Halle (ots) - wer seine Traumwohnung in seiner Traumlage nach Jahren des Suchens endlich findet, der nimmt das in Kauf. Mehr oder weniger freiwillig. Und ohne sich dabei zu weit aus dem Fenster zu lehnen, kann für die Zukunft getrost vermutet werden: Das wird auch bei Anwendung des Bestellerprinzips auf den Kaufbereich so bleiben. Denn wie soll realistisch verhindert werden, dass die fällige Courtage zum verdeckten, nicht ausgewiesenen Teil des Kaufpreises wird? Das Problem dabei aber ist: Der Käufer zahlt der Käufer nicht nur die Vermittlungsgebühr, sondern auch Grunderwerbssteuer auf den höheren Kaufpreis. Das wiederum freut auch den Staat
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