Freiburg (ots) - Der Konzern hält an der hanebüchenen Behauptung fest, man habe nichts Rechtswidriges gemacht. Auf Dauer kann VW eine Klärung der Rechtslage aber nicht verhindern. Zumindest die Musterfeststellungsklage ist nicht durch einen Vergleich aus der Welt zu schaffen. Zwar wird es ein bis zwei Jahre dauern, bis der BGH entscheidet. Aber aller Voraussicht nach wird VW am Ende am Pranger stehen. http://mehr.bz/khs46s
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