Am Montag hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Allgemeinverfügung für ein Verbot zur Begründung und Vergrößerung von Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG erlassen und damit einen Präzedenzfall geschaffen. Obwohl Wirecard einen ordentlichen Siegesmarsch im Jahr 2018 verzeichnen konnte und sogar die Commerzbank ...Den vollständigen Artikel lesen ...