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Insiderverstöße bei der Berenberg Bank?

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-Media / 2019-03-05 / 10:13 
 
*Insiderverstöße bei der Berenberg Bank?* 
 
_Köln, 4. März 2019 - _*Das Landeskriminalamt hat nach Medienberichten die 
Geschäftsräume der Berenberg Bank in Hamburg durchsucht. Es bestehe der 
Tatverdacht des Insiderhandels. Ein Gesellschafter der Berenberg Bank soll 
eine ihm nahestehende Person und einen Unternehmer von dem bevorstehenden 
Verkauf der Hapag Lloyd-Aktien durch die TUI unterrichtet haben.* 
 
Was es mit diesem Tatvorwurf auf sich hat, erläutert Rechtsanwalt Daniel 
Vos, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Köln. 
 
*Worum geht es beim Insiderrecht?* 
 
Das Insiderrecht stellt die Fairness auf den Aktienmärkten sicher. Personen, 
die einen Wissensvorsprung gegenüber der Allgemeinheit haben, dürfen diesen 
nicht nutzen. Die Startblöcke beim Rennen um die beste Kursprognose werden 
also auf einer Linie ausgerichtet. 
 
*Wo ist das Insiderrecht geregelt?* 
 
Das Insiderrecht war in der Vergangenheit ein Bestandteil des 
Wertpapierhandelsgesetzes. Seit Sommer 2016 haben wir einen europaweit 
einheitlichen Reglungsrahmen in Gestalt der Marktmissbrauchsverordnung. 
 
*Wie wird ein unfairer Insiderhandel unterbunden?* 
 
Die Verordnung setzt - wie schon das Wertpapierhandelsgesetz - den Hebel an 
mehreren Stellen an: Zum einen sind Insidergeschäfte verboten. Wer 
Insiderinformationen hat, darf diese nicht für Aktiengeschäfte nutzen. Zum 
anderen dürfen Insiderinformationen einerseits nicht unrechtmäßig 
offengelegt werden, und sind Unternehmen andererseits verpflichtet, solche 
Informationen so bald wie möglich bekannt zu machen. Indem also die 
Bekanntmachung solcher Informationen schnell, aber auch organisiert erfolgen 
muss, soll eine Gleichbehandlung aller Kapitalmarktteilnehmer sichergestellt 
werden. 
 
Flankiert wird dies durch die Pflicht, sogenannte Insiderlisten zu führen. 
Auf diese Weise kann stets nachvollzogen werden, wer zu welchem Zeitpunkt 
Zugang zu relevanten Informationen hatte. 
 
*Funktionieren dieser Regelungen?* 
 
Die Berichte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht können 
naturgemäß nur die Zahl der erkannten Verdachtsfälle ausweisen. Wie 
viele Fälle unentdeckt bleiben, weiß daher niemand. Dass zahlreiche 
zunächst erkannte Verdachtsfälle letztlich nicht zu einer Verurteilung 
führen, mag auf eine aber hohe Ermittlungssensibilität hindeuten. 
 
*Wo liegen die Schwierigkeiten der Strafverfolger? Was zeichnet eine gute 
Verteidigung aus?* 
 
Wie immer steckt der Teufel in den Details des Einzelfalls. Gute 
Strafverteidiger müssen hier mit kapitalmarktrechtlichem Fachwissen 
aufwarten. Es wird beispielsweise im aktuellen Fall der Berenberg Bank eine 
entscheidende Frage sein, ob der bevorstehende Aktienverkauf nicht schon 
zuvor hinreichend deutlich angekündigt war. Dann war diese Transaktion 
öffentlich bekannt und wir haben schon keine Insiderinformation mehr - das 
Ermittlungsverfahren fällt dann in sich zusammen. Oft spielt auch die 
Bewertung der getroffenen Compliance-Maßnahmen eine Rolle. 
 
*Welche Strafen drohen?* 
 
Die Folgen eines Verstoßes sind nicht europäisch einheitlich, sondern 
weiterhin national durch das Wertpapierhandelsgesetz geregelt. Dieses ordnet 
hier Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen an - ein 
Strafrahmen, den wir sonst von der Körperverletzung oder dem Betrug kennen! 
Es handelt sich also keineswegs um ein Kavaliersdelikt. Ein solcher Vorwurf 
ist unbedingt ernst zu nehmen. 
 
*Pressekontakt* 
MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte PartGmbB 
Rechtsanwalt Daniel Vos 
(0151) 1037 5484 
vos@muellerseidelvos.de 
 
*Über MÜLLER SEIDEL VOS, Köln* 
MÜLLER l SEIDEL l VOS Rechtsanwälte ist eine auf das Bank- und 
Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei. Jeder der vier Gründungspartner 
ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über langjährige 
Erfahrungen und exzellente Kenntnisse in diesem Bereich. Die 
Mandantenstruktur reicht dabei vom Kleinanleger über Family-Offices bis hin 
zu institutionellen Investoren und Kapitalmarktteilnehmern. 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
Emittent/Herausgeber: MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte PartGmbB 
Schlagwort(e): Finanzen 
 
2019-03-05 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - 
ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
783845 2019-03-05 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 05, 2019 04:13 ET (09:13 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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