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DGAP-News: Ahlers AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Ahlers AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.04.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-03-04 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Ahlers AG Herford ISIN DE0005009740 / WKN 500974 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 17. April 2019, 11:00 Uhr, im Industrie-Club e.V. Düsseldorf, Elberfelder Straße 6, 40213 Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Ahlers AG zum 30. November 2018, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die Ahlers AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 sowie 315a Abs. 1 HGB* Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse www.ahlers-ag.com unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung/Corporate Events' eingesehen werden. Gleiches gilt für den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 17. April 2019 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/18 in Höhe von 541.106,33 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/19* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/19 zu wählen. Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. Auf Grundlage eines gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission ('Abschlussprüferverordnung') durchgeführten Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main und Niederlassung in Bielefeld oder die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/19 zu wählen. Dabei hat der Prüfungsausschuss seine Präferenz für die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt und begründet. Der Aufsichtsrat ist dieser Präferenz gefolgt. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde. 6. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen im Hinblick auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats mit dem Ziel der Verkleinerung des Aufsichtsrats von sechs auf drei Mitglieder, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sowie im Hinblick auf die Unterzeichnung der Aktienurkunden und den Gründungsaufwand* Nach der Verkleinerung des Vorstands im Dezember 2018 soll auch der Aufsichtsrat der Ahlers AG von sechs auf drei Mitglieder reduziert werden, um in dem herausfordernden Marktumfeld den Weg hin zu schlankeren und schlagkräftigen Strukturen konsequent zu beschreiten. Die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats haben durch Amtsniederlegungen den Weg dazu freigemacht. Gemäß nachstehenden TOP 7 werden entsprechende Neuwahlen durchgeführt. Durch den Wegfall der Ausschüsse in bisheriger Form ist auch eine Anpassung der Aufsichtsratsvergütung angezeigt. Ferner soll die Satzung in § 5 Abs. 2 hinsichtlich der Unterzeichnung der Aktienurkunden und in § 28 hinsichtlich der aus dem Jahr 1987 stammenden Bestimmung über den Gründungsaufwand bereinigt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: a) Verkleinerung des Aufsichtsrats: * § 11 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: "Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Zwei Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Ein Mitglied wird von den Arbeitnehmern nach dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat gewählt." * § 15 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird ersatzlos gestrichen. * § 15 Abs. 4 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: "Schriftliche, telefonische, per E-Mail, Videokonferenz oder mit Hilfe sonstiger gebräuchlicher Kommunikationsmittel durchgeführte Sitzungen und Beschlussfassungen sind zulässig, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende dies für den Einzelfall unter Beachtung einer angemessenen Frist anordnet. Ein Widerspruchsrecht der Aufsichtsratsmitglieder hiergegen besteht nicht. In dieser Form gefasste Beschlüsse werden vom Vorsitzenden schriftlich festgestellt und allen Mitgliedern unverzüglich zugeleitet." * § 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 2 entfallen. § 16 lautet neu wie folgt: "Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte einen oder mehrere Ausschüsse mit vorbereitenden oder ausführenden Aufgaben bestellen. Auf die Ausschüsse finden die Vorschriften über den Aufsichtsrat entsprechende Anwendung." b) Vergütung des Aufsichtsrats: * § 18 Abs. 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: "Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält pro Geschäftsjahr eine feste Grundvergütung in Höhe von EUR 15.000,-." * § 18 Abs. 3 Satz 3 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: "Diese beträgt pro Geschäftsjahr 1/1.000 des Durchschnitts-Konzernjahresüberschusse s." * § 18 Abs. 5 der Satzung entfällt ersatzlos. * § 18 Abs. 6 wird zu Absatz 5. Dort wird der Satz 2 ersatzlos gestrichen. * § 18 Abs. 7 und Abs. 8 werden zu Absätzen 6 und 7. c) Unterzeichnung der Aktienurkunden:§ 5 Abs. 2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen. d) Gründungsaufwand:§ 28 der Satzung wird ersatzlos gestrichen. 7. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 4. Alt., 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG zusammen und besteht nach § 11 Abs. 1 der Satzung derzeit aus sechs Mitgliedern, von denen vier von der Hauptversammlung gewählt werden. Zwei Mitglieder werden von den Arbeitnehmern nach dem DrittelbG gewählt. Am 6. Februar 2019 hat der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Prof. Dr. Carl-Heinz Heuer der Gesellschaft mitgeteilt, sein Mandat mit Ablauf der heutigen ordentlichen Hauptversammlung niederzulegen. Prof. Dr. Julia von Ah (stellvertretende Vorsitzende), Herr Jörg-Viggo Müller und Herr Hans-Joachim Knauf (Arbeitnehmervertreter) haben der Gesellschaft am gleichen Tag angeboten, ihre Aufsichtsratsmandate ebenfalls
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March 04, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)