
Noch immer gilt das Leerverkaufsverbot auf die Wirecard-Aktie (WKN: 747206). Damit dürfen Hedgefonds und Einzelpersonen bestehende Shortposition weder erhöhen noch neue begründen. Das Verbot gilt auch für Marktteilnehmer aus sämtlichen Drittstaaten wie den USA und damit für die berühmt-berüchtigten Hedgefonds der Wallstreet, die einen großen Anteil am spektakulären Kurssturz im Januar und Februar getragen haben dürften.
Es ist das erste Mal in der Geschichte des deutschen Aktienmarkts, dass die BaFin Leerverkäufe auf einen Einzeltitel verbietet. Die BaFin begründete ihren Schritt vom 19. Februar bei Wirecard "mit dem Eintritt von ungünstigen Ereignissen oder Entwicklungen, die eine ernstzunehmende Bedrohung für die Finanzstabilität" darstellen würden. Das Verbot gilt weiterhin bis zum 18. April um 24 Uhr. Käufe ließen die Aktie von Wirecard in der abgelaufenen Woche um +5% steigen. Nun könnte das Spielchen in die nächste Runde gehen - und das Shortverbot dürfte Spekulanten auf steigende Kurse massiv in die Hände spielen …
Allein die Begründung der BaFin kommt einer Farce gleich …… um nicht zu sagen einer Unschuldsvermutung gegenüber Wirecard. Denn sollte sich herausstellen, dass Wirecard-Mitarbeiter in die im Raum stehenden Bilanzmanipulationen verstrickt ...
Den vollständigen Artikel lesen ...