Der Autozulieferer Bosch muss nach einer
Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart keine internen
Unterlagen zum Diesel-Abgasskandal bei VW
Das Landgericht hatte im Juli die Auffassung vertreten, dass Bosch sich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen darf und die Unterlagen, darunter E-Mail-Wechsel zwischen Beschäftigten des Zulieferers und VW-Mitarbeitern, herausgeben muss. Bosch hatte dagegen Beschwerde vor dem Oberlandesgericht eingelegt. Die nun gefällte Entscheidung ist bindend. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ist nicht zugelassen.
In den Verfahren, um die es geht, war der Zulieferer eigentlich gar
nicht selbst beteiligt. Die zugrundeliegenden Klagen von VW-Anlegern
richten sich gegen die Volkswagen
Das Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung auch damit, dass die Herausgabe der Unterlagen der Firma einen unmittelbaren vermögensrechtlichen Schaden verursachen würde. Gegen Bosch selbst laufen im Zuge des VW-Skandals Ermittlungen. In den USA muss sich der Zulieferer unter anderem einer Sammelklage von Autobesitzern stellen./ang/DP/stk
ISIN DE000PAH0038 DE0007664039
AXC0233 2019-03-04/17:42