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Dow Jones News
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DGAP-HV: Ahlers AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Ahlers AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.04.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Ahlers AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Ahlers AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.04.2019 
in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-04 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Ahlers AG Herford ISIN DE0005009740 / WKN 500974 
Einladung zur Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere 
Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 17. April 2019, 11:00 
Uhr, im Industrie-Club e.V. Düsseldorf, Elberfelder 
Straße 6, 40213 Düsseldorf, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses der 
   Ahlers AG zum 30. November 2018, des 
   zusammengefassten Lageberichts des Vorstands 
   für die Ahlers AG und den Konzern sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017/18 und des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1 sowie 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten 
   Unterlagen können von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
   www.ahlers-ag.com 
 
   unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort 
   unter 'Hauptversammlung/Corporate Events' 
   eingesehen werden. Gleiches gilt für den 
   Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in 
   der Hauptversammlung am 17. April 2019 
   zugänglich sein und mündlich erläutert werden. 
   Es ist keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung 
   vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 
   172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, 
   unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die 
   Hauptversammlung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses und die Billigung des 
   Konzernabschlusses zu beschließen hat, 
   liegen nicht vor. Über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung 
   Beschluss gefasst. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/18 in 
   Höhe von 541.106,33 Euro auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017/18* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017/18 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017/18* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018/19* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   mit Sitz in Düsseldorf zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018/19 zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses. Auf 
   Grundlage eines gemäß Art. 16 der 
   Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
   über spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission 
   ('Abschlussprüferverordnung') durchgeführten 
   Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem 
   Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung 
   vorzuschlagen, entweder die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   Frankfurt am Main und Niederlassung in 
   Bielefeld oder die Baker Tilly GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   Düsseldorf zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018/19 zu wählen. Dabei hat der 
   Prüfungsausschuss seine Präferenz für die Baker 
   Tilly GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt und 
   begründet. 
 
   Der Aufsichtsrat ist dieser Präferenz gefolgt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der 
   Abschlussprüferverordnung genannten Art 
   auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen im 
   Hinblick auf die Zusammensetzung des 
   Aufsichtsrats mit dem Ziel der Verkleinerung 
   des Aufsichtsrats von sechs auf drei 
   Mitglieder, die Vergütung der 
   Aufsichtsratsmitglieder sowie im Hinblick auf 
   die Unterzeichnung der Aktienurkunden und den 
   Gründungsaufwand* 
 
   Nach der Verkleinerung des Vorstands im 
   Dezember 2018 soll auch der Aufsichtsrat der 
   Ahlers AG von sechs auf drei Mitglieder 
   reduziert werden, um in dem herausfordernden 
   Marktumfeld den Weg hin zu schlankeren und 
   schlagkräftigen Strukturen konsequent zu 
   beschreiten. Die amtierenden Mitglieder des 
   Aufsichtsrats haben durch Amtsniederlegungen 
   den Weg dazu freigemacht. Gemäß 
   nachstehenden TOP 7 werden entsprechende 
   Neuwahlen durchgeführt. Durch den Wegfall der 
   Ausschüsse in bisheriger Form ist auch eine 
   Anpassung der Aufsichtsratsvergütung angezeigt. 
   Ferner soll die Satzung in § 5 Abs. 2 
   hinsichtlich der Unterzeichnung der 
   Aktienurkunden und in § 28 hinsichtlich der aus 
   dem Jahr 1987 stammenden Bestimmung über den 
   Gründungsaufwand bereinigt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu 
   beschließen: 
 
   a) Verkleinerung des Aufsichtsrats: 
 
      * § 11 Abs. 1 der Satzung wird geändert 
        und wie folgt neu gefasst: "Der 
        Aufsichtsrat besteht aus drei 
        Mitgliedern. Zwei Mitglieder werden 
        von der Hauptversammlung gewählt. Ein 
        Mitglied wird von den Arbeitnehmern 
        nach dem Gesetz über die 
        Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im 
        Aufsichtsrat gewählt." 
      * § 15 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird 
        ersatzlos gestrichen. 
      * § 15 Abs. 4 der Satzung wird geändert 
        und wie folgt neu gefasst: 
        "Schriftliche, telefonische, per 
        E-Mail, Videokonferenz oder mit Hilfe 
        sonstiger gebräuchlicher 
        Kommunikationsmittel durchgeführte 
        Sitzungen und Beschlussfassungen sind 
        zulässig, wenn der 
        Aufsichtsratsvorsitzende dies für den 
        Einzelfall unter Beachtung einer 
        angemessenen Frist anordnet. Ein 
        Widerspruchsrecht der 
        Aufsichtsratsmitglieder hiergegen 
        besteht nicht. In dieser Form gefasste 
        Beschlüsse werden vom Vorsitzenden 
        schriftlich festgestellt und allen 
        Mitgliedern unverzüglich zugeleitet." 
      * § 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 2 entfallen. 
        § 16 lautet neu wie folgt: "Der 
        Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte 
        einen oder mehrere Ausschüsse mit 
        vorbereitenden oder ausführenden 
        Aufgaben bestellen. Auf die Ausschüsse 
        finden die Vorschriften über den 
        Aufsichtsrat entsprechende Anwendung." 
   b) Vergütung des Aufsichtsrats: 
 
      * § 18 Abs. 2 der Satzung wird geändert 
        und wie folgt neu gefasst: "Jedes 
        Aufsichtsratsmitglied erhält pro 
        Geschäftsjahr eine feste 
        Grundvergütung in Höhe von EUR 
        15.000,-." 
      * § 18 Abs. 3 Satz 3 der Satzung wird 
        geändert und wie folgt neu gefasst: 
        "Diese beträgt pro Geschäftsjahr 
        1/1.000 des 
        Durchschnitts-Konzernjahresüberschusse 
        s." 
      * § 18 Abs. 5 der Satzung entfällt 
        ersatzlos. 
      * § 18 Abs. 6 wird zu Absatz 5. Dort 
        wird der Satz 2 ersatzlos gestrichen. 
      * § 18 Abs. 7 und Abs. 8 werden zu 
        Absätzen 6 und 7. 
   c) Unterzeichnung der Aktienurkunden:§ 5 Abs. 
      2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen. 
   d) Gründungsaufwand:§ 28 der Satzung wird 
      ersatzlos gestrichen. 
7. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   nach §§ 96 Abs. 1, 4. Alt., 101 Abs. 1 AktG i. 
   V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG zusammen und 
   besteht nach § 11 Abs. 1 der Satzung derzeit 
   aus sechs Mitgliedern, von denen vier von der 
   Hauptversammlung gewählt werden. Zwei 
   Mitglieder werden von den Arbeitnehmern nach 
   dem DrittelbG gewählt. 
 
   Am 6. Februar 2019 hat der 
   Aufsichtsratsvorsitzende Herr Prof. Dr. 
   Carl-Heinz Heuer der Gesellschaft mitgeteilt, 
   sein Mandat mit Ablauf der heutigen 
   ordentlichen Hauptversammlung niederzulegen. 
   Prof. Dr. Julia von Ah (stellvertretende 
   Vorsitzende), Herr Jörg-Viggo Müller und Herr 
   Hans-Joachim Knauf (Arbeitnehmervertreter) 
   haben der Gesellschaft am gleichen Tag 
   angeboten, ihre Aufsichtsratsmandate ebenfalls 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 04, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Ahlers AG: Bekanntmachung der -2-

mit Wirkung zum Ablauf der heutigen 
   ordentlichen Hauptversammlung niederzulegen, 
   sollte die Hauptversammlung dem 
   Beschlussvorschlägen unter Tagesordnungspunkt 6 
   a) folgen. Herr Bernd Rauch hat sein Mandat 
   bereits zum 31. Januar 2019 niedergelegt. Als 
   Arbeitnehmervertreterin bleibt Frau Heidrun 
   Baumgart im Gremium. 
 
   Mithin sind für den Fall, dass die 
   Hauptversammlung die Satzungsänderung wie unter 
   Tagesordnungspunkt 6 a) vorgeschlagen 
   beschließt und zukünftig ein nur noch 
   dreiköpfiger Aufsichtsrat besteht, Neuwahlen 
   für zwei von der Hauptversammlung zu wählende 
   Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre 
   erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Nominierungsausschusses vor, folgende Personen 
   als Vertreter der Anteilseigner mit Wirkung ab 
   der Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 17. April 2019 für die Zeit 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2021/22 beschließt, in den Aufsichtsrat zu 
   wählen: 
 
   a) Herrn Alexander Gedat, Rosenheim, 
      Betriebswirt 
 
      Herr Alexander Gedat ist Mitglied 
      folgender bei inländischen Gesellschaften 
      gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte 
 
      - Beirat bei der Fynch - Hatton GmbH, 
        Mönchengladbach. 
 
      Darüber hinaus übt Herr Alexander Gedat 
      keine vergleichbaren Mandate in in- und 
      ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus. 
   b) Herrn Armin Fichtel, Mönchengladbach, 
      Kaufmann 
 
      Herr Armin Fichtel ist Mitglied folgender 
      bei inländischen Gesellschaften gesetzlich 
      zu bildender Aufsichtsräte 
 
      - Beiratsvorsitzender bei der Mustang 
        Jeans GmbH, Künzelsau 
      - Chairman of the Advisory Board bei 
        AppelrathCüpper, Köln 
      - Beirat bei der Fynch - Hatton GmbH, 
        Mönchengladbach 
 
      Darüber hinaus übt Herr Armin Fichtel 
      keine vergleichbaren Mandate in in- und 
      ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus. 
 
   Es ist vorgesehen, die Wahl gemäß Ziffer 
   5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex als Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Herr Alexander Gedat qualifiziert sich aufgrund 
   seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit als 
   unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 
   Abs. 5 AktG. Herr Gedat beabsichtigt für den 
   Fall seiner Wahl, für den Vorsitz im 
   Aufsichtsrat zu kandidieren. 
 
   *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 
   Deutscher Corporate Governance Kodex:* 
 
   Es bestehen keine persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten zu 
   dem Unternehmen, dessen Organen oder einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär. Die Lebensläufe der Kandidaten mit 
   Informationen über ihre relevanten Kenntnisse 
   und Erfahrungen stehen unter Internetadresse 
 
   www.ahlers-ag.com 
 
   unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort 
   unter 'Hauptversammlung/Corporate Events' zur 
   Einsicht zur Verfügung. Der Wahlvorschlag des 
   Aufsichtsrats beruht auf den von ihm am 7. 
   Dezember 2017 beschlossenen Zielen für die 
   Zusammensetzung des Aufsichtsrats und dessen 
   Kompetenzprofil, die auf Seite 20 f. des an 
   gleicher Stelle (Rubrik Investor 
   Relations/Finanzberichte) zugänglichen 
   Geschäftsberichts abgedruckt sind, soweit auf 
   den verkleinerten Aufsichtsrat noch anwendbar. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital 
der Ahlers AG 43.200.000,- Euro und ist in 13.681.520 
auf den Namen lautende Stammaktien mit einem 
rechnerischen Anteil am Grundkapital von rd. 3,1575 
Euro pro Aktie eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine 
Stimme. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Anmeldung* 
 
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung 
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im 
Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft 
eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die 
Anmeldung muss spätestens bis *Mittwoch, 10. April 2019 
(24.00 Uhr)* bei der Gesellschaft unter der nachfolgend 
genannten Adresse eingegangen sein. Aktionäre, die im 
Aktienregister eingetragen sind, können sich in 
Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der 
 
*Ahlers AG* 
*c/o UBJ. GmbH* 
*Haus der Wirtschaft* 
*Kapstadtring 10* 
*22297 Hamburg* 
*Telefax: (040) 63785423* 
*E-Mail: hv@ubj.de* 
 
anmelden. 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen sowie Personen, 
Institute und Unternehmen, die diesen gemäß § 135 
Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 
5 Aktiengesetz gleichgestellt sind, können das 
Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als 
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen 
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs 
ausüben. 
 
Aktionäre können für die Anmeldung das ihnen zugesandte 
Formular zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an 
die vorstehende Adresse zurücksenden. 
 
Nach Zugang der Anmeldung werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Anmeldung Sorge zu tragen. 
 
*Freie Verfügbarkeit der Aktien* 
 
Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung zur 
Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien 
zu verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme- und 
Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene 
Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aufträge zur 
Umschreibung des Aktienregisters, die der Gesellschaft 
nach dem Ende des Anmeldeschlusstages in der Zeit vom 
11. April 2019 bis einschließlich 17. April 2019 
zugehen, werden erst mit Wirkung nach der 
Hauptversammlung am 17. April 2019 verarbeitet und 
berücksichtigt. Technisch maßgeblicher 
Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) 
ist daher der Ablauf des 10. April 2019. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch 
einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Teilnahme- und 
Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen 
Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer 
Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine 
rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs Sorge zu tragen 
(siehe oben im Abschnitt »Anmeldung«). 
 
Die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten, die nicht an 
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen oder 
Institutionen erteilt werden, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erteilung von 
Teilnahmevollmachten muss der Gesellschaft gegenüber 
ebenfalls in Textform nachgewiesen werden. Die 
Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber 
dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
erfolgen. Für eine Übermittlung des Nachweises der 
Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf 
elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft 
folgende Adresse an: 
 
*Ahlers AG* 
*c/o UBJ. GmbH* 
*Kapstadtring 10* 
*22297 Hamburg* 
*Telefax: (040) 63785423* 
*E-Mail: hv@ubj.de* 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein 
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht 
erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der 
Gesellschaft erklärt werden. Bevollmächtigt ein 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen. 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 
135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellte Personen und Institutionen können für 
ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für 
die Form der Vollmacht vorgeben; die Aktionäre werden 
gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der 
zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form 
und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen. 
 
Die Gesellschaft bietet darüber hinaus an, von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu 
bevollmächtigen. Auch in diesem Fall müssen sich die 
Aktionäre fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden. 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, das Stimmrecht im Fall ihrer 
Bevollmächtigung weisungsgebunden auszuüben. Ohne 
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts sind die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht 
zur Stimmrechtsausübung befugt. Vollmachten und 
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls 
in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
übermittelt werden. 
 
Formulare zur Vollmachtserteilung - auch an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter - erhalten 
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, die 
ihnen nach form- und fristgerechter Anmeldung zugesandt 
wird. Sie stehen auch unter 
 
www.ahlers-ag.com 
 
unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort unter 
'Hauptversammlung/Corporate Events' zum Download zur 
Verfügung. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 04, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen 
Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen 
spätestens bis *Montag, den 15. April 2019 (24.00 Uhr)* 
(Zugang), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an 
folgende Adresse zu übermitteln: 
 
*Ahlers AG* 
*c/o UBJ. GmbH* 
*Kapstadtring 10* 
*22297 Hamburg* 
*Telefax: (040) 63785423* 
*E-Mail: hv@ubj.de* 
 
Darüber hinaus bieten wir Aktionären und 
Aktionärsvertretern an, die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter auch in der 
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 
2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000,- Euro (das entspricht 158.351 Aktien) 
erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand (Ahlers AG, Vorstand, 
Elverdisser Str. 313, 32052 Herford) zu richten und 
muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung 
und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
spätestens bis *Sonntag, den 17. März 2019 (24.00 
Uhr)*, zugehen. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 
126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können Gegenanträge gegen den Vorschlag von 
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
Tagesordnungspunkt stellen. Sie können auch Vorschläge 
zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsräten 
machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind 
ausschließlich an die 
 
*Ahlers AG* 
*Investor Relations* 
*Elverdisser Str. 313* 
*32052 Herford* 
*Telefax (0 52 21) 979-215* 
*E-Mail: investor.relations@ahlers-ag.com* 
 
zu richten. Die Gesellschaft macht Gegenanträge und 
Wahlvorschläge einschließlich des Namens des 
Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.ahlers-ag.com 
 
unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort unter 
'Hauptversammlung/Corporate Events' zugänglich, wenn 
ihr die Gegenanträge oder die Wahlvorschläge mindestens 
14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
mitzurechnen sind), also spätestens bis *Dienstag, den 
02. April 2019 (24.00 Uhr)*, unter der vorstehend 
angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig 
adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
 
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf 
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf 
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu 
Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und 
der Konzernlagebericht vorgelegt werden. 
 
*Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der 
Internetseite der Gesellschaft* 
 
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG 
zur Hauptversammlung auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.ahlers-ag.com 
 
unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort unter 
'Hauptversammlung/Corporate Events' zugänglich. 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 
1 AktG finden sich ebenfalls auf dieser Internetseite. 
 
*Informationen zum Datenschutz* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der 
geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um 
den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung 
sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung 
ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 
Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 
in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften des 
Aktiengesetzes. Zum Zwecke der Ausrichtung der 
Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft 
verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der 
Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die 
für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung 
erforderlich sind. Die Dienstleister sind verpflichtet, 
diese Daten ausschließlich nach Weisung der 
Gesellschaft zu verarbeiten. Im Übrigen werden 
personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen 
Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im 
Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung 
gestellt, namentlich über das Teilnahmeverzeichnis. Die 
personenbezogenen Daten werden im Rahmen der 
gesetzlichen Pflichten gespeichert und 
anschließend gelöscht. Dies erfolgt in der Regel 
vier Jahre nach der Hauptversammlung, es sei denn, die 
längere Speicherung ist wegen gesetzlicher Nachweis- 
oder Aufbewahrungspflichten oder wegen von oder gegen 
die Gesellschaft geführter Verfahren erforderlich. 
 
Die Aktionäre haben unter den gesetzlichen 
Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, 
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und 
Löschungsrecht bezüglich ihrer personenbezogenen Daten 
sowie ein Recht auf Datenübertragung gemäß Art 12. 
ff. DSGVO. Für Ausübung der vorgenannten Rechte und 
Beschwerden im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer 
personenbezogenen Daten steht Ihnen der 
Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft unter 
 
Ahlers AG 
Datenschutzbeauftragter 
Elverdisser Str. 313 
D-32052 Herford 
E-Mail: ariel.biskupek@ahlers-group.com 
 
zur Verfügung. Unabhängig davon haben Sie das Recht, 
eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde 
einzulegen. 
 
Herford, im März 2019 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-03-04 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Ahlers AG 
             Elverdisser Str. 313 
             32052 Herford 
             Deutschland 
Telefon:     +49 5221 979211 
Fax:         +49 5221 979215 
E-Mail:      investor.relations@ahlers-ag.com 
Internet:    http://www.ahlers-ag.com 
ISIN:        DE0005009740 
WKN:         500974 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt: Frankfurt, Düsseldorf, 
             Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
783393 2019-03-04 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 04, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

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