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DGAP-HV: Deutsche Telekom AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Deutsche Telekom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.03.2019 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Deutsche Telekom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deutsche Telekom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.03.2019 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-02-21 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Deutsche Telekom AG Bonn ISIN-Nr. DE0005557508 
Wertpapierkennnummer 555 750 Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit 
unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 28. März 
2019, 
um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit - MEZ), 
im World Conference Center Bonn, 
Eingang Hauptgebäude, 
Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 
   176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes* 
 
   Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 
   1 des Aktiengesetzes (AktG) der 
   Hauptversammlung die folgenden Vorlagen sowie 
   den erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des 
   Handelsgesetzbuchs zugänglich: 
 
   * den festgestellten Jahresabschluss der 
     Deutschen Telekom AG zum 31. Dezember 
     2018, 
   * den gebilligten Konzernabschluss zum 31. 
     Dezember 2018, 
   * den zusammengefassten Lage- und 
     Konzernlagebericht, einschließlich 
     des darin enthaltenen Vergütungsberichts, 
   * den Bericht des Aufsichtsrats sowie 
   * den Vorschlag des Vorstands für die 
     Verwendung des Bilanzgewinns. 
 
   Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind zudem 
   bereits von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an über die Internetadresse 
 
   *www.telekom.com/hv* 
 
   zugänglich. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 20. 
   Februar 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
   mit seiner Billigung durch den Aufsichtsrat 
   festgestellt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses oder eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   nach § 173 AktG ist somit nicht erforderlich. 
   Die Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind 
   vielmehr der Hauptversammlung zugänglich zu 
   machen und sollen dieser erläutert werden, ohne 
   dass es (abgesehen von der Beschlussfassung zu 
   Tagesordnungspunkt 2) nach dem Aktiengesetz 
   einer Beschlussfassung über sie bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
    Der im Geschäftsjahr 2018 erzielte 
    Bilanzgewinn von EUR 7.031.250.356,18 wird 
    wie folgt verwendet: 
 
    Ausschüttung einer        = EUR 
    Dividende von EUR 0,70 je 3.319.772.833, 
    dividendenberechtigter    30 
    Stückaktie 
    und Vortrag des           = EUR 
    Restbetrags auf neue      3.711.477.522, 
    Rechnung                  88 
 
    Die Dividendensumme und der auf neue 
    Rechnung vorzutragende Restbetrag in 
    vorstehendem Beschlussvorschlag zur 
    Gewinnverwendung basieren auf dem am 12. 
    Februar 2019 dividendenberechtigten 
    Grundkapital in Höhe von EUR 
    12.140.883.504,64 eingeteilt in 
    4.742.532.619 Stückaktien. 
 
    Die Anzahl der dividendenberechtigten 
    Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der 
    Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird 
    von Vorstand und Aufsichtsrat der 
    Hauptversammlung ein entsprechend 
    angepasster Beschlussvorschlag zur 
    Gewinnverwendung unterbreitet, der 
    unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,70 
    je dividendenberechtigter Stückaktie 
    vorsieht. Die Anpassung erfolgt dabei wie 
    folgt: Sofern sich die Anzahl der 
    dividendenberechtigten Aktien und damit die 
    Dividendensumme vermindert, erhöht sich der 
    auf neue Rechnung vorzutragende Betrag 
    entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
    dividendenberechtigten Aktien und damit die 
    Dividendensumme erhöht, vermindert sich der 
    auf neue Rechnung vorzutragende Betrag 
    entsprechend. 
 
    Bei Annahme des Beschlussvorschlags von 
    Vorstand und Aufsichtsrat gilt für die 
    Auszahlung der Dividende Folgendes: 
 
    Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2018 
    in vollem Umfang aus dem steuerlichen 
    Einlagekonto im Sinn des § 27 des 
    Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das 
    Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet 
    wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von 
    Kapitalertragsteuer und 
    Solidaritätszuschlag. Bei inländischen 
    Aktionären unterliegt die Dividende nicht 
    der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- 
    oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit 
    der Dividende nicht verbunden. Die 
    Ausschüttung mindert nach Auffassung der 
    deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen 
    Anschaffungskosten der Aktien. 
 
    Der Anspruch der Aktionäre auf ihre 
    Dividende ist nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG 
    am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag fällig. Eine frühere 
    Fälligkeit kann wegen § 58 Abs. 4 Satz 3 
    AktG auch im Gewinnverwendungsbeschluss 
    nicht vorgesehen werden. Die Dividende soll 
    dementsprechend am 2. April 2019 ausgezahlt 
    werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
    Die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
    Mitglieder des Vorstands werden für diesen 
    Zeitraum entlastet. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
    Die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
    Mitglieder des Aufsichtsrats werden für 
    diesen Zeitraum entlastet. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie des Abschlussprüfers für eine 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts im 
   Geschäftsjahr 2019 und eine etwaige prüferische 
   Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
   Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine 
   entsprechende Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses, vor zu beschließen: 
 
    Die PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
    am Main, wird 
 
    a) zum Abschlussprüfer und 
       Konzernabschlussprüfer für das 
       Geschäftsjahr 2019, 
    b) zum Abschlussprüfer für eine 
       prüferische Durchsicht des verkürzten 
       Abschlusses und des 
       Zwischenlageberichts (§ 115 Abs. 5 
       des Wertpapierhandelsgesetzes) im 
       Geschäftsjahr 2019 sowie 
    c) zum Abschlussprüfer für eine etwaige 
       prüferische Durchsicht zusätzlicher 
       unterjähriger Finanzberichte (§ 115 
       Abs. 7 des Wertpapierhandelsgesetzes) 
       im Geschäftsjahr 2019 
 
   bestellt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung 
   erklärt, dass diese frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung 
   beschränkende Klausel im Sinn von Art. 16 Abs. 
   6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung 
   (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde. 
 
   Die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, 
   dass keine geschäftlichen, finanziellen, 
   persönlichen oder sonstigen Beziehungen 
   zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern 
   einerseits und dem Unternehmen und seinen 
   Organmitgliedern andererseits bestehen, die 
   Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen 
   können. 
6. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Die gegenwärtige Amtszeit des von der 
   Hauptversammlung gewählten 
   Aufsichtsratsmitglieds Herrn Lars Hinrichs 
   endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 28. 
   März 2019. Herr Lars Hinrichs soll durch die 
   Hauptversammlung für eine weitere Amtszeit in 
   den Aufsichtsrat gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Herrn Lars Hinrichs, Geschäftsführer (CEO) 
    der Cinco Capital GmbH, Hamburg, wohnhaft 
    in Hamburg, für die Zeit bis zur Beendigung 
    der Hauptversammlung, die über die 
    Entlastung des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2023 beschließt, als 
    Vertreter der Anteilseigner in den 
    Aufsichtsrat zu wählen. 
7. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Die gegenwärtige Amtszeit des von der 
   Hauptversammlung gewählten 
   Aufsichtsratsmitglieds Herrn Karl-Heinz 
   Streibich endet mit Ablauf der Hauptversammlung 
   am 28. März 2019. Herr Karl-Heinz Streibich 
   soll durch die Hauptversammlung für eine 
   weitere Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt 
   werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Herrn Karl-Heinz Streibich, Präsident 
    acatech - Deutsche Akademie der 
    Technikwissenschaften, Berlin, wohnhaft in 
    Frankfurt am Main, für die Zeit bis zur 
    Beendigung der Hauptversammlung, die über 
    die Entlastung des Aufsichtsrats für das 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 21, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)

Geschäftsjahr 2023 beschließt, als 
    Vertreter der Anteilseigner in den 
    Aufsichtsrat zu wählen. 
8. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 28. 
   Mai 2018 ist Herr Dr. Rolf Bösinger befristet 
   bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 28. März 
   2019 an Stelle von Herrn Johannes Geismann, der 
   sein Amt mit Wirkung zum Ablauf der 
   Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 niedergelegt 
   hatte, zum Aufsichtsratsmitglied der 
   Gesellschaft bestellt worden. Herr Dr. Rolf 
   Bösinger soll durch die Hauptversammlung für 
   eine weitere Amtszeit in den Aufsichtsrat 
   gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Herrn Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im 
    Bundesministerium der Finanzen, Berlin, 
    wohnhaft in Hamburg, für die Zeit bis zur 
    Beendigung der Hauptversammlung, die über 
    die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2023 beschließt, als 
    Vertreter der Anteilseigner in den 
    Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   *Angaben zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 8, 
   insbesondere gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 und 
   2 AktG und gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex:* 
 
   Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG setzt 
   sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG 
   in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des 
   Mitbestimmungsgesetzes von 1976 aus je zehn 
   Mitgliedern der Anteilseigner und der 
   Arbeitnehmer zusammen. 
 
   Zudem muss sich gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 
   AktG der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus 
   Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern 
   zusammensetzen. Der Gesamterfüllung des 
   vorgenannten Mindestanteilsgebots wurde nicht 
   nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Im 
   Aufsichtsrat müssen mindestens sechs Sitze von 
   Frauen und sechs Sitze von Männern besetzt 
   sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 
   2 Sätze 1 und 2 AktG zu erfüllen. Derzeit 
   gehören dem Aufsichtsrat auf der Seite der 
   Anteilseignervertreter drei Frauen und sieben 
   Männer und auf der Seite der 
   Arbeitnehmervertreter fünf Frauen und fünf 
   Männer, mithin also insgesamt acht Frauen und 
   zwölf Männer an. Damit ist das 
   Mindestanteilsgebot sowohl bei Gesamterfüllung 
   als auch bei Berücksichtigung allein der Seite 
   der Anteilseignervertreter unabhängig davon 
   erfüllt, ob bei den drei in der 
   Hauptversammlung erfolgenden Wahlen jeweils 
   eine Frau oder ein Mann in den Aufsichtsrat 
   gewählt wird. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zu den 
   Tagesordnungspunkten 6 bis 8 beruhen auf 
   entsprechenden Empfehlungen des 
   Nominierungsausschusses, berücksichtigen im 
   Übrigen die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele und tragen 
   damit zugleich der Ausfüllung des vom 
   Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für 
   das Gesamtgremium Rechnung. Damit wird auch das 
   vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   erarbeitete Diversitätskonzept umgesetzt. Die 
   vom Aufsichtsrat beschlossenen aktuellen Ziele 
   und das Kompetenzprofil sind 
   einschließlich des Stands der Umsetzung im 
   Corporate Governance Bericht zum Geschäftsjahr 
   2018 veröffentlicht. Dieser wird der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht und ist 
   zudem bereits von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an über die Internetadresse 
 
   www.telekom.com/hv 
 
   zugänglich. Das Diversitätskonzept ist in der 
   Erklärung zur Unternehmensführung 
   veröffentlicht, die ebenfalls über die 
   vorgenannte Internetadresse zugänglich ist. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei sämtlichen 
   Kandidaten vergewissert, dass sie den für die 
   Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Herr Lars Hinrichs, Herr Karl-Heinz Streibich 
   und Herr Dr. Rolf Bösinger sind bereits 
   gegenwärtig Mitglieder des Aufsichtsrats der 
   Deutschen Telekom AG. Die Bundesrepublik 
   Deutschland, in deren Diensten Herr Dr. Rolf 
   Bösinger als Staatssekretär im 
   Bundesministerium der Finanzen steht, ist mit 
   mehr als 10 % an der Deutschen Telekom AG 
   beteiligt. Im Übrigen bestehen nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die 
   Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
   maßgebenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen zwischen einem der 
   unter den Tagesordnungspunkten 6 bis 8 vom 
   Aufsichtsrat zur Wahl vorgeschlagenen 
   Kandidaten einerseits und den Gesellschaften 
   des Deutsche Telekom Konzerns, den Organen der 
   Deutschen Telekom AG oder einem direkt oder 
   indirekt mit mehr als 10 % der 
   stimmberechtigten Aktien an der Deutschen 
   Telekom AG beteiligten Aktionär andererseits. 
 
   Weitere Informationen zu den 
   Tagesordnungspunkten 6 bis 8, insbesondere die 
   Lebensläufe der Kandidaten sowie die Angaben 
   nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG, finden sich im 
   Anschluss an die Tagesordnung. 
 
*Weitere Informationen zu den Punkten 6 bis 8 der 
Tagesordnung, insbesondere Lebensläufe der Kandidaten 
sowie Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* 
 
*Herr Lars Hinrichs* 
 
Geschäftsführer (CEO) der Cinco Capital GmbH, Hamburg, 
wohnhaft in Hamburg, 
Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Oktober 2013. 
 
Persönliche Daten: 
 
Geburtsjahr: 1976 
Geburtsort: Hamburg 
Nationalität: deutsch 
 
Beruflicher Werdegang: 
 
Seit 2003   Geschäftsführer (CEO) der Cinco 
            Capital GmbH, Hamburg 
 
Seit 2009   Geschäftsführer (CEO) der persönlich 
            haftenden Gesellschafterin der 
            HackFwd Capital GmbH & Co. KG, 
            Hamburg 
 
2009 - 2010 Mitglied des Aufsichtsrats der XING 
            AG, Hamburg 
 
2009        Gründung der HackFwd Capital GmbH & 
            Co. KG, Hamburg 
 
2003 - 2009 Vorsitzender des Vorstands der XING 
            AG, Hamburg (bis 2006 
            Geschäftsführer der 
            Vorgängergesellschaft der XING AG) 
 
2003        Gründung der Vorgängergesellschaft 
            der XING AG (OPEN Business Club 
            GmbH, Hamburg) 
 
2003        Gründung der Cinco Capital GmbH, 
            Hamburg 
 
1999 - 2001 Mitglied des Vorstands (Co-CEO) der 
            Böttcher Hinrichs AG, Hamburg 
 
1999        Gründung der Böttcher Hinrichs AG, 
            Hamburg 
 
1998 - 2000 Projektmanager bei LAVA GmbH/iXL 
            GmbH, Hamburg 
 
1998        Begründer von www.politik-digital.de 
 
Ausbildung: 
 
- Jackson Institute for Global Affairs, Yale 
  University - Executive Training 
- Kennedy School of Government, Harvard 
  University - Executive Training 
 
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
inländischen Aufsichtsräten: 
 
- Deutsche Telekom AG, Bonn 
- xbAV AG, München (Vorsitzender) 
 
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen: 
 
- Keine - 
 
*Herr Karl-Heinz Streibich* 
 
Präsident acatech - Deutsche Akademie der 
Technikwissenschaften, Berlin, wohnhaft in Frankfurt am 
Main, Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Oktober 2013. 
 
Persönliche Daten: 
 
Geburtsjahr: 1952 
Geburtsort: Rheinmünster-Schwarzach 
Nationalität: deutsch 
 
Beruflicher Werdegang: 
 
Seit 2018   Präsident acatech - Deutsche 
            Akademie der Technikwissenschaften, 
            Berlin 
 
2003 - 2018 Vorsitzender des Vorstands der 
            Software AG, Darmstadt 
 
2000 - 2003 Mitglied der Geschäftsführung von 
            T-Systems und Vorsitzender der 
            Geschäftsführung der debis 
            Systemhaus GmbH, Frankfurt am Main 
 
1996 - 2003 Mitglied der Geschäftsführung der 
            debis Systemhaus GmbH, Stuttgart 
 
1989 - 1996 Verschiedene Führungspositionen bei 
            der Daimler Benz AG, Stuttgart, bzw. 
            deren Tochtergesellschaften: 
            Mitglied der erweiterten 
            Geschäftsführung der AEG Olympia 
            Office GmbH, Stuttgart, Vorsitzender 
            der Geschäftsführung der debis 
            Systemhaus DCS GmbH, Stuttgart, 
            Leiter Vertrieb und Service bei der 
            debis Systemhaus CCS GmbH, Stuttgart 
 
1987 - 1989 Leiter des Geschäftsbereichs 
            PC-Systeme der ITT-SEL AG, Stuttgart 
 
1984 - 1987 Leiter Marketing Operations der ITT 
            Industries in London, UK 
 
1981 - 1984 Leiter Computerization Team der Dow 
            Chemical Company, Rheinmünster 
 
Ausbildung: 
 
- Dipl. Ing. (FH) Nachrichtentechnik 
- Studium der Nachrichtentechnik, Hochschule für 
  Technik Offenburg 
 
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
inländischen Aufsichtsräten: 
 
- Deutsche Telekom AG, Bonn 
- Dürr AG, Bietigheim-Bissingen (Vorsitzender) 
- Siemens Healthineers AG, Erlangen 
- Wittenstein SE, Ingersheim 
 
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen: 
 
- Keine - 
 
*Herr Dr. Rolf Bösinger* 
 
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, 
Berlin, wohnhaft in Hamburg, 
Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Juni 2018. 
 
Persönliche Daten: 
 
Geburtsjahr: 1966 
Geburtsort: St. Georgen im Schwarzwald 
Nationalität: deutsch 
 
Beruflicher Werdegang: 
 
Seit 2018   Staatssekretär im Bundesministerium 
            der Finanzen, Berlin 
 
2015 - 2018 Staatsrat der Behörde für 
            Wirtschaft, Verkehr und Innovation 
            (Bereich Wirtschaft und Innovation), 
            Hamburg 
 
2012 - 2015 Leitung des Planungsstabes der 

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February 21, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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