Im Streit mit Kliniken um zu hohe Rechnungen für Krebspatienten können die privaten Krankenkassen grundsätzlich einen Teil des Geldes für ihre Versicherten zurückfordern. Es müssen aber bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, wie aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht, das am Mittwoch in Karlsruhe verkündet wurde. Einige Fragen sind auch noch in den einzelnen Prozessen zu klären. (Az. VIII ZR 115/18 u.a.)
Betroffen sind Medikamente zur ambulanten Chemotherapie, die Krankenhaus-Apotheken individuell anmischen. Dafür wurden früher 19 Prozent Umsatzsteuer fällig - bis der Bundesfinanzhof 2014 klarstellte, dass solche Medikamente von der Steuer befreit sind. Die Versicherten haben also zu viel bezahlt, die Versicherungen zu viel erstattet. Dabei kann es im einzelnen Fall um mehrere tausend Euro gehen. Bundesweit laufen deshalb zahlreiche Prozesse. Die obersten Zivilrichter des BGH geben dafür jetzt die Linie vor.
Das Problem mit der Abrechnung betrifft auch gesetzliche Kassen. Sie streiten parallel vor den Sozialgerichten um Rückerstattung./sem/DP/fba
AXC0259 2019-02-20/16:53