"Frankfurter Allgemeine Zeitung' zum Bundestagswahlrecht:
"Da der Wahlakt integrierende Wirkung nur auf der Basis freier und offener Kommunikation zwischen den Regierenden und den Regierten entfalten kann, kann ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht gerechtfertigt sein, wenn bei einer bestimmten Personengruppe davon auszugehen ist, dass die Möglichkeit zur Teilnahme am Kommunikationsprozess nicht in hinreichendem Umfang besteht. Das darf aber nicht von Zufällen abhängig sein. So aber im Fall der betreuten Personen. (.) Gerade weil die hier fragliche Gruppe eine Minderheit ist, die eher im sozialen Abseits steht, ist besondere Achtung geboten. Und sie sind Bürger mit allen Rechten, solange der Gesetzgeber nicht überzeugend etwas anderes bestimmt. Es sollte möglich sein, hier eine dem Einzelfall gerecht werdende Regelung zu finden."/yyzz/DP/he
AXC0010 2019-02-22/05:35