BERLIN (Dow Jones)--Das Berliner Landgericht hat den Verkaufsstopp von Wohnungen in der Berliner Prachtallee der früheren DDR an das private Immobilienunternehmen Deutsche Wohnen gekippt.
Im Dezember hatte ein Gericht zuvor den Verkauf von drei Wohnblöcken an der Karl Marx-Allee durch die Predac Immobilien Management AG an die private Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen SE per einstweilige Verfügung gestoppt. Der Berliner Senat und die Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain (WBF) hatten eine Überprüfung des Verkaufs gefordert, weil er nach ihrer Ansicht nicht den Vorgaben aus der Wendezeit entsprochen hätte, nach denen Eigentumsbildung der in den Wohnungen lebenden Mieter erreicht werden sollte.
Gegen diesen Verkaufsstopp hatte das börsennotierte Unternehmen Deutsche Wohnen Widerspruch eingelegt und wurde durch die Gerichtsentscheidung am Montag bestätigt.
"Das Landgericht Berlin geht davon aus, dass ein dingliches Vorkaufsrecht der Verfügungsklägerin nicht bzw. nicht mehr bestehe", hieß es in der Gerichtsentscheidung. "Anders als die Verfügungsklägerin geht das Landgericht auch nicht davon aus, dass die Verfügungsbeklagten den Mietern ein besonders günstiges Angebot zum Kauf der Wohnungen hätten machen müssen."
Der Berliner Senat hat in den vergangenen Monaten angesichts steigender Mietpreise vermehrt interveniert, um den Verkauf von Mietwohnungen an Immobilienunternehmen zu verhindern. Berlin hat in Hunderten von Fällen ein Vorkaufsrecht für Wohnungen ausgeübt und so den Verkauf der Immobilien an Investoren verhindert.
Laut Ökonomen ist in keiner anderen größeren deutschen Stadt der Miet- und Wohnungskaufpreis zuletzt so stark gestiegen wie in Berlin. Im dritten Quartal des vergangenen Jahres stiegen die Mieten bei Wohnungswechsel im Jahresvergleich um 9 Prozent, so eine Berechnung, die der Zentrale Immobilien-Ausschuss diesen Monat veröffentlich hat.
Mit der Entscheidung des Berliner Landgerichts könnte in den Wohnungen der Karl-Marx-Allee nun das vom Berliner Senat eigens für die Wohnblöcke entworfene Modell des "gestreckten Erwerbs" zum Zuge kommen.
Danach könnten die Mieter ihr individuelles Vorkaufsrecht formal ausüben und diese dann direkt an die landeseigene Gewobag verkaufen. Diese tritt dann als Vermieter auf.
Mit diesem Modell, für das sich nach Senatsangaben in den betroffenen drei Wohnblöcken 34 Prozent, 40 Prozent und 46 Prozent der Mieter entschieden hatten, soll verhindert werden, dass Deutsche Wohnen die Wohnblöcke komplett kauft. Die städtische Wohngesellschaft hat in den Blöcken nun ein Einspruchsrecht bei Modernisierungsmaßnahmen, die auf die Mieten umgelegt werden können.
Deutsche Wohnen ist auch Ziel eines geplantes Volksbegehrens in Berlin. Es fordert, dass private Immobiliennunternehmen wie Deutsche Wohnen und andere, die im Besitz von mindestens 3.000 Wohnungen sind, gegen Entschädigung enteignet werden sollen.
Während der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) das geplante Volksbegehren kritisch sieht, unterstützen die mitregierenden Linken die Pläne.
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February 25, 2019 14:32 ET (19:32 GMT)
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