Die Wiener Börse lockert ihre Auflagen für die Quartalsberichterstattung für Unternehmen im Top-Segment prime market. Diesen wird es ab sofort freigestellt, Berichte zum ersten sowie zum dritten Geschäftsquartal zu veröffentlichen, teilte die Börse am Freitag mit. Auch die Ausgestaltung von Quartalsberichten wird künftig den Unternehmen selbst überlassen.
Weiterhin verpflichtend sind jedoch die Berichte zum Halbjahr sowie der Jahresgeschäftsbericht.
Die Wiener Börse beruft sich bei diesem Schritt auf andere internationale Börsen wie die Euronext-Gruppe, die London Stock Exchange und die schweizerische Börse, die die Quartalsberichterstattung bereits flexibilisiert haben. Auch laut dem österreichischen Börsengesetz gibt es die Pflicht zur Berichterstattung im ersten und dritten Jahresviertel bereits seit Ende 2015 nicht mehr. Dem Gesetz liegt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2013 zugrunde. Die im prime market gelisteten Unternehmen hatten sich jedoch gegenüber der Wiener Börse auch nach Inkrafttreten des neuen Börsengesetzes zu erhöhter Transparenz verpflichtet.
"Unternehmen können zusammen mit ihren Investoren selbst am besten beurteilen, welche Informationen in ihrer Branche erforderlich sind", so der Chef der Wiener Börse, Christoph Boschan, laut Mitteilung. Die Transparenz für Investoren sieht Boschan nicht gefährdet, schreibt darüber hinaus die "Presse" am Freitag. Er glaube nicht, dass die Unternehmen ihre Anleger nun gar nicht mehr informieren werden, denn diese unterliegen weiterhin einer Meldepflicht zu kursrelevanten Ereignissen wie Vorstandswechseln oder Gewinnwarnungen.
Zudem werden die Investoren vor allem von großen Unternehmen auch weiter eine vierteljährliche Information einfordern, sagte Boschan zur "Presse. Die Zustimmung der Unternehmen zu der neuen Regelung sei jedenfalls groß gewesen.
Auch der Kleinanlegerschützer und Präsident des Interessenverbandes für Anleger (IVA), Wilhelm Rasinger, sieht die Abschaffung der verpflichtenden Quartalsberichterstattung für Firmen im prime market gelassen. "Als Anlegerschützer: Ich kann damit leben", sagte Rasinger auf APA-Anfrage. Er geht wie Boschan davon aus, dass die Anleger den Unternehmen auch weiterhin entsprechenden Druck machen werden, um auch im ersten und dritten Quartal an ihre Investoren zu berichten. Einen vollständigen Abschluss nach IFRS-Rechnungslegung hält Rasinger jedoch nicht in jedem Quartal für notwendig./bel/kan/APA/he
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