Mainz (ots) - Die Gleichberechtigung von Mann und Frau endet in Deutschland und vielen anderen Ländern, in denen ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich unter Strafe steht, spätestens beim Recht, selbstbestimmt über den eigenen Körper zu entscheiden. Die alte kämpferische Parole "Mein Bauch gehört mir!" gilt in ihrer Absolutheit nur für Männer. Das mag für viele Frauen unerträglich sein, erst Recht, wenn sie sich in der psychisch belastenden Situation einer ungewollten Schwangerschaft befinden. Dann aber geht es um ein weiteres Menschenleben und die ethischen und rechtlichen Maßstäbe müssen sich verschieben. Für all jene, die das Thema Abtreibung nicht als ideologisches oder religiöses Kampfgebiet betrachten, ist deshalb die seit Mitte der 1970er Jahre geltende Regelung, innerhalb derer ein Abbruch nach Beratung straffrei bleibt, ein praktikabler und rechtssicherer Kompromiss. Als solcher wird auch die nun vom Bundestag nach langem Ringen beschlossene Änderung des Paragrafen 219a bezeichnet, in dem es um detaillierte Informationen zu einem Abbruch geht. Dieser Kompromiss ist eine kleine Erleichterung für die Frauen. Immerhin dürfen Ärzte nun darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen - aber nicht wie. Zufriedenstellen kann der Kompromiss aber trotzdem nicht. Er unterstellt Ärzten, sie könnten nicht seriös und sachlich informieren. Und er wird den Makel nicht los, dass er den direkten, niederschwelligen Zugang zur Information, wichtige Grundlage für die selbstbestimmte Entscheidung der Frauen, unnötig erschwert. Auch auf diese Weise findet Diskriminierung statt.
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