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DGAP-Media / 2019-03-05 / 10:13 *Insiderverstöße bei der Berenberg Bank?* _Köln, 4. März 2019 - _*Das Landeskriminalamt hat nach Medienberichten die Geschäftsräume der Berenberg Bank in Hamburg durchsucht. Es bestehe der Tatverdacht des Insiderhandels. Ein Gesellschafter der Berenberg Bank soll eine ihm nahestehende Person und einen Unternehmer von dem bevorstehenden Verkauf der Hapag Lloyd-Aktien durch die TUI unterrichtet haben.* Was es mit diesem Tatvorwurf auf sich hat, erläutert Rechtsanwalt Daniel Vos, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Köln. *Worum geht es beim Insiderrecht?* Das Insiderrecht stellt die Fairness auf den Aktienmärkten sicher. Personen, die einen Wissensvorsprung gegenüber der Allgemeinheit haben, dürfen diesen nicht nutzen. Die Startblöcke beim Rennen um die beste Kursprognose werden also auf einer Linie ausgerichtet. *Wo ist das Insiderrecht geregelt?* Das Insiderrecht war in der Vergangenheit ein Bestandteil des Wertpapierhandelsgesetzes. Seit Sommer 2016 haben wir einen europaweit einheitlichen Reglungsrahmen in Gestalt der Marktmissbrauchsverordnung. *Wie wird ein unfairer Insiderhandel unterbunden?* Die Verordnung setzt - wie schon das Wertpapierhandelsgesetz - den Hebel an mehreren Stellen an: Zum einen sind Insidergeschäfte verboten. Wer Insiderinformationen hat, darf diese nicht für Aktiengeschäfte nutzen. Zum anderen dürfen Insiderinformationen einerseits nicht unrechtmäßig offengelegt werden, und sind Unternehmen andererseits verpflichtet, solche Informationen so bald wie möglich bekannt zu machen. Indem also die Bekanntmachung solcher Informationen schnell, aber auch organisiert erfolgen muss, soll eine Gleichbehandlung aller Kapitalmarktteilnehmer sichergestellt werden. Flankiert wird dies durch die Pflicht, sogenannte Insiderlisten zu führen. Auf diese Weise kann stets nachvollzogen werden, wer zu welchem Zeitpunkt Zugang zu relevanten Informationen hatte. *Funktionieren dieser Regelungen?* Die Berichte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht können naturgemäß nur die Zahl der erkannten Verdachtsfälle ausweisen. Wie viele Fälle unentdeckt bleiben, weiß daher niemand. Dass zahlreiche zunächst erkannte Verdachtsfälle letztlich nicht zu einer Verurteilung führen, mag auf eine aber hohe Ermittlungssensibilität hindeuten. *Wo liegen die Schwierigkeiten der Strafverfolger? Was zeichnet eine gute Verteidigung aus?* Wie immer steckt der Teufel in den Details des Einzelfalls. Gute Strafverteidiger müssen hier mit kapitalmarktrechtlichem Fachwissen aufwarten. Es wird beispielsweise im aktuellen Fall der Berenberg Bank eine entscheidende Frage sein, ob der bevorstehende Aktienverkauf nicht schon zuvor hinreichend deutlich angekündigt war. Dann war diese Transaktion öffentlich bekannt und wir haben schon keine Insiderinformation mehr - das Ermittlungsverfahren fällt dann in sich zusammen. Oft spielt auch die Bewertung der getroffenen Compliance-Maßnahmen eine Rolle. *Welche Strafen drohen?* Die Folgen eines Verstoßes sind nicht europäisch einheitlich, sondern weiterhin national durch das Wertpapierhandelsgesetz geregelt. Dieses ordnet hier Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen an - ein Strafrahmen, den wir sonst von der Körperverletzung oder dem Betrug kennen! Es handelt sich also keineswegs um ein Kavaliersdelikt. Ein solcher Vorwurf ist unbedingt ernst zu nehmen. *Pressekontakt* MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte PartGmbB Rechtsanwalt Daniel Vos (0151) 1037 5484 vos@muellerseidelvos.de *Über MÜLLER SEIDEL VOS, Köln* MÜLLER l SEIDEL l VOS Rechtsanwälte ist eine auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei. Jeder der vier Gründungspartner ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über langjährige Erfahrungen und exzellente Kenntnisse in diesem Bereich. Die Mandantenstruktur reicht dabei vom Kleinanleger über Family-Offices bis hin zu institutionellen Investoren und Kapitalmarktteilnehmern. Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte PartGmbB Schlagwort(e): Finanzen 2019-03-05 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de 783845 2019-03-05
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March 05, 2019 04:13 ET (09:13 GMT)
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