Bei vom Abgasskandal betroffenen Dieselautos ist die illegale Abschalteinrichtung als Sachmangel einzustufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach Mitteilung vom Freitag zum ersten Mal höchstrichterlich in einem Beschluss klargestellt, obwohl eine für den 27. Februar angesetzte Verhandlung wegen eines Vergleichs mit dem klagenden Autokäufer ausfällt./sem/DP/mis
ISIN DE0005190003 DE0007100000 DE0006757008 DE0007664039
AXC0113 2019-02-22/12:03