FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin weist darauf hin, dass sie "The Cannabis Trader" keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (06.03.2019)
AXC0083 2019-03-06/09:45