Anzeige
Mehr »
Dienstag, 01.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
Diese KI-Biotech-Aktie revolutioniert die Krebstherapie: Lernen Sie Rakovina Therapeutics kennen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
247 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Beiersdorf Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.04.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Beiersdorf Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Beiersdorf Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 17.04.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-02-27 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Beiersdorf Aktiengesellschaft Hamburg 
Wertpapier-Kennnummer 520000 
ISIN DE0005200000 Die Aktionäre unserer Gesellschaft 
werden hiermit zu der *am Mittwoch, dem 17. April 2019, 
um 10.30 Uhr *(Einlass ab 9.30 Uhr) 
in der Hamburg Messe, Halle A3 (Eingang West, Zufahrt 
über Lagerstraße; 
postalische Anschrift: Messeplatz 1, 20357 Hamburg) 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
eingeladen. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des 
   gebilligten Konzernabschlusses mit dem 
   zusammengefassten Bericht über die Lage der 
   Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns 
   für das Geschäftsjahr 2018, dem Bericht des 
   Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a 
   Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss der Beiersdorf 
   Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss 
   für das Geschäftsjahr 2018 gemäß §§ 172, 
   173 AktG am 26. Februar 2019 gebilligt und den 
   Jahresabschluss damit festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   entfällt daher. 
 
   Der festgestellte Jahresabschluss der 
   Beiersdorf Aktiengesellschaft und der 
   gebilligte Konzernabschluss mit dem 
   zusammengefassten Bericht über die Lage der 
   Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns 
   für das Geschäftsjahr 2018, der Bericht des 
   Aufsichtsrats sowie der erläuternde Bericht 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a 
   Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sind der 
   Hauptversammlung, auch ohne dass es einer 
   Beschlussfassung durch diese bedarf, 
   zugänglich zu machen. Die vorstehenden 
   Unterlagen sind über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   *www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung* 
 
   zugänglich. Abschriften dieser Unterlagen 
   werden den Aktionären auf Anfrage auch 
   kostenlos und unverzüglich zugesandt. Sie 
   werden auch auf der Hauptversammlung 
   zugänglich sein. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe 
   von 176.400.000,00 Euro wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   *        Ausschüttung 
            einer Dividende   158.773.288,80 
            von 0,70 EUR      EUR 
            je 
            dividendenberecht 
            igter Stückaktie 
            (226.818.984 
            dividendenberecht 
            igte Stückaktien) 
   *        Einstellung in    17.626.711,20 
            andere            EUR 
            Gewinnrücklagen 
   Bilanzgewinn               176.400.000,00 
                              EUR 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die 
   Gesamtdividende und für die Einstellung in 
   andere Gewinnrücklagen sind die zum Zeitpunkt 
   des Gewinnverwendungsvorschlags 
   dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. 
   Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen 
   Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. 
 
   Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von 
   der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, 
   größer oder kleiner sein als zum 
   Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags, 
   vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt an 
   die Aktionäre auszuschüttende Betrag um den 
   Dividendenteilbetrag, der auf die Differenz an 
   Aktien entfällt. Der in die anderen 
   Gewinnrücklagen einzustellende Betrag 
   verändert sich gegenläufig um den gleichen 
   Betrag. Die auszuschüttende Dividende je 
   dividendenberechtigter Stückaktie bleibt 
   hingegen unverändert. Der Hauptversammlung 
   wird gegebenenfalls ein entsprechend 
   modifizierter Beschlussvorschlag über die 
   Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
 
   Der Dividendenanspruch der Aktionäre ist 
   gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig. Die Dividende 
   ist demnach am 24. April 2019 fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine 
   etwaige prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Stuttgart, zum Abschlussprüfer für die 
   Beiersdorf Aktiengesellschaft und den 
   Beiersdorf Konzern für das Geschäftsjahr 2019 
   sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für 
   das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des 
   Aufsichtsrats endet mit dem Ablauf der am 17. 
   April 2019 stattfindenden Hauptversammlung. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 
   1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 7 Absatz 1 Satz 
   1 Nr. 1 MitbestG sowie nach § 11 Absatz 1 der 
   Satzung der Beiersdorf Aktiengesellschaft aus 
   zwölf Mitgliedern zusammen, von denen sechs 
   Mitglieder durch die Hauptversammlung und 
   sechs Mitglieder von den Arbeitnehmern zu 
   wählen sind. Für den Aufsichtsrat ist nach § 
   96 Absatz 2 Satz 1 AktG bei Wahlen zur 
   Besetzung einzelner oder mehrerer Sitze im 
   Aufsichtsrat der gesetzliche Mindestanteil von 
   jeweils 30 % an Frauen und Männern zu 
   berücksichtigen. Das Mindestanteilsgebot ist 
   vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn 
   nicht gemäß § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG die 
   Seite der Anteilseigner- oder 
   Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung 
   widerspricht. Da der Gesamterfüllung im 
   Vorfeld der Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
   widersprochen wurde, ist der Aufsichtsrat 
   sowohl auf der Seite der 
   Anteilseignervertreter als auch auf der Seite 
   der Arbeitnehmervertreter jeweils mit 
   mindestens zwei Frauen und mindestens zwei 
   Männern zu besetzen. Der Aufsichtsrat besteht 
   derzeit insgesamt aus drei Frauen und neun 
   Männern; zwei Frauen (Frau Hong Chow und Frau 
   Dr. Dr. Christine Martel) gehören dabei der 
   Anteilseignerseite an. 
 
   Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
   Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat an 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat werden als Einzelwahl 
   durchgeführt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
   Personen mit Wirkung ab der Beendigung der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 17. April 
   2019 für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2023 beschließt, als 
   Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner in 
   den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen: 
 
   a) Hong Chow 
      Shanghai (China) 
      General Manager bei Roche Pharmaceuticals 
      China (China) 
 
      Frau Chow ist weder Mitglied in 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      deutscher Unternehmen noch in 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
   b) Martin Hansson 
      Hamburg 
      Mitglied des Vorstands der maxingvest ag, 
      Hamburg 
 
      Herr Hansson ist Mitglied in folgenden 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      deutscher Unternehmen: 
 
      - Tchibo GmbH 
 
      Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren 
      in- und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
   c) Michael Herz 
      Hamburg 
      Mitglied des Vorstands der maxingvest ag, 
      Hamburg 
 
      Herr Herz ist Mitglied in folgenden 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      deutscher Unternehmen: 
 
      - Tchibo GmbH (Vorsitzender) 
      - tesa SE 
 
      Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren 
      in- und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
   d) Dr. Dr. Christine Martel 
      Pully (Schweiz) 
      Global Commercial Manager bei Nestrade 
      S.A., Nestlé Gruppe (Schweiz) 
 
      Frau Dr. Dr. Martel ist weder Mitglied in 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 27, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

In unserem kostenlosen Spezialreport erfahren Sie, welche 3 Unternehmen jetzt im Zentrum dieser energiepolitischen Neuausrichtung stehen, und wer vom kommenden Boom der Nuklearindustrie besonders profitieren könnte.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche Aktien besonders von der Energiewende in den USA profitieren dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.