Berlin (ots) -
- Querverweis: Das Gutachten liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor und ist unter http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -
Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, hat den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages dazu befragt, ob es für die Bezeichnung Prüffall für eine Partei, die sich in der Prüfphase durch das Bundesamt für Verfassungsschutz befindet, eine gesetzliche Grundlage gibt.
"Aus dem Gutachten geht eindeutig hervor, dass Haldenwang keine gesetzliche Ermächtigung für die öffentliche Bezeichnung der AfD als Prüffall hat.
Er hat folglich seine Neutralitätspflicht verletzt und tief in die Chancengleichheit der Parteien eingegriffen.
Mit diesem Verhalten hat er das Bundesamt für Verfassungsschutz für die eigenen politischen Ziele und die seiner Vorgesetzten auf plumpe Art und Weise instrumentalisiert und dem ohnehin kaum noch vorhandenen Vertrauen in die Politik schwer geschadet.
Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist eine Ohrfeige für Haldenwang. Klage gegen dieses verfassungswidrige Verhalten ist bereits von uns eingereicht."
Das Gutachten finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung.
OTS: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag newsroom: http://www.presseportal.de/nr/130241 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_130241.rss2
Pressekontakt: Christian Lüth Pressesprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag Tel.: 030 227 57225
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Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, hat den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages dazu befragt, ob es für die Bezeichnung Prüffall für eine Partei, die sich in der Prüfphase durch das Bundesamt für Verfassungsschutz befindet, eine gesetzliche Grundlage gibt.
"Aus dem Gutachten geht eindeutig hervor, dass Haldenwang keine gesetzliche Ermächtigung für die öffentliche Bezeichnung der AfD als Prüffall hat.
Er hat folglich seine Neutralitätspflicht verletzt und tief in die Chancengleichheit der Parteien eingegriffen.
Mit diesem Verhalten hat er das Bundesamt für Verfassungsschutz für die eigenen politischen Ziele und die seiner Vorgesetzten auf plumpe Art und Weise instrumentalisiert und dem ohnehin kaum noch vorhandenen Vertrauen in die Politik schwer geschadet.
Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist eine Ohrfeige für Haldenwang. Klage gegen dieses verfassungswidrige Verhalten ist bereits von uns eingereicht."
Das Gutachten finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung.
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