Das beispiellose BaFin-Verbot hat nicht alle Transaktionen, die auf mögliche Kursrückgänge für das digitale Zahlungsunternehmen setzen, abgeschafft. Was geht da noch? Während die BaFin den Anlegern bis zum 18. April 2019 den Ausbau von Short-Positionen verbot, stellt sich die Frage, wie die Regel durchgesetzt wird und ob sie auf alle Arten von Finanzprodukten angewendet ...Den vollständigen Artikel lesen ...