Pressemitteilung der RENA GmbH i.I.:
Dritte Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen; Abschlagszahlung auf die Anleihen (ISIN DE000A1E8W96 und ISIN DE000A1TNHG1)
1. Dritte Abschlagsverteilung an die Gläubiger im InsolvenzverfahrenIm Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der RENA GmbH i.I. erfolgt, nachdem bereits zwei Abschlagsverteilungen mit einer bislang erreichten Gesamtquote in Höhe von 8,803% stattgefunden haben, Anfang März 2019 eine dritte Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen. Der für die dritte Abschlagsverteilung zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf EUR 5.423.024,39.
Nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO steht nun die auf die im Rahmen der dritten Abschlagsverteilung zu berücksichtigenden Forderungen entfallende Quote endgültig ...
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