DJ DGAP-HV: Ahlers AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.04.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Ahlers AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Ahlers AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.04.2019
in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-03-04 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ahlers AG Herford ISIN DE0005009740 / WKN 500974
Einladung zur Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere
Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 17. April 2019, 11:00
Uhr, im Industrie-Club e.V. Düsseldorf, Elberfelder
Straße 6, 40213 Düsseldorf,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses der
Ahlers AG zum 30. November 2018, des
zusammengefassten Lageberichts des Vorstands
für die Ahlers AG und den Konzern sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017/18 und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289a Abs. 1 sowie 315a Abs. 1 HGB*
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten
Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Internetadresse
www.ahlers-ag.com
unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort
unter 'Hauptversammlung/Corporate Events'
eingesehen werden. Gleiches gilt für den
Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in
der Hauptversammlung am 17. April 2019
zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
Es ist keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung
vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach §
172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen,
unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die
Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Billigung des
Konzernabschlusses zu beschließen hat,
liegen nicht vor. Über die Verwendung des
Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung
Beschluss gefasst.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/18 in
Höhe von 541.106,33 Euro auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017/18*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017/18 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017/18*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018/19*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mit Sitz in Düsseldorf zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018/19 zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses. Auf
Grundlage eines gemäß Art. 16 der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission
('Abschlussprüferverordnung') durchgeführten
Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem
Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung
vorzuschlagen, entweder die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Frankfurt am Main und Niederlassung in
Bielefeld oder die Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Düsseldorf zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018/19 zu wählen. Dabei hat der
Prüfungsausschuss seine Präferenz für die Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt und
begründet.
Der Aufsichtsrat ist dieser Präferenz gefolgt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der
Abschlussprüferverordnung genannten Art
auferlegt wurde.
6. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen im
Hinblick auf die Zusammensetzung des
Aufsichtsrats mit dem Ziel der Verkleinerung
des Aufsichtsrats von sechs auf drei
Mitglieder, die Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder sowie im Hinblick auf
die Unterzeichnung der Aktienurkunden und den
Gründungsaufwand*
Nach der Verkleinerung des Vorstands im
Dezember 2018 soll auch der Aufsichtsrat der
Ahlers AG von sechs auf drei Mitglieder
reduziert werden, um in dem herausfordernden
Marktumfeld den Weg hin zu schlankeren und
schlagkräftigen Strukturen konsequent zu
beschreiten. Die amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrats haben durch Amtsniederlegungen
den Weg dazu freigemacht. Gemäß
nachstehenden TOP 7 werden entsprechende
Neuwahlen durchgeführt. Durch den Wegfall der
Ausschüsse in bisheriger Form ist auch eine
Anpassung der Aufsichtsratsvergütung angezeigt.
Ferner soll die Satzung in § 5 Abs. 2
hinsichtlich der Unterzeichnung der
Aktienurkunden und in § 28 hinsichtlich der aus
dem Jahr 1987 stammenden Bestimmung über den
Gründungsaufwand bereinigt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu
beschließen:
a) Verkleinerung des Aufsichtsrats:
* § 11 Abs. 1 der Satzung wird geändert
und wie folgt neu gefasst: "Der
Aufsichtsrat besteht aus drei
Mitgliedern. Zwei Mitglieder werden
von der Hauptversammlung gewählt. Ein
Mitglied wird von den Arbeitnehmern
nach dem Gesetz über die
Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im
Aufsichtsrat gewählt."
* § 15 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird
ersatzlos gestrichen.
* § 15 Abs. 4 der Satzung wird geändert
und wie folgt neu gefasst:
"Schriftliche, telefonische, per
E-Mail, Videokonferenz oder mit Hilfe
sonstiger gebräuchlicher
Kommunikationsmittel durchgeführte
Sitzungen und Beschlussfassungen sind
zulässig, wenn der
Aufsichtsratsvorsitzende dies für den
Einzelfall unter Beachtung einer
angemessenen Frist anordnet. Ein
Widerspruchsrecht der
Aufsichtsratsmitglieder hiergegen
besteht nicht. In dieser Form gefasste
Beschlüsse werden vom Vorsitzenden
schriftlich festgestellt und allen
Mitgliedern unverzüglich zugeleitet."
* § 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 2 entfallen.
§ 16 lautet neu wie folgt: "Der
Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte
einen oder mehrere Ausschüsse mit
vorbereitenden oder ausführenden
Aufgaben bestellen. Auf die Ausschüsse
finden die Vorschriften über den
Aufsichtsrat entsprechende Anwendung."
b) Vergütung des Aufsichtsrats:
* § 18 Abs. 2 der Satzung wird geändert
und wie folgt neu gefasst: "Jedes
Aufsichtsratsmitglied erhält pro
Geschäftsjahr eine feste
Grundvergütung in Höhe von EUR
15.000,-."
* § 18 Abs. 3 Satz 3 der Satzung wird
geändert und wie folgt neu gefasst:
"Diese beträgt pro Geschäftsjahr
1/1.000 des
Durchschnitts-Konzernjahresüberschusse
s."
* § 18 Abs. 5 der Satzung entfällt
ersatzlos.
* § 18 Abs. 6 wird zu Absatz 5. Dort
wird der Satz 2 ersatzlos gestrichen.
* § 18 Abs. 7 und Abs. 8 werden zu
Absätzen 6 und 7.
c) Unterzeichnung der Aktienurkunden:§ 5 Abs.
2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.
d) Gründungsaufwand:§ 28 der Satzung wird
ersatzlos gestrichen.
7. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
nach §§ 96 Abs. 1, 4. Alt., 101 Abs. 1 AktG i.
V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG zusammen und
besteht nach § 11 Abs. 1 der Satzung derzeit
aus sechs Mitgliedern, von denen vier von der
Hauptversammlung gewählt werden. Zwei
Mitglieder werden von den Arbeitnehmern nach
dem DrittelbG gewählt.
Am 6. Februar 2019 hat der
Aufsichtsratsvorsitzende Herr Prof. Dr.
Carl-Heinz Heuer der Gesellschaft mitgeteilt,
sein Mandat mit Ablauf der heutigen
ordentlichen Hauptversammlung niederzulegen.
Prof. Dr. Julia von Ah (stellvertretende
Vorsitzende), Herr Jörg-Viggo Müller und Herr
Hans-Joachim Knauf (Arbeitnehmervertreter)
haben der Gesellschaft am gleichen Tag
angeboten, ihre Aufsichtsratsmandate ebenfalls
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 04, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)
mit Wirkung zum Ablauf der heutigen
ordentlichen Hauptversammlung niederzulegen,
sollte die Hauptversammlung dem
Beschlussvorschlägen unter Tagesordnungspunkt 6
a) folgen. Herr Bernd Rauch hat sein Mandat
bereits zum 31. Januar 2019 niedergelegt. Als
Arbeitnehmervertreterin bleibt Frau Heidrun
Baumgart im Gremium.
Mithin sind für den Fall, dass die
Hauptversammlung die Satzungsänderung wie unter
Tagesordnungspunkt 6 a) vorgeschlagen
beschließt und zukünftig ein nur noch
dreiköpfiger Aufsichtsrat besteht, Neuwahlen
für zwei von der Hauptversammlung zu wählende
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre
erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Nominierungsausschusses vor, folgende Personen
als Vertreter der Anteilseigner mit Wirkung ab
der Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 17. April 2019 für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2021/22 beschließt, in den Aufsichtsrat zu
wählen:
a) Herrn Alexander Gedat, Rosenheim,
Betriebswirt
Herr Alexander Gedat ist Mitglied
folgender bei inländischen Gesellschaften
gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte
- Beirat bei der Fynch - Hatton GmbH,
Mönchengladbach.
Darüber hinaus übt Herr Alexander Gedat
keine vergleichbaren Mandate in in- und
ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.
b) Herrn Armin Fichtel, Mönchengladbach,
Kaufmann
Herr Armin Fichtel ist Mitglied folgender
bei inländischen Gesellschaften gesetzlich
zu bildender Aufsichtsräte
- Beiratsvorsitzender bei der Mustang
Jeans GmbH, Künzelsau
- Chairman of the Advisory Board bei
AppelrathCüpper, Köln
- Beirat bei der Fynch - Hatton GmbH,
Mönchengladbach
Darüber hinaus übt Herr Armin Fichtel
keine vergleichbaren Mandate in in- und
ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.
Es ist vorgesehen, die Wahl gemäß Ziffer
5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance
Kodex als Einzelwahl durchzuführen.
Herr Alexander Gedat qualifiziert sich aufgrund
seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit als
unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100
Abs. 5 AktG. Herr Gedat beabsichtigt für den
Fall seiner Wahl, für den Vorsitz im
Aufsichtsrat zu kandidieren.
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6
Deutscher Corporate Governance Kodex:*
Es bestehen keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten zu
dem Unternehmen, dessen Organen oder einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär. Die Lebensläufe der Kandidaten mit
Informationen über ihre relevanten Kenntnisse
und Erfahrungen stehen unter Internetadresse
www.ahlers-ag.com
unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort
unter 'Hauptversammlung/Corporate Events' zur
Einsicht zur Verfügung. Der Wahlvorschlag des
Aufsichtsrats beruht auf den von ihm am 7.
Dezember 2017 beschlossenen Zielen für die
Zusammensetzung des Aufsichtsrats und dessen
Kompetenzprofil, die auf Seite 20 f. des an
gleicher Stelle (Rubrik Investor
Relations/Finanzberichte) zugänglichen
Geschäftsberichts abgedruckt sind, soweit auf
den verkleinerten Aufsichtsrat noch anwendbar.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital
der Ahlers AG 43.200.000,- Euro und ist in 13.681.520
auf den Namen lautende Stammaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von rd. 3,1575
Euro pro Aktie eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine
Stimme.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
*Anmeldung*
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im
Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft
eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die
Anmeldung muss spätestens bis *Mittwoch, 10. April 2019
(24.00 Uhr)* bei der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse eingegangen sein. Aktionäre, die im
Aktienregister eingetragen sind, können sich in
Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der
*Ahlers AG*
*c/o UBJ. GmbH*
*Haus der Wirtschaft*
*Kapstadtring 10*
*22297 Hamburg*
*Telefax: (040) 63785423*
*E-Mail: hv@ubj.de*
anmelden.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen sowie Personen,
Institute und Unternehmen, die diesen gemäß § 135
Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs.
5 Aktiengesetz gleichgestellt sind, können das
Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs
ausüben.
Aktionäre können für die Anmeldung das ihnen zugesandte
Formular zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an
die vorstehende Adresse zurücksenden.
Nach Zugang der Anmeldung werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Anmeldung Sorge zu tragen.
*Freie Verfügbarkeit der Aktien*
Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung zur
Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien
zu verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme- und
Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene
Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aufträge zur
Umschreibung des Aktienregisters, die der Gesellschaft
nach dem Ende des Anmeldeschlusstages in der Zeit vom
11. April 2019 bis einschließlich 17. April 2019
zugehen, werden erst mit Wirkung nach der
Hauptversammlung am 17. April 2019 verarbeitet und
berücksichtigt. Technisch maßgeblicher
Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date)
ist daher der Ablauf des 10. April 2019.
*Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch
einen Bevollmächtigten*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Teilnahme- und
Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer
Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine
rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs Sorge zu tragen
(siehe oben im Abschnitt »Anmeldung«).
Die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten, die nicht an
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen oder
Institutionen erteilt werden, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erteilung von
Teilnahmevollmachten muss der Gesellschaft gegenüber
ebenfalls in Textform nachgewiesen werden. Die
Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber
dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft
erfolgen. Für eine Übermittlung des Nachweises der
Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft
folgende Adresse an:
*Ahlers AG*
*c/o UBJ. GmbH*
*Kapstadtring 10*
*22297 Hamburg*
*Telefax: (040) 63785423*
*E-Mail: hv@ubj.de*
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht
erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der
Gesellschaft erklärt werden. Bevollmächtigt ein
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in §
135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Personen und Institutionen können für
ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für
die Form der Vollmacht vorgeben; die Aktionäre werden
gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der
zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form
und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.
Die Gesellschaft bietet darüber hinaus an, von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu
bevollmächtigen. Auch in diesem Fall müssen sich die
Aktionäre fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, das Stimmrecht im Fall ihrer
Bevollmächtigung weisungsgebunden auszuüben. Ohne
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts sind die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht
zur Stimmrechtsausübung befugt. Vollmachten und
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls
in Textform in deutscher oder englischer Sprache
übermittelt werden.
Formulare zur Vollmachtserteilung - auch an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter - erhalten
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, die
ihnen nach form- und fristgerechter Anmeldung zugesandt
wird. Sie stehen auch unter
www.ahlers-ag.com
unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort unter
'Hauptversammlung/Corporate Events' zum Download zur
Verfügung.
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