Mainz (ots) - Die Gleichberechtigung von Mann und Frau endet in  Deutschland und vielen anderen Ländern, in denen ein  Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich unter Strafe steht, spätestens  beim Recht, selbstbestimmt über den eigenen Körper zu entscheiden.  Die alte kämpferische Parole "Mein Bauch gehört mir!" gilt in ihrer  Absolutheit nur für Männer. Das mag für viele Frauen unerträglich  sein, erst Recht, wenn sie sich in der psychisch belastenden  Situation einer ungewollten Schwangerschaft befinden. Dann aber geht  es um ein weiteres Menschenleben und die ethischen und rechtlichen  Maßstäbe müssen sich verschieben. Für all jene, die das Thema  Abtreibung nicht als ideologisches oder religiöses Kampfgebiet  betrachten, ist deshalb die seit Mitte der 1970er Jahre geltende  Regelung, innerhalb derer ein Abbruch nach Beratung straffrei bleibt, ein praktikabler und rechtssicherer Kompromiss. Als solcher wird auch die nun vom Bundestag nach langem Ringen beschlossene Änderung des  Paragrafen 219a bezeichnet, in dem es um detaillierte Informationen  zu einem Abbruch geht. Dieser Kompromiss ist eine kleine  Erleichterung für die Frauen. Immerhin dürfen Ärzte nun darüber  informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen - aber nicht wie.  Zufriedenstellen kann der Kompromiss aber trotzdem nicht. Er  unterstellt Ärzten, sie könnten nicht seriös und sachlich  informieren. Und er wird den Makel nicht los, dass er den direkten,  niederschwelligen Zugang zur Information, wichtige Grundlage für die  selbstbestimmte Entscheidung der Frauen, unnötig erschwert. Auch auf  diese Weise findet Diskriminierung statt.
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