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DGAP-News: Ahlers AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Ahlers AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.04.2019
in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-03-04 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ahlers AG Herford ISIN DE0005009740 / WKN 500974
Einladung zur Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere
Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 17. April 2019, 11:00
Uhr, im Industrie-Club e.V. Düsseldorf, Elberfelder
Straße 6, 40213 Düsseldorf,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses der
Ahlers AG zum 30. November 2018, des
zusammengefassten Lageberichts des Vorstands
für die Ahlers AG und den Konzern sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017/18 und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289a Abs. 1 sowie 315a Abs. 1 HGB*
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten
Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Internetadresse
www.ahlers-ag.com
unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort
unter 'Hauptversammlung/Corporate Events'
eingesehen werden. Gleiches gilt für den
Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in
der Hauptversammlung am 17. April 2019
zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
Es ist keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung
vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach §
172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen,
unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die
Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Billigung des
Konzernabschlusses zu beschließen hat,
liegen nicht vor. Über die Verwendung des
Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung
Beschluss gefasst.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/18 in
Höhe von 541.106,33 Euro auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017/18*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017/18 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017/18*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018/19*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mit Sitz in Düsseldorf zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018/19 zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses. Auf
Grundlage eines gemäß Art. 16 der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission
('Abschlussprüferverordnung') durchgeführten
Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem
Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung
vorzuschlagen, entweder die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Frankfurt am Main und Niederlassung in
Bielefeld oder die Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Düsseldorf zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018/19 zu wählen. Dabei hat der
Prüfungsausschuss seine Präferenz für die Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt und
begründet.
Der Aufsichtsrat ist dieser Präferenz gefolgt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der
Abschlussprüferverordnung genannten Art
auferlegt wurde.
6. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen im
Hinblick auf die Zusammensetzung des
Aufsichtsrats mit dem Ziel der Verkleinerung
des Aufsichtsrats von sechs auf drei
Mitglieder, die Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder sowie im Hinblick auf
die Unterzeichnung der Aktienurkunden und den
Gründungsaufwand*
Nach der Verkleinerung des Vorstands im
Dezember 2018 soll auch der Aufsichtsrat der
Ahlers AG von sechs auf drei Mitglieder
reduziert werden, um in dem herausfordernden
Marktumfeld den Weg hin zu schlankeren und
schlagkräftigen Strukturen konsequent zu
beschreiten. Die amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrats haben durch Amtsniederlegungen
den Weg dazu freigemacht. Gemäß
nachstehenden TOP 7 werden entsprechende
Neuwahlen durchgeführt. Durch den Wegfall der
Ausschüsse in bisheriger Form ist auch eine
Anpassung der Aufsichtsratsvergütung angezeigt.
Ferner soll die Satzung in § 5 Abs. 2
hinsichtlich der Unterzeichnung der
Aktienurkunden und in § 28 hinsichtlich der aus
dem Jahr 1987 stammenden Bestimmung über den
Gründungsaufwand bereinigt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu
beschließen:
a) Verkleinerung des Aufsichtsrats:
* § 11 Abs. 1 der Satzung wird geändert
und wie folgt neu gefasst: "Der
Aufsichtsrat besteht aus drei
Mitgliedern. Zwei Mitglieder werden
von der Hauptversammlung gewählt. Ein
Mitglied wird von den Arbeitnehmern
nach dem Gesetz über die
Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im
Aufsichtsrat gewählt."
* § 15 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird
ersatzlos gestrichen.
* § 15 Abs. 4 der Satzung wird geändert
und wie folgt neu gefasst:
"Schriftliche, telefonische, per
E-Mail, Videokonferenz oder mit Hilfe
sonstiger gebräuchlicher
Kommunikationsmittel durchgeführte
Sitzungen und Beschlussfassungen sind
zulässig, wenn der
Aufsichtsratsvorsitzende dies für den
Einzelfall unter Beachtung einer
angemessenen Frist anordnet. Ein
Widerspruchsrecht der
Aufsichtsratsmitglieder hiergegen
besteht nicht. In dieser Form gefasste
Beschlüsse werden vom Vorsitzenden
schriftlich festgestellt und allen
Mitgliedern unverzüglich zugeleitet."
* § 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 2 entfallen.
§ 16 lautet neu wie folgt: "Der
Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte
einen oder mehrere Ausschüsse mit
vorbereitenden oder ausführenden
Aufgaben bestellen. Auf die Ausschüsse
finden die Vorschriften über den
Aufsichtsrat entsprechende Anwendung."
b) Vergütung des Aufsichtsrats:
* § 18 Abs. 2 der Satzung wird geändert
und wie folgt neu gefasst: "Jedes
Aufsichtsratsmitglied erhält pro
Geschäftsjahr eine feste
Grundvergütung in Höhe von EUR
15.000,-."
* § 18 Abs. 3 Satz 3 der Satzung wird
geändert und wie folgt neu gefasst:
"Diese beträgt pro Geschäftsjahr
1/1.000 des
Durchschnitts-Konzernjahresüberschusse
s."
* § 18 Abs. 5 der Satzung entfällt
ersatzlos.
* § 18 Abs. 6 wird zu Absatz 5. Dort
wird der Satz 2 ersatzlos gestrichen.
* § 18 Abs. 7 und Abs. 8 werden zu
Absätzen 6 und 7.
c) Unterzeichnung der Aktienurkunden:§ 5 Abs.
2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.
d) Gründungsaufwand:§ 28 der Satzung wird
ersatzlos gestrichen.
7. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
nach §§ 96 Abs. 1, 4. Alt., 101 Abs. 1 AktG i.
V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG zusammen und
besteht nach § 11 Abs. 1 der Satzung derzeit
aus sechs Mitgliedern, von denen vier von der
Hauptversammlung gewählt werden. Zwei
Mitglieder werden von den Arbeitnehmern nach
dem DrittelbG gewählt.
Am 6. Februar 2019 hat der
Aufsichtsratsvorsitzende Herr Prof. Dr.
Carl-Heinz Heuer der Gesellschaft mitgeteilt,
sein Mandat mit Ablauf der heutigen
ordentlichen Hauptversammlung niederzulegen.
Prof. Dr. Julia von Ah (stellvertretende
Vorsitzende), Herr Jörg-Viggo Müller und Herr
Hans-Joachim Knauf (Arbeitnehmervertreter)
haben der Gesellschaft am gleichen Tag
angeboten, ihre Aufsichtsratsmandate ebenfalls
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March 04, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)
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