Anzeige
Mehr »
Donnerstag, 03.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
+210 % Kursgewinn Year to Date: Neuausrichtung nimmt Fahrt auf - jetzt exklusives CEO-Interview ansehen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
dpa-AFX
487 Leser
Artikel bewerten:
(1)

DGAP-Adhoc: Lumaland AG: Lumaland AG erwirbt über ein Joint-Venture-Vehikel den Geschäftsbetrieb der Things I like GmbH (deutsch)

Lumaland AG: Lumaland AG erwirbt über ein Joint-Venture-Vehikel den Geschäftsbetrieb der Things I like GmbH

DGAP-Ad-hoc: Lumaland AG / Schlagwort(e): Joint Venture/Firmenübernahme
Lumaland AG: Lumaland AG erwirbt über ein Joint-Venture-Vehikel den
Geschäftsbetrieb der Things I like GmbH

01.03.2019 / 09:25 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad-hoc Meldung Insiderinformation nach § 17 MAR Lumaland AG erwirbt über ein Joint-Venture-Vehikel den Geschäftsbetrieb der Things I like GmbH Berlin, 1. März 2019 - Die Lumaland AG (ISIN: DE000A1YC996 / WKN: A1YC99) hat heute im Wege eines Asset Deals gemeinsam mit dem Unternehmer Alexander Sailer mit einem dazu gegründeten Joint-Ventures, die Übernahme des Geschäftsbetriebes der Things I like GmbH umgesetzt. Das Joint-Venture soll künftig unter der Bezeichnung MONOQI GmbH firmieren und damit den Geschäftsbetrieb der Things I like GmbH fortführen. Die Lumaland AG, welche derzeit 49 % der Geschäftsanteile an dem Joint-Venture hält, verfügt über zwei Call-Optionen zum Erwerb der Mehrheit bzw. der übrigen 51 % der Geschäftsanteile an dem Joint-Venture von der moods-solutions GmbH, der Holdinggesellschaft von Herrn Sailer. Mit der Beteiligung am Joint-Venture verbunden mit den Optionen zur Übernahme der anderen Geschäftsanteile und der tatsächlichen Übernahme des Geschäftsbetriebes der Things I like GmbH durch das Joint-Venture erwirbt die Lumaland AG eine weitere strategische Beteiligung im Bereich des Online-Handels mit ausgewählten Designerprodukten. Neben der Zahlung eines niedrigen sechsstelligen Betrages an den Insolvenzverwalter wurde die Übernahme von Verbindlichkeiten im niedrigen einstelligen Millionenbereich durch das Joint-Venture vereinbart. Berlin, den 1. März 2019 Vorstand Kontakt: Jessica Kuhla | Investor Relations jk@lumaland.com
01.03.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Lumaland AG Tauentzienstr. 11 10789 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 120840112 E-Mail: office@lumaland.com Internet: www.lumaland.com ISIN: DE000A1YC996 WKN: A1YC99 Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf Ende der Mitteilung DGAP News-Service
782703 01.03.2019 CET/CEST ISIN DE000A1YC996 AXC0070 2019-03-01/09:25
© 2019 dpa-AFX
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
Die Finanzwelt ist im Umbruch! Nach Jahren der Dominanz erschüttert Donald Trumps erratische Wirtschaftspolitik das Fundament des amerikanischen Kapitalismus. Handelskriege, Rekordzölle und politische Isolation haben eine Kapitalflucht historischen Ausmaßes ausgelöst.

Milliarden strömen aus den USA – und suchen neue, lukrative Ziele. Und genau hier kommt China ins Spiel. Trotz aller Spannungen wächst die chinesische Wirtschaft dynamisch weiter, Innovation und Digitalisierung treiben die Märkte an.

Im kostenlosen Spezialreport stellen wir Ihnen 5 Aktien aus China vor, die vom US-Niedergang profitieren und das Potenzial haben, den Markt regelrecht zu überflügeln. Wer jetzt klug investiert, sichert sich den Zugang zu den neuen Wachstums-Champions von morgen.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche 5 Aktien die Konkurrenz aus den USA outperformen dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.