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DGAP-News: Sartorius Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Sartorius Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.03.2019 in Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-02-19 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Sartorius Aktiengesellschaft Göttingen ISIN DE0007165607 und ISIN DE0007165631 Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung 2019 Wir laden die Aktionäre der Sartorius Aktiengesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 ein: Donnerstag, 28. März 2019, 10.00 Uhr (MEZ), Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen *I. Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sartorius Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die Sartorius Aktiengesellschaft und den Konzern, jeweils mit dem darin eingeschlossenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Die genannten Unterlagen sind im Internet veröffentlicht unter der Adresse: www.sartorius.de/hauptversammlung 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Sartorius Aktiengesellschaft* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 136.147.298,29 wie folgt zu verwenden: Zahlung einer Dividende = EUR von je EUR 0,61 pro 20.869.456,64 dividendenberechtigter Stammstückaktie: Zahlung einer Dividende = EUR von je EUR 0,62 pro 21.189.162,16 dividendenberechtigter Vorzugsstückaktie: Vortrag auf neue Rechnung: = EUR 94.088.679,49 Insgesamt: = EUR 136.147.298,29 Falls sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern sollte, wird ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt werden. Die Dividende ist am 2. April 2019 fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Änderung der Satzung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen: § 2 (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: _Gegenstand des Unternehmens ist die Forschung und Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb von und der Handel mit Produkten, Geräten, Gegenständen, Systemen und Verfahren sowie die Erbringung von Service- und Dienstleistungen für Anwendungen aller Art auf den Gebieten der Labor- und Prozesstechnik sowie verwandter Technologien._ Die Überschrift des § 8 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: _Zusammensetzung, Amtszeit und Wahl von Ersatzmitgliedern_ § 8 (2) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: Die Mitglieder des Aufsichtsrates können nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Wiederbestellung in den Aufsichtsrat ist zulässig. § 8 (3) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: Für jedes Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre kann ein Ersatzmitglied gewählt werden. Tritt ein Ersatzmitglied an die Stelle des ausgeschiedenen Mitgliedes, so erlischt das Amt des Ersatzmitgliedes mit Ende der Hauptversammlung, in der eine Ergänzungswahl stattfindet, spätestens jedoch mit Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes. Die Wahl von Ersatzmitgliedern für die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer richtet sich nach dem Mitbestimmungsgesetz. § 8 (4) der Satzung wird gestrichen. § 11 (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: Die Sitzungen des Aufsichtsrates werden vom Vorsitzenden oder, wenn dieser verhindert ist, von seinem Stellvertreter unter Angabe der einzelnen Tagesordnungspunkte einberufen. Die Einladung soll unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und kann schriftlich (einschließlich Telefax), mündlich, fernmündlich oder mittels sonstiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel (z.B. E-Mail, Online-Plattform) erfolgen. In dringenden Fällen kann die Einberufungsfrist angemessen verkürzt werden. Die Beschlussfassung über einen Gegenstand, der in der Einladung nicht als Tagesordnungspunkt enthalten war, ist zulässig, wenn kein Mitglied des Aufsichtsrates der Beschlussfassung widerspricht. § 11 (2) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: Beschlüsse des Aufsichtsrates werden in Sitzungen gefasst. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates - im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter - kann einen Beschluss des Aufsichtsrates auch außerhalb von Sitzungen durch schriftliche (einschließlich Telefax) oder fernmündliche Abstimmung oder durch Abstimmung mittels sonstiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel (z.B. E-Mail, Online-Plattform) herbeiführen, wenn kein Aufsichtsratsmitglied diesem Verfahren innerhalb einer vom Vorsitzenden bestimmten angemessenen Frist widerspricht. § 11 (3) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: _Die Sitzungen des Aufsichtsrates werden vom Vorsitzenden - bei seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter - geleitet. Sitzungen des Aufsichtsrates können auch als Videokonferenz stattfinden. In begründeten Ausnahmefällen können Mitglieder des Aufsichtsrates mit Zustimmung des Sitzungsvorsitzenden auch per Telefonkonferenz an einer Sitzung des Aufsichtsrates teilnehmen._ In § 11 (4) Satz 4 wird das Wort _'Wahlergebnisses' _durch das Wort _'Abstimmungsergebnisses' _ersetzt. § 11 (5) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: Über die Sitzungen des Aufsichtsrates ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Sitzungsvorsitzenden zu unterzeichnen ist. Beschlüsse, die über schriftliche (einschließlich Telefax) oder fernmündliche Abstimmungen oder durch Abstimmungen mittels sonstiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel (z.B. E-Mail, Online-Plattform) herbeigeführt werden, hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates festzustellen. § 12 (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben der Erstattung ihrer Auslagen eine feste jährliche Vergütung in Höhe von je EUR 45.000,00, die nach der ordentlichen Hauptversammlung fällig ist. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Dreifache, der stellvertretende Vorsitzende das Zweifache dieses Betrages. Bei unterjährigem Beginn oder Ende der Mitgliedschaft wird die Vergütung anteilig gewährt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.500,00 pro Sitzung. § 12 (2) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten je Mitgliedschaft in einem Ausschuss - mit Ausnahme des Nominierungsausschusses sowie des Ausschusses gemäß § 27 Absatz 3 Mitbestimmungsgesetz - zusätzlich zu der gemäß Absatz 1 gewährten Vergütung eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 9.000,00, davon abweichend für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss in Höhe von EUR 15.000,00. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Zweifache des jeweiligen Betrages. Die Vergütung für die Ausschusstätigkeit ist zusammen mit der Vergütung gemäß Absatz 1 fällig. Bei unterjährigem Beginn oder Ende der Mitgliedschaft wird die Vergütung anteilig gewährt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder eines Ausschusses - mit Ausnahme des Nominierungsausschusses sowie des Ausschusses gemäß § 27 Absatz 3 Mitbestimmungsgesetz - ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.500,00 pro Sitzung. 6. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2019*
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February 19, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)
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