenlose Informationen. 
 
*TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH* 
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht 
Axel Wegner | Rechtsanwalt 
Marvin Kewe | Rechtsanwalt 
Einhornstr. 21 | 72138 Kirchentellinsfurt | Germany 
Tel.: +49 7121 9090920 
Fax: +49 7121 9090981 
Mail: medien@tilp.de 
www.tilp.de [2] 
 
Pflichtangaben gemäß § 35a GmbHG siehe hier [3]. 
 
*TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte* 
Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP") ist eine 
der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich seit 1994 
konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von 
Investoren und Anlegern engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder 
Private. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen 
Jahren wird TILP durchgängig zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und 
Kapitalmarktrecht gezählt. Der Nomos Verlag nennt TILP im Handbuch Kanzleien 
in Deutschland 2014 " 'die' führende Kapitalmarktrechtskanzlei". Das 
Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/2015 des führenden Branchenmediums JUVE 
zählt TILP seit über zehn Jahren zur absoluten Spitzengruppe der führenden 
Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach Publikationen von 
JUVE ist TILP "eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl 
institutioneller als auch privater Investoren in bank- und 
kapitalmarktrechtlichen Fragen . . . die seit Jahren zu den ersten Adressen 
gehört und . . .das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat", Wettbewerber 
bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz". Im 
Handbuch 2016/2017 wird TILP von JUVE sogar als einzige 
Kapitalanlegerkanzlei in der absoluten Spitzengruppe auf dem Gebiet 
"Prozessführung im Bereich Handel und Haftung" geführt. Die Kanzlei hat 
inzwischen über 200 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie des 
Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in 
Deutschland herbeigeführt - der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 
erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei 
Geldanlagen als "Sensationsurteil", für Verbraucherschützer ist es ein 
"bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP ist Partner der 
Kanzleien TILP PLLC, New York sowie TILP Litigation Lda & Comandita (ZFDM), 
Funchal/Madeira, die sich auf die internationale Vertretung institutioneller 
Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und 
Kartellrechts spezialisiert haben. TILP verfügt über ausgewiesene Expertise 
und Praxis im nationalen und internationalen kollektiven Rechtsschutz. 
National gilt das insbesondere in sogenannten KapMuG-Verfahren nach dem 
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Bei dessen Reform im Jahr 2012 war 
der Kanzleigründer Andreas Tilp einer der neun Sachverständigen des 
Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. So hat TILP beispielsweise im 
"wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der 
Spiegel vom 3.3.2008) im Oktober 2014 vor dem BGH den KapMuG-Fall DT 3 gegen 
die Deutsche Telekom AG gewonnen, ebenso siegte die Kanzlei für den 
Musterkläger vor dem OLG München im KapMuG-Verfahren gegen die Hypo Real 
Estate Holding AG (HRE). Die Frankfurter Allgemeine bezeichnet Rechtsanwalt 
Tilp als "Fachmann für Massenklagen" (11.12.2014) und "Mister KapMuG" 
(18.09.2016). Andreas Tilp ist stellvertretender Vorsitzender des 
Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen 
AnwaltVerein und engagiert sich für die Interessen von Investoren und 
Anlegern beispielsweise in Anhörungen und Gesprächsrunden im Deutschen 
Bundestag und vor der Europäischen Kommission. Er war Sachverständiger der 
Regierungskommission Corporate Governance sowie mehrfach Sachverständiger 
des Deutschen Bundestages, beispielsweise zum Anlegerschutz- und 
Funktionsverbesserungsgesetz, zum AIFM-Umsetzungsgesetz und zum Ersten 
Finanzmarktnovellierungsgesetz. 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
Emittent/Herausgeber: TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
Schlagwort(e): Dienstleistungen 
 
2018-09-28 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - 
ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
728281 2018-09-28 
 
 
1: https://link.cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=4040643b18ce412ff73dd97c3ffbaf4d&application_id=728281&site_id=vwd&application_name=news 
2: https://link.cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=183cbb371ab5830aa784dec57f2cd024&application_id=728281&site_id=vwd&application_name=news 
3: https://link.cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=1878ef5cad5bd590ef459ad6d64ed8f5&application_id=728281&site_id=vwd&application_name=news 
 

(END) Dow Jones Newswires

September 28, 2018 03:30 ET (07:30 GMT)

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