BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestags-Finanzausschuss hat das von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegte "Brexit-Steuerbegleitgesetz" bei seiner Sitzung in Berlin abschließend beraten. Mit dem Gesetz würden notwendige Regelungen im Steuer- und Finanzmarktbereich zur Begleitung des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU getroffen - "unabhängig davon, ob es einen geregelten oder ungeregelten Brexit gibt", erklärten die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter Matthias Hauer.
Die vorgesehenen Regelungen im Steuerrecht sollen den Angaben zufolge verhindern, dass allein der Brexit für den Steuerpflichtigen nachteilige Rechtsfolgen nach sich zieht. So werde unter anderem bei Riester-Verträgen nicht die schädliche Verwendung ausgelöst, wenn Steuerpflichtige bei "Altverträgen" ihren Wohnsitz in Großbritannien haben. Ebenso werde die Rechtsform der Limited steuerlich fortgeführt, indem klargestellt werde, dass allein der Brexit zu keiner Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven führt. Auch wird die Kündigungsschwelle für Top-Banker gesenkt.
Die Finanzaufsicht Bafin soll für maximal 21 Monate nach dem Brexit-Zeitpunkt Maßnahmen zur Vermeidung von Nachteilen für die Stabilität der Finanzmärkte treffen können. Die Abgeordneten hätten festgelegt, dass die Bafin bei der Erstanwendung die maximal möglichen Fristen in der Regel nicht pauschal und in vollem Umfang ausschöpfe, sondern risikoorientiert vorgehe und auch mit der Möglichkeit von Fristverlängerungen arbeite, erklärten Tillmann und Hauer. Die Regierung werde dem Finanzausschuss nach zwölf Monaten über die von der Bafin getroffenen Maßnahmen berichten.
Mit einem weiteren Gesetzentwurf trifft die Regierung auch für den Fall des ungeordneten Austritts weitere Vorkehrungen. Ziel dieses "Brexit-Übergangsgesetzes" ist es laut Bundestag, Briten und Deutsche vor Nachteilen in ihrer sozialen Absicherung zu schützen, sollte Großbritannien am 30. März ohne Abkommen aus der EU austreten. So sollen Personen nicht allein wegen des Austritts ihren Status in der Renten- oder Krankenversicherung verlieren oder einer Doppelversicherungspflicht unterliegen. Beide Gesetze sollen am Donnerstagabend offiziell vom Bundestag beschlossen werden.
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February 20, 2019 10:31 ET (15:31 GMT)
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