FRANKFURT (Dow Jones)--Die Bundesnetzagentur hat einen Teilsieg in dem umstrittenen Verfahren zur Frequenzvergabe beim kommenden Mobilfunkstandard 5G erzielt. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln entschied, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur, Frequenzen im Wege eines Versteigerungsverfahren zu vergeben, rechtmäßig sei. Geklagt hatte im Juni 2018 die deutsche Telefonica. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet.
Entschieden ist damit aber nur über die Grundentscheidung vom 14. Mai 2018 zugunsten eines Versteigerungsverfahrens. Der Streit um die Festlegung der Vergabe- und Auktionsregeln vom 26. November 2018 ist damit noch nicht vom Tisch. Gegen diese Regeln haben laut Gericht neun Mobilfunkunternehmen im Dezember 2018 Klage erhoben und Telefonica und Vodafone im Februar 2019 Eilanträge gestellt.
Die ursprünglich von der Bundesnetzagentur vorgelegten Auktionsbedingungen seien in den vergangenen Monaten durch externen Druck stark verändert worden, hatte Vodafone vorgebracht. So seien vor allem neue Bedingungen geschaffen worden, die Investitionen in 5G erschwerten, statt sie zu erleichtern.
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February 21, 2019 05:16 ET (10:16 GMT)
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