Neue Leistungen in der Nürnberger Privathaftpflicht: Die Versicherung kommt nun dafür auf, wenn deliktunfähige Kinder einen Schaden bis 500.000 Euro verursachen. Das Gleiche gilt für weitere deliktunfähige Personen bei Schäden bis zu 50.000 Euro. Volljährige Kinder sind nicht nur während der Schul- ...Den vollständigen Artikel lesen ...