Dahlbusch AG: Vorstand beschließt mit Zustimmung des Aufsichtsrates Delisting der Aktien der Dahlbusch Aktiengesellschaft DGAP-Ad-hoc: Dahlbusch AG / Schlagwort(e): Delisting Dahlbusch AG: Vorstand beschließt mit Zustimmung des Aufsichtsrates Delisting der Aktien der Dahlbusch Aktiengesellschaft 05.03.2019 / 10:56 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ad hoc-Meldung nach Artikel 17 Absatz 1 Marktmissbrauchsverordnung der Dahlbusch Aktiengesellschaft ISIN: DE0005213003 und DE0005213037 WKN: 521300 und 521303 Vorstand beschließt mit Zustimmung des Aufsichtsrates Delisting der Aktien der Dahlbusch Aktiengesellschaft Gelsenkirchen, 5. März 2019 - Der Vorstand der Dahlbusch Aktiengesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom heutigen Tage ein Delisting der Aktien der Dahlbusch Aktiengesellschaft beschlossen. Der Vorstand wird daher den Widerruf der Aufnahme der Aktien der Dahlbusch Aktiengesellschaft zum Primärmarkt der Börse Düsseldorf und die Notierungseinstellung im allgemeinen Freiverkehr der Börse Düsseldorf beantragen. In zeitlicher Hinsicht rechnet der Vorstand damit, dass die Notierungseinstellung im Freiverkehr voraussichtlich im vierten Quartal 2019 wirksam wird. Hintergrund der vom Vorstand getroffenen Entscheidung über die Durchführung eines Delisting ist die hiermit verbundene Möglichkeit, den aus der Notierung im Freiverkehr resultierenden Kosten- und Verwaltungsaufwand der Gesellschaft zu reduzieren. Zudem ergeben sich nach der Einschätzung des Vorstands aus der Notierung - wie sich aus den sehr geringen Handelsvolumina ableiten lässt - keine bedeutsamen Vorteile mehr für die Gesellschaft und ihre Aktionäre.
05.03.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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