DJ DGAP-HV: Deutsche Telekom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.03.2019 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Deutsche Telekom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Deutsche Telekom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
28.03.2019 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2019-02-21 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Deutsche Telekom AG Bonn ISIN-Nr. DE0005557508
Wertpapierkennnummer 555 750 Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit
unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 28. März
2019,
um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit - MEZ),
im World Conference Center Bonn,
Eingang Hauptgebäude,
Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung*
1. *Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß §
176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes*
Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz
1 des Aktiengesetzes (AktG) der
Hauptversammlung die folgenden Vorlagen sowie
den erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuchs zugänglich:
* den festgestellten Jahresabschluss der
Deutschen Telekom AG zum 31. Dezember
2018,
* den gebilligten Konzernabschluss zum 31.
Dezember 2018,
* den zusammengefassten Lage- und
Konzernlagebericht, einschließlich
des darin enthaltenen Vergütungsberichts,
* den Bericht des Aufsichtsrats sowie
* den Vorschlag des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns.
Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind zudem
bereits von der Einberufung der
Hauptversammlung an über die Internetadresse
*www.telekom.com/hv*
zugänglich.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 20.
Februar 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist
mit seiner Billigung durch den Aufsichtsrat
festgestellt. Eine Feststellung des
Jahresabschlusses oder eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
nach § 173 AktG ist somit nicht erforderlich.
Die Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind
vielmehr der Hauptversammlung zugänglich zu
machen und sollen dieser erläutert werden, ohne
dass es (abgesehen von der Beschlussfassung zu
Tagesordnungspunkt 2) nach dem Aktiengesetz
einer Beschlussfassung über sie bedarf.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
Der im Geschäftsjahr 2018 erzielte
Bilanzgewinn von EUR 7.031.250.356,18 wird
wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer = EUR
Dividende von EUR 0,70 je 3.319.772.833,
dividendenberechtigter 30
Stückaktie
und Vortrag des = EUR
Restbetrags auf neue 3.711.477.522,
Rechnung 88
Die Dividendensumme und der auf neue
Rechnung vorzutragende Restbetrag in
vorstehendem Beschlussvorschlag zur
Gewinnverwendung basieren auf dem am 12.
Februar 2019 dividendenberechtigten
Grundkapital in Höhe von EUR
12.140.883.504,64 eingeteilt in
4.742.532.619 Stückaktien.
Die Anzahl der dividendenberechtigten
Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird
von Vorstand und Aufsichtsrat der
Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag zur
Gewinnverwendung unterbreitet, der
unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,70
je dividendenberechtigter Stückaktie
vorsieht. Die Anpassung erfolgt dabei wie
folgt: Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die
Dividendensumme vermindert, erhöht sich der
auf neue Rechnung vorzutragende Betrag
entsprechend. Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die
Dividendensumme erhöht, vermindert sich der
auf neue Rechnung vorzutragende Betrag
entsprechend.
Bei Annahme des Beschlussvorschlags von
Vorstand und Aufsichtsrat gilt für die
Auszahlung der Dividende Folgendes:
Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2018
in vollem Umfang aus dem steuerlichen
Einlagekonto im Sinn des § 27 des
Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das
Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet
wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von
Kapitalertragsteuer und
Solidaritätszuschlag. Bei inländischen
Aktionären unterliegt die Dividende nicht
der Besteuerung. Eine Steuererstattungs-
oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit
der Dividende nicht verbunden. Die
Ausschüttung mindert nach Auffassung der
deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen
Anschaffungskosten der Aktien.
Der Anspruch der Aktionäre auf ihre
Dividende ist nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG
am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig. Eine frühere
Fälligkeit kann wegen § 58 Abs. 4 Satz 3
AktG auch im Gewinnverwendungsbeschluss
nicht vorgesehen werden. Die Dividende soll
dementsprechend am 2. April 2019 ausgezahlt
werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
Die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitglieder des Vorstands werden für diesen
Zeitraum entlastet.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
Die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitglieder des Aufsichtsrats werden für
diesen Zeitraum entlastet.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019 sowie des Abschlussprüfers für eine
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts im
Geschäftsjahr 2019 und eine etwaige prüferische
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine
entsprechende Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor zu beschließen:
Die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
am Main, wird
a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019,
b) zum Abschlussprüfer für eine
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des
Zwischenlageberichts (§ 115 Abs. 5
des Wertpapierhandelsgesetzes) im
Geschäftsjahr 2019 sowie
c) zum Abschlussprüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzberichte (§ 115
Abs. 7 des Wertpapierhandelsgesetzes)
im Geschäftsjahr 2019
bestellt.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung
erklärt, dass diese frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung
beschränkende Klausel im Sinn von Art. 16 Abs.
6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung
(EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt,
dass keine geschäftlichen, finanziellen,
persönlichen oder sonstigen Beziehungen
zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern
einerseits und dem Unternehmen und seinen
Organmitgliedern andererseits bestehen, die
Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen
können.
6. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds*
Die gegenwärtige Amtszeit des von der
Hauptversammlung gewählten
Aufsichtsratsmitglieds Herrn Lars Hinrichs
endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 28.
März 2019. Herr Lars Hinrichs soll durch die
Hauptversammlung für eine weitere Amtszeit in
den Aufsichtsrat gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Lars Hinrichs, Geschäftsführer (CEO)
der Cinco Capital GmbH, Hamburg, wohnhaft
in Hamburg, für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2023 beschließt, als
Vertreter der Anteilseigner in den
Aufsichtsrat zu wählen.
7. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds*
Die gegenwärtige Amtszeit des von der
Hauptversammlung gewählten
Aufsichtsratsmitglieds Herrn Karl-Heinz
Streibich endet mit Ablauf der Hauptversammlung
am 28. März 2019. Herr Karl-Heinz Streibich
soll durch die Hauptversammlung für eine
weitere Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt
werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Karl-Heinz Streibich, Präsident
acatech - Deutsche Akademie der
Technikwissenschaften, Berlin, wohnhaft in
Frankfurt am Main, für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung des Aufsichtsrats für das
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 21, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)
Geschäftsjahr 2023 beschließt, als
Vertreter der Anteilseigner in den
Aufsichtsrat zu wählen.
8. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds*
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 28.
Mai 2018 ist Herr Dr. Rolf Bösinger befristet
bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 28. März
2019 an Stelle von Herrn Johannes Geismann, der
sein Amt mit Wirkung zum Ablauf der
Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 niedergelegt
hatte, zum Aufsichtsratsmitglied der
Gesellschaft bestellt worden. Herr Dr. Rolf
Bösinger soll durch die Hauptversammlung für
eine weitere Amtszeit in den Aufsichtsrat
gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im
Bundesministerium der Finanzen, Berlin,
wohnhaft in Hamburg, für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2023 beschließt, als
Vertreter der Anteilseigner in den
Aufsichtsrat zu wählen.
*Angaben zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 8,
insbesondere gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 und
2 AktG und gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8
des Deutschen Corporate Governance Kodex:*
Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG setzt
sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG
in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des
Mitbestimmungsgesetzes von 1976 aus je zehn
Mitgliedern der Anteilseigner und der
Arbeitnehmer zusammen.
Zudem muss sich gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1
AktG der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus
Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern
zusammensetzen. Der Gesamterfüllung des
vorgenannten Mindestanteilsgebots wurde nicht
nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Im
Aufsichtsrat müssen mindestens sechs Sitze von
Frauen und sechs Sitze von Männern besetzt
sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs.
2 Sätze 1 und 2 AktG zu erfüllen. Derzeit
gehören dem Aufsichtsrat auf der Seite der
Anteilseignervertreter drei Frauen und sieben
Männer und auf der Seite der
Arbeitnehmervertreter fünf Frauen und fünf
Männer, mithin also insgesamt acht Frauen und
zwölf Männer an. Damit ist das
Mindestanteilsgebot sowohl bei Gesamterfüllung
als auch bei Berücksichtigung allein der Seite
der Anteilseignervertreter unabhängig davon
erfüllt, ob bei den drei in der
Hauptversammlung erfolgenden Wahlen jeweils
eine Frau oder ein Mann in den Aufsichtsrat
gewählt wird.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 6 bis 8 beruhen auf
entsprechenden Empfehlungen des
Nominierungsausschusses, berücksichtigen im
Übrigen die vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele und tragen
damit zugleich der Ausfüllung des vom
Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für
das Gesamtgremium Rechnung. Damit wird auch das
vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
erarbeitete Diversitätskonzept umgesetzt. Die
vom Aufsichtsrat beschlossenen aktuellen Ziele
und das Kompetenzprofil sind
einschließlich des Stands der Umsetzung im
Corporate Governance Bericht zum Geschäftsjahr
2018 veröffentlicht. Dieser wird der
Hauptversammlung zugänglich gemacht und ist
zudem bereits von der Einberufung der
Hauptversammlung an über die Internetadresse
www.telekom.com/hv
zugänglich. Das Diversitätskonzept ist in der
Erklärung zur Unternehmensführung
veröffentlicht, die ebenfalls über die
vorgenannte Internetadresse zugänglich ist.
Der Aufsichtsrat hat sich bei sämtlichen
Kandidaten vergewissert, dass sie den für die
Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können.
Herr Lars Hinrichs, Herr Karl-Heinz Streibich
und Herr Dr. Rolf Bösinger sind bereits
gegenwärtig Mitglieder des Aufsichtsrats der
Deutschen Telekom AG. Die Bundesrepublik
Deutschland, in deren Diensten Herr Dr. Rolf
Bösinger als Staatssekretär im
Bundesministerium der Finanzen steht, ist mit
mehr als 10 % an der Deutschen Telekom AG
beteiligt. Im Übrigen bestehen nach
Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die
Wahlentscheidung der Hauptversammlung
maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zwischen einem der
unter den Tagesordnungspunkten 6 bis 8 vom
Aufsichtsrat zur Wahl vorgeschlagenen
Kandidaten einerseits und den Gesellschaften
des Deutsche Telekom Konzerns, den Organen der
Deutschen Telekom AG oder einem direkt oder
indirekt mit mehr als 10 % der
stimmberechtigten Aktien an der Deutschen
Telekom AG beteiligten Aktionär andererseits.
Weitere Informationen zu den
Tagesordnungspunkten 6 bis 8, insbesondere die
Lebensläufe der Kandidaten sowie die Angaben
nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG, finden sich im
Anschluss an die Tagesordnung.
*Weitere Informationen zu den Punkten 6 bis 8 der
Tagesordnung, insbesondere Lebensläufe der Kandidaten
sowie Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG*
*Herr Lars Hinrichs*
Geschäftsführer (CEO) der Cinco Capital GmbH, Hamburg,
wohnhaft in Hamburg,
Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Oktober 2013.
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1976
Geburtsort: Hamburg
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang:
Seit 2003 Geschäftsführer (CEO) der Cinco
Capital GmbH, Hamburg
Seit 2009 Geschäftsführer (CEO) der persönlich
haftenden Gesellschafterin der
HackFwd Capital GmbH & Co. KG,
Hamburg
2009 - 2010 Mitglied des Aufsichtsrats der XING
AG, Hamburg
2009 Gründung der HackFwd Capital GmbH &
Co. KG, Hamburg
2003 - 2009 Vorsitzender des Vorstands der XING
AG, Hamburg (bis 2006
Geschäftsführer der
Vorgängergesellschaft der XING AG)
2003 Gründung der Vorgängergesellschaft
der XING AG (OPEN Business Club
GmbH, Hamburg)
2003 Gründung der Cinco Capital GmbH,
Hamburg
1999 - 2001 Mitglied des Vorstands (Co-CEO) der
Böttcher Hinrichs AG, Hamburg
1999 Gründung der Böttcher Hinrichs AG,
Hamburg
1998 - 2000 Projektmanager bei LAVA GmbH/iXL
GmbH, Hamburg
1998 Begründer von www.politik-digital.de
Ausbildung:
- Jackson Institute for Global Affairs, Yale
University - Executive Training
- Kennedy School of Government, Harvard
University - Executive Training
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten:
- Deutsche Telekom AG, Bonn
- xbAV AG, München (Vorsitzender)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
- Keine -
*Herr Karl-Heinz Streibich*
Präsident acatech - Deutsche Akademie der
Technikwissenschaften, Berlin, wohnhaft in Frankfurt am
Main, Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Oktober 2013.
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1952
Geburtsort: Rheinmünster-Schwarzach
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang:
Seit 2018 Präsident acatech - Deutsche
Akademie der Technikwissenschaften,
Berlin
2003 - 2018 Vorsitzender des Vorstands der
Software AG, Darmstadt
2000 - 2003 Mitglied der Geschäftsführung von
T-Systems und Vorsitzender der
Geschäftsführung der debis
Systemhaus GmbH, Frankfurt am Main
1996 - 2003 Mitglied der Geschäftsführung der
debis Systemhaus GmbH, Stuttgart
1989 - 1996 Verschiedene Führungspositionen bei
der Daimler Benz AG, Stuttgart, bzw.
deren Tochtergesellschaften:
Mitglied der erweiterten
Geschäftsführung der AEG Olympia
Office GmbH, Stuttgart, Vorsitzender
der Geschäftsführung der debis
Systemhaus DCS GmbH, Stuttgart,
Leiter Vertrieb und Service bei der
debis Systemhaus CCS GmbH, Stuttgart
1987 - 1989 Leiter des Geschäftsbereichs
PC-Systeme der ITT-SEL AG, Stuttgart
1984 - 1987 Leiter Marketing Operations der ITT
Industries in London, UK
1981 - 1984 Leiter Computerization Team der Dow
Chemical Company, Rheinmünster
Ausbildung:
- Dipl. Ing. (FH) Nachrichtentechnik
- Studium der Nachrichtentechnik, Hochschule für
Technik Offenburg
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten:
- Deutsche Telekom AG, Bonn
- Dürr AG, Bietigheim-Bissingen (Vorsitzender)
- Siemens Healthineers AG, Erlangen
- Wittenstein SE, Ingersheim
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
- Keine -
*Herr Dr. Rolf Bösinger*
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen,
Berlin, wohnhaft in Hamburg,
Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Juni 2018.
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1966
Geburtsort: St. Georgen im Schwarzwald
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang:
Seit 2018 Staatssekretär im Bundesministerium
der Finanzen, Berlin
2015 - 2018 Staatsrat der Behörde für
Wirtschaft, Verkehr und Innovation
(Bereich Wirtschaft und Innovation),
Hamburg
2012 - 2015 Leitung des Planungsstabes der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 21, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)
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