PUMA SE: PUMA SE plant Aktiensplit im Verhältnis 1 zu 10 nach vorausgehender Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln DGAP-Ad-hoc: PUMA SE / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges PUMA SE: PUMA SE plant Aktiensplit im Verhältnis 1 zu 10 nach vorausgehender Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln 04.03.2019 / 13:17 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Aufsichtsrat und Vorstand der PUMA SE haben heute entschieden, der ordentlichen Hauptversammlung am 18. April 2019 die Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um EUR 112.213.532,16 auf EUR 150.824.640,00 ohne Ausgabe neuer Aktien (§ 207 Abs. 2 Satz 2 AktG) sowie eine anschließende Satzungsänderung zur Neueinteilung des Grundkapitals im Verhältnis 1 zu 10 (Aktiensplit) vorzuschlagen. Für die Beteiligungsverhältnisse der Aktionäre an der Gesellschaft ergeben sich weder durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln noch durch den Aktiensplit Änderungen. Im Falle der Annahme der Beschlussvorschläge durch die Hauptversammlung und Eintragung der Satzungsänderungen in das Handelsregister wird automatisch jede bestehende Aktie gegen 10 neue Aktien ausgetauscht. Infolge der dann um den Faktor 10 gestiegenen Anzahl an Aktien der Gesellschaft wird erwartet, dass sich deren Börsenkurs entsprechend verringert. Die Tagesordnung der Hauptversammlung 2019 mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung wird voraussichtlich am 11. März 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
04.03.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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