Zürich (ots) - Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP
begrüsst die gestern veröffentlichte Stellungnahme des Bundesrates
zur Interpellation von Nationalrat Mathias Reynard. Dieser wollte
wissen, ob "der Bundesrat den heutigen Mechanismus der Entschädigung
von Versicherungsmaklern nicht als undurchsichtig und problematisch"
erachtet. Wie der Bundesrat fordert auch der ASIP neue Regeln für
eine bessere Transparenz und einen fairen Wettbewerb bei der Beratung
von Arbeitgebern.
Die Beratung und Expertise der Broker bei einem Neuanschluss oder
bei der Überprüfung der bestehenden Anschlüsse kann für den
Arbeitgeber und die Versicherten durchaus eine wichtige Rolle spielen
und soll auch entsprechend entschädigt werden. Das heutige
Entschädigungsmodell mit erfolgs- und volumenabhängigen Provisionen
und jährlich wiederkehrenden Courtagen durch Sammel- und
Gemeinschaftseinrichtungen in der zweiten Säule führt aber dazu, dass
der Wettbewerb zwischen diesen Einrichtungen über die Höhe dieser
Zahlungen geführt wird, und nicht über die unabhängige Beurteilung
der Leistungen dieser Einrichtungen. Das ist vorsorgerechtlich
problematisch. Die potentiellen Interessenkonflikte können, wie u.a.
auch eine Studie von c-alm zeigt, zu Nachteilen für die Arbeitgeber
und die betroffenen Versicherten führen. Trotz Transparenzpflichten
können weder Interessenkonflikte noch überhöhte Zahlungen
ausgeschlossen werden.
Der ASIP will die Leistung der Broker keineswegs in Abrede
stellen. Die Tätigkeit einzelner Broker zeigt auch bereits heute,
dass eine aufwandbasierte Entschädigung durch den Auftraggeber
durchaus funktionieren kann. Um die Grundlage für einen echten und
fairen Wettbewerb zu schaffen, sind daher regulatorische Anpassungen
nötig - im Interesse der betroffenen Betriebe und der Versicherten.
Originaltext: ASIP - Schweiz. Pensionskassenverband
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100005511
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100005511.rss2
Kontakt:
Jean Rémy Roulet, Präsident (Genf),
Telefon + 41 22 949 19 19
und Hanspeter Konrad, Direktor (Zürich)
Telefon +41 43 243 74 15
info@asip.ch
ASIP, Kreuzstrasse 26, CH-8008 Zürich
begrüsst die gestern veröffentlichte Stellungnahme des Bundesrates
zur Interpellation von Nationalrat Mathias Reynard. Dieser wollte
wissen, ob "der Bundesrat den heutigen Mechanismus der Entschädigung
von Versicherungsmaklern nicht als undurchsichtig und problematisch"
erachtet. Wie der Bundesrat fordert auch der ASIP neue Regeln für
eine bessere Transparenz und einen fairen Wettbewerb bei der Beratung
von Arbeitgebern.
Die Beratung und Expertise der Broker bei einem Neuanschluss oder
bei der Überprüfung der bestehenden Anschlüsse kann für den
Arbeitgeber und die Versicherten durchaus eine wichtige Rolle spielen
und soll auch entsprechend entschädigt werden. Das heutige
Entschädigungsmodell mit erfolgs- und volumenabhängigen Provisionen
und jährlich wiederkehrenden Courtagen durch Sammel- und
Gemeinschaftseinrichtungen in der zweiten Säule führt aber dazu, dass
der Wettbewerb zwischen diesen Einrichtungen über die Höhe dieser
Zahlungen geführt wird, und nicht über die unabhängige Beurteilung
der Leistungen dieser Einrichtungen. Das ist vorsorgerechtlich
problematisch. Die potentiellen Interessenkonflikte können, wie u.a.
auch eine Studie von c-alm zeigt, zu Nachteilen für die Arbeitgeber
und die betroffenen Versicherten führen. Trotz Transparenzpflichten
können weder Interessenkonflikte noch überhöhte Zahlungen
ausgeschlossen werden.
Der ASIP will die Leistung der Broker keineswegs in Abrede
stellen. Die Tätigkeit einzelner Broker zeigt auch bereits heute,
dass eine aufwandbasierte Entschädigung durch den Auftraggeber
durchaus funktionieren kann. Um die Grundlage für einen echten und
fairen Wettbewerb zu schaffen, sind daher regulatorische Anpassungen
nötig - im Interesse der betroffenen Betriebe und der Versicherten.
Originaltext: ASIP - Schweiz. Pensionskassenverband
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