Anzeige
Mehr »
Montag, 16.02.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
FRIEDLANDS 10.000-JAHRE-SCHOCK: Der Kupfer-Engpass hat begonnen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
dpa-AFX
530 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-Adhoc: Dahlbusch AG: Vorstand beschließt mit Zustimmung des Aufsichtsrates Delisting der Aktien der Dahlbusch Aktiengesellschaft (deutsch)

Dahlbusch AG: Vorstand beschließt mit Zustimmung des Aufsichtsrates Delisting der Aktien der Dahlbusch Aktiengesellschaft

DGAP-Ad-hoc: Dahlbusch AG / Schlagwort(e): Delisting
Dahlbusch AG: Vorstand beschließt mit Zustimmung des Aufsichtsrates
Delisting der Aktien der Dahlbusch Aktiengesellschaft

05.03.2019 / 10:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad hoc-Meldung nach Artikel 17 Absatz 1 Marktmissbrauchsverordnung der Dahlbusch Aktiengesellschaft ISIN: DE0005213003 und DE0005213037 WKN: 521300 und 521303 Vorstand beschließt mit Zustimmung des Aufsichtsrates Delisting der Aktien der Dahlbusch Aktiengesellschaft Gelsenkirchen, 5. März 2019 - Der Vorstand der Dahlbusch Aktiengesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom heutigen Tage ein Delisting der Aktien der Dahlbusch Aktiengesellschaft beschlossen. Der Vorstand wird daher den Widerruf der Aufnahme der Aktien der Dahlbusch Aktiengesellschaft zum Primärmarkt der Börse Düsseldorf und die Notierungseinstellung im allgemeinen Freiverkehr der Börse Düsseldorf beantragen. In zeitlicher Hinsicht rechnet der Vorstand damit, dass die Notierungseinstellung im Freiverkehr voraussichtlich im vierten Quartal 2019 wirksam wird. Hintergrund der vom Vorstand getroffenen Entscheidung über die Durchführung eines Delisting ist die hiermit verbundene Möglichkeit, den aus der Notierung im Freiverkehr resultierenden Kosten- und Verwaltungsaufwand der Gesellschaft zu reduzieren. Zudem ergeben sich nach der Einschätzung des Vorstands aus der Notierung - wie sich aus den sehr geringen Handelsvolumina ableiten lässt - keine bedeutsamen Vorteile mehr für die Gesellschaft und ihre Aktionäre.
05.03.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Dahlbusch AG Haydnstraße 19 45884 Gelsenkirchen Deutschland Telefon: 0209 168-0 Fax: 0209 168-2025 E-Mail: kommunikation@nsg.com Internet: www.dahlbusch.de ISIN: DE0005213003 WKN: 521300 Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf (Primärmarkt) Ende der Mitteilung DGAP News-Service
783877 05.03.2019 CET/CEST ISIN DE0005213003 AXC0096 2019-03-05/10:56
© 2019 dpa-AFX
Favoritenwechsel - diese 5 Werte sollten Anleger im Depot haben!
Das Börsenjahr 2026 ist für viele Anleger ernüchternd gestartet. Tech-Werte straucheln, der Nasdaq 100 tritt auf der Stelle und ausgerechnet alte Favoriten wie Microsoft und SAP rutschen zweistellig ab. KI ist plötzlich kein Rückenwind mehr, sondern ein Belastungsfaktor, weil Investoren beginnen, die finanzielle Nachhaltigkeit zu hinterfragen.

Gleichzeitig vollzieht sich an der Wall Street ein lautloser Favoritenwechsel. Während viele auf Wachstum setzen, feiern Value-Titel mit verlässlichen Cashflows ihr Comeback: Telekommunikation, Industrie, Energie, Pharma – die „Cashmaschinen“ der Realwirtschaft verdrängen hoch bewertete Hoffnungsträger.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Aktien vor, die genau in dieses neue Marktbild passen: solide, günstig bewertet und mit attraktiver Dividende. Werte, die nicht nur laufende Erträge liefern, sondern auch bei Marktkorrekturen Sicherheit bieten.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Value-Zug 2026 endgültig abfährt!

Dieses exklusive PDF ist nur für kurze Zeit gratis verfügbar.
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.