DJ DGAP-HV: Deutsche Telekom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.03.2019 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Deutsche Telekom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Deutsche Telekom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.03.2019 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-02-21 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Deutsche Telekom AG Bonn ISIN-Nr. DE0005557508 Wertpapierkennnummer 555 750 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 28. März 2019, um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit - MEZ), im World Conference Center Bonn, Eingang Hauptgebäude, Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. *Tagesordnung* 1. *Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes* Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversammlung die folgenden Vorlagen sowie den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs zugänglich: * den festgestellten Jahresabschluss der Deutschen Telekom AG zum 31. Dezember 2018, * den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018, * den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht, einschließlich des darin enthaltenen Vergütungsberichts, * den Bericht des Aufsichtsrats sowie * den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind zudem bereits von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetadresse *www.telekom.com/hv* zugänglich. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 20. Februar 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist mit seiner Billigung durch den Aufsichtsrat festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG ist somit nicht erforderlich. Die Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind vielmehr der Hauptversammlung zugänglich zu machen und sollen dieser erläutert werden, ohne dass es (abgesehen von der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2) nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung über sie bedarf. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Der im Geschäftsjahr 2018 erzielte Bilanzgewinn von EUR 7.031.250.356,18 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer = EUR Dividende von EUR 0,70 je 3.319.772.833, dividendenberechtigter 30 Stückaktie und Vortrag des = EUR Restbetrags auf neue 3.711.477.522, Rechnung 88 Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren auf dem am 12. Februar 2019 dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 12.140.883.504,64 eingeteilt in 4.742.532.619 Stückaktien. Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,70 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Bei Annahme des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat gilt für die Auszahlung der Dividende Folgendes: Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinn des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung mindert nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien. Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Eine frühere Fälligkeit kann wegen § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auch im Gewinnverwendungsbeschluss nicht vorgesehen werden. Die Dividende soll dementsprechend am 2. April 2019 ausgezahlt werden. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Vorstands werden für diesen Zeitraum entlastet. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats werden für diesen Zeitraum entlastet. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2019 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor zu beschließen: Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019, b) zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§ 115 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes) im Geschäftsjahr 2019 sowie c) zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzberichte (§ 115 Abs. 7 des Wertpapierhandelsgesetzes) im Geschäftsjahr 2019 bestellt. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel im Sinn von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können. 6. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* Die gegenwärtige Amtszeit des von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds Herrn Lars Hinrichs endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 28. März 2019. Herr Lars Hinrichs soll durch die Hauptversammlung für eine weitere Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Lars Hinrichs, Geschäftsführer (CEO) der Cinco Capital GmbH, Hamburg, wohnhaft in Hamburg, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. 7. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* Die gegenwärtige Amtszeit des von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds Herrn Karl-Heinz Streibich endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 28. März 2019. Herr Karl-Heinz Streibich soll durch die Hauptversammlung für eine weitere Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Karl-Heinz Streibich, Präsident acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften, Berlin, wohnhaft in Frankfurt am Main, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 21, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)
Geschäftsjahr 2023 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. 8. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 28. Mai 2018 ist Herr Dr. Rolf Bösinger befristet bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 28. März 2019 an Stelle von Herrn Johannes Geismann, der sein Amt mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 niedergelegt hatte, zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt worden. Herr Dr. Rolf Bösinger soll durch die Hauptversammlung für eine weitere Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Berlin, wohnhaft in Hamburg, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. *Angaben zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 8, insbesondere gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG und gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Zudem muss sich gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Der Gesamterfüllung des vorgenannten Mindestanteilsgebots wurde nicht nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Im Aufsichtsrat müssen mindestens sechs Sitze von Frauen und sechs Sitze von Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG zu erfüllen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat auf der Seite der Anteilseignervertreter drei Frauen und sieben Männer und auf der Seite der Arbeitnehmervertreter fünf Frauen und fünf Männer, mithin also insgesamt acht Frauen und zwölf Männer an. Damit ist das Mindestanteilsgebot sowohl bei Gesamterfüllung als auch bei Berücksichtigung allein der Seite der Anteilseignervertreter unabhängig davon erfüllt, ob bei den drei in der Hauptversammlung erfolgenden Wahlen jeweils eine Frau oder ein Mann in den Aufsichtsrat gewählt wird. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 8 beruhen auf entsprechenden Empfehlungen des Nominierungsausschusses, berücksichtigen im Übrigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und tragen damit zugleich der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium Rechnung. Damit wird auch das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete Diversitätskonzept umgesetzt. Die vom Aufsichtsrat beschlossenen aktuellen Ziele und das Kompetenzprofil sind einschließlich des Stands der Umsetzung im Corporate Governance Bericht zum Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Dieser wird der Hauptversammlung zugänglich gemacht und ist zudem bereits von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetadresse www.telekom.com/hv zugänglich. Das Diversitätskonzept ist in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht, die ebenfalls über die vorgenannte Internetadresse zugänglich ist. Der Aufsichtsrat hat sich bei sämtlichen Kandidaten vergewissert, dass sie den für die Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Herr Lars Hinrichs, Herr Karl-Heinz Streibich und Herr Dr. Rolf Bösinger sind bereits gegenwärtig Mitglieder des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG. Die Bundesrepublik Deutschland, in deren Diensten Herr Dr. Rolf Bösinger als Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen steht, ist mit mehr als 10 % an der Deutschen Telekom AG beteiligt. Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen einem der unter den Tagesordnungspunkten 6 bis 8 vom Aufsichtsrat zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und den Gesellschaften des Deutsche Telekom Konzerns, den Organen der Deutschen Telekom AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Deutschen Telekom AG beteiligten Aktionär andererseits. Weitere Informationen zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 8, insbesondere die Lebensläufe der Kandidaten sowie die Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG, finden sich im Anschluss an die Tagesordnung. *Weitere Informationen zu den Punkten 6 bis 8 der Tagesordnung, insbesondere Lebensläufe der Kandidaten sowie Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* *Herr Lars Hinrichs* Geschäftsführer (CEO) der Cinco Capital GmbH, Hamburg, wohnhaft in Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Oktober 2013. Persönliche Daten: Geburtsjahr: 1976 Geburtsort: Hamburg Nationalität: deutsch Beruflicher Werdegang: Seit 2003 Geschäftsführer (CEO) der Cinco Capital GmbH, Hamburg Seit 2009 Geschäftsführer (CEO) der persönlich haftenden Gesellschafterin der HackFwd Capital GmbH & Co. KG, Hamburg 2009 - 2010 Mitglied des Aufsichtsrats der XING AG, Hamburg 2009 Gründung der HackFwd Capital GmbH & Co. KG, Hamburg 2003 - 2009 Vorsitzender des Vorstands der XING AG, Hamburg (bis 2006 Geschäftsführer der Vorgängergesellschaft der XING AG) 2003 Gründung der Vorgängergesellschaft der XING AG (OPEN Business Club GmbH, Hamburg) 2003 Gründung der Cinco Capital GmbH, Hamburg 1999 - 2001 Mitglied des Vorstands (Co-CEO) der Böttcher Hinrichs AG, Hamburg 1999 Gründung der Böttcher Hinrichs AG, Hamburg 1998 - 2000 Projektmanager bei LAVA GmbH/iXL GmbH, Hamburg 1998 Begründer von www.politik-digital.de Ausbildung: - Jackson Institute for Global Affairs, Yale University - Executive Training - Kennedy School of Government, Harvard University - Executive Training Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: - Deutsche Telekom AG, Bonn - xbAV AG, München (Vorsitzender) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Keine - *Herr Karl-Heinz Streibich* Präsident acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften, Berlin, wohnhaft in Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Oktober 2013. Persönliche Daten: Geburtsjahr: 1952 Geburtsort: Rheinmünster-Schwarzach Nationalität: deutsch Beruflicher Werdegang: Seit 2018 Präsident acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften, Berlin 2003 - 2018 Vorsitzender des Vorstands der Software AG, Darmstadt 2000 - 2003 Mitglied der Geschäftsführung von T-Systems und Vorsitzender der Geschäftsführung der debis Systemhaus GmbH, Frankfurt am Main 1996 - 2003 Mitglied der Geschäftsführung der debis Systemhaus GmbH, Stuttgart 1989 - 1996 Verschiedene Führungspositionen bei der Daimler Benz AG, Stuttgart, bzw. deren Tochtergesellschaften: Mitglied der erweiterten Geschäftsführung der AEG Olympia Office GmbH, Stuttgart, Vorsitzender der Geschäftsführung der debis Systemhaus DCS GmbH, Stuttgart, Leiter Vertrieb und Service bei der debis Systemhaus CCS GmbH, Stuttgart 1987 - 1989 Leiter des Geschäftsbereichs PC-Systeme der ITT-SEL AG, Stuttgart 1984 - 1987 Leiter Marketing Operations der ITT Industries in London, UK 1981 - 1984 Leiter Computerization Team der Dow Chemical Company, Rheinmünster Ausbildung: - Dipl. Ing. (FH) Nachrichtentechnik - Studium der Nachrichtentechnik, Hochschule für Technik Offenburg Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: - Deutsche Telekom AG, Bonn - Dürr AG, Bietigheim-Bissingen (Vorsitzender) - Siemens Healthineers AG, Erlangen - Wittenstein SE, Ingersheim Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Keine - *Herr Dr. Rolf Bösinger* Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Berlin, wohnhaft in Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Juni 2018. Persönliche Daten: Geburtsjahr: 1966 Geburtsort: St. Georgen im Schwarzwald Nationalität: deutsch Beruflicher Werdegang: Seit 2018 Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Berlin 2015 - 2018 Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (Bereich Wirtschaft und Innovation), Hamburg 2012 - 2015 Leitung des Planungsstabes der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 21, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)
© 2019 Dow Jones News