Berlin (ots) - Berlin - Das Bundesverfassungsgericht wird  voraussichtlich noch in diesem Jahr über die Verfassungsbeschwerden  gegen das strafrechtliche Verbot organisierter Sterbehilfe  entscheiden. Nach Informationen des Berliner "Tagesspiegels"  (Sonnabendausgabe) ist vor dem Karlsruher Gericht eine mündliche  Verhandlung für den 16. und 17. April geplant. Zweitägige  Verhandlungen gehören eher zur Ausnahme. Dies zeigt, dass der Zweite  Senat das Thema vertieft erörtern will. Ein Urteil ergeht  üblicherweise einige Wochen oder Monate nach der Verhandlung. Mit den Verfassungsbeschwerden wenden sich Privatpersonen,  Sterbehilfeorganisationen, Sterbebegleiter, Ärzte, Pfleger und  Rechtsanwälte gegen Paragraf 217 Strafgesetzbuch (StGB) in der  Fassung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung  der Selbsttötung vom Dezember 2015. Die Beschwerdeführer werfen dem  Parlament vor, mit dem Verbot, das vor allem auf die Tätigkeit so  genannter Sterbehilfevereine zielt, ihre Grundrechte verletzt zu  haben. Sie fordern mehr Freiheit für Sterbehilfe und  Sterbebegleitung.
https://www.tagesspiegel.de/politik/entscheidung-in-karlsruhe-bund esverfassungsgericht-will-im-april-ueber-sterbehilfe-verhandeln/24055 654.html
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