Düsseldorf (ots) - Von Henning Rasche: Ferdinand von Schirach, umtriebiger Schriftsteller und Jurist, hat jüngst in einem Interview behauptet: "Die großen Kämpfe im Strafrecht sind ausgefochten." Es ist ein Satz, der von einem erstaunlichen Desinteresse an der Gegenwart zeugt. Es ist überdies ein Satz, der grundfalsch ist. Nur weil Strafprozesse kein NS-Unrecht mehr aufklären müssen (und auch das tun sie zuweilen), sind nicht auf ewig alle Fragen geklärt. Das hat zuletzt der Bundesgerichtshof mit seinem Mord-Beschluss unter Beweis gestellt. Zum ersten Mal ist ein Raser rechtskräftig wegen Mordes verurteilt worden. Das ist ganz und gar nicht langweilig. Mörder ist, wer einen anderen Menschen mit bestimmten Mitteln oder aus bestimmten Gründen tötet. Aber zu welchem Zeitpunkt muss sich ein Mensch bewusst für den Tod eines anderen entscheiden, um Mörder zu werden? Wie stark muss der Wille ausgeprägt sein? Keine brandneuen, aber gewiss spannende Fragen. Der Bundesgerichtshof sagt: Wer mit 155 Stundenkilometern in die Gegenfahrbahn fährt, dem ist das Leben anderer egal. Er ist ein Mörder. Der Bundesgerichtshof hat richtig entschieden.
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