Deutschland zieht im Streit über die Abmilderung von Grenzwerten bei neuen Abgastests auf der Straße vor den Europäischen Gerichtshof. Wie der EuGH am Dienstag mitteilte, schlossen sich die Bundesregierung und die ungarische Regierung der EU-Kommission an und legten Rechtsmittel gegen ein Urteil des EU-Gerichts ein. Ohne den Gang in die nächste Instanz wären im kommenden Jahr deutlich strengere Grenzwerte für Autos der Norm Euro-6 gekommen. (Aktenzeichen C-177/19 P, C-178/19 P und C-179/19 P)
Das EU-Gericht hatte im Dezember entschieden, dass die EU-Kommission Stickoxid-Grenzwerte für Autos der Euro-6-Norm zu unrecht einseitig neu berechnet habe. Dabei geht es um die Erweiterung der Auto-Abgastests von Labor- um Straßenprüfungen, sogenannte RDE-Tests.
Die EU-Kommission wollte den für die Euro-6-Norm geltenden Grenzwert von höchstens 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer für eine Übergangszeit auf 168 Milligramm und danach auf 120 Milligramm ändern. Begründet wurde dies mit dem Ausgleich statistischer und technischer Ungenauigkeiten bei der Umstellung. Paris, Brüssel und Madrid klagten dagegen. In allen drei klagenden Städten gelten mehr oder weniger strenge Fahrverbote.
Das EU-Gericht urteilte, dass die EU-Kommission ihre Kompetenzen überschritten habe. Zudem müsse die Verordnung, in der die beanstandeten Grenzwerte festgelegt wurden, neu beraten werden. Eine Sprecherin der EU-Kommission hatte schon am Freitag die Rechtsmittel angekündigt. Gleichzeitig stellte sie in Aussicht, die Behörde werde einen neuen Gesetzesvorschlag vorlegen, der das Europaparlament und die EU-Staaten als Gesetzgeber miteinbezieht./vsr/DP/stw
ISIN DE0005190003 DE0007100000 DE0006757008 DE0007664039 FR0000121501
AXC0291 2019-02-26/16:40