Berlin (ots) - Missbrauch von Einsamkeit, Betrug durch eingesetzte Betreuer, Verletzung der Würde pflegebedürftiger Patienten - allmählich wird die Tabuzone durchbrochen und dieses wichtige, von der Gesellschaft weitgehend ignorierte Thema ans Licht geholt. Erst vor kurzem wurde in der ARD-Talkshow Sandra Maischberger heftig darüber diskutiert. Den Hintergrund bilden offenbar extreme Konkurrenzkämpfe der Pflegedienst untereinander und die damit zusammenhängende, oft undurchsichtige Verflechtung von amtsgerichtlich eingesetzten Betreuern für pflegebedürftige Patienten. Immer wieder fällt hierbei die intransparente Beauftragung bestimmter Pflegedienstleister durch diese Betreuer auf, ohne dass der betreffende Patient davon in Kenntnis gesetzt wird oder vorab sein Einverständnis eingeholt wird.
Beispiele wie das der 77jährigen Berlinerin Isa Marie Richter sind offenbar keine Einzelfälle. Sie werfen die Frage auf, wie es einem Betreuer prinzipiell möglich sein kann, gegen den ausdrücklichen Willen der Patientin einen Wechsel des Pflegedienstes zu veranlassen.
Im speziellen Fall kündigte die Patientin einen zuvor durch den amtsgerichtlich eingesetzten Betreuer, den Diplom-Sozialarbeiter Klaus S., neu abgeschlossenen Pflegevertrag. Zuvor hatte dieser ohne jede Begründung und ohne Wissen der Patientin den Vertrag mit dem bisherigen Pflegedienst E. gekündigt, obwohl dieser Isa Richter seit mehreren Jahren und ohne jede Beschwerde gepflegt hatte. Die Mitarbeiterin des Pflegedienstes E. war vom ersten Tag an dieselbe, zwischen der Patientin und ihr hatte sich im Laufe der Jahre ein sehr vertrauensvolles Verhältnis ergeben. Diesen Pflegevertrag zu beenden, war keinesfalls im Sinne der Patientin.
Über die Motive von Klaus S., den überraschenden Wechsel zu veranlassen, kann nur spekuliert werden. Die Patientin äußerte sehr deutlich ihre Missbilligung und verlangte vom Betreuer, seine eigenmächtig getroffene Entscheidung umgehend rückgängig zu machen.
Der Streit eskalierte, als die Patientin ihre Tochter in Kenntnis setzte und sie um Hilfe bat. Als die Tochter an der Wohnung ihrer Mutter eintraf, verwehrte ihr Klaus S. den Zugang. Die Tochter wollte sich jedoch nicht abweisen lassen, so dass der Betreuer die Polizei rief, um sich durchzusetzen. Als die Patientin auf Einsetzung ihres bisherigen Pflegedienstes E. beharrte, drohte der Betreuer der Tochter und dem Sohn der Patientin telefonisch an, Frau Richter in eine geschlossene psychiatrische Anstalt einweisen zu lassen, da sie nicht mehr geschäftsfähig sei. Dem Pflegedienst E. drohte er mit anonymen Anzeigen bei Pflegekassen und Behörden.
Das Vertrauensverhältnis zwischen der Patientin und dem amtlich eingesetzten Betreuer war restlos zerstört. Isa Richter fühlte sich entmündigt und stellte beim zuständigen Amtsgericht umgehend einen Antrag auf einen Wechsel des Betreuers. Als Begründung gab sie den kompletten Vertrauensverlust an. Eine so wichtige Entscheidung wie den Wechsel zu einem anderen Pflegedienst über den Kopf der Betroffenen hinweg zu treffen und ihr sowie ihren Angehörigen noch zu drohen, sollte man seiner Entscheidung nicht zustimmen, sei nicht hinnehmbar.
Isa Richter vermutete eine spezielle Verbindung zwischen dem Betreuer und dem Pflegedienst S. Sie erstattete Strafanzeige wegen Nötigung und Missbrauchs der dem Betreuer eingeräumten amtlichen Vollmachten und hofft, dadurch die Motive und mögliche Verstrickungen von Klaus S. mit dem Pflegedienst S. ans Licht zu bringen.
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Pressekontakt: Serge Wolkow Berliner Korrespondentenbüro Tel. 030 2044359
Beispiele wie das der 77jährigen Berlinerin Isa Marie Richter sind offenbar keine Einzelfälle. Sie werfen die Frage auf, wie es einem Betreuer prinzipiell möglich sein kann, gegen den ausdrücklichen Willen der Patientin einen Wechsel des Pflegedienstes zu veranlassen.
Im speziellen Fall kündigte die Patientin einen zuvor durch den amtsgerichtlich eingesetzten Betreuer, den Diplom-Sozialarbeiter Klaus S., neu abgeschlossenen Pflegevertrag. Zuvor hatte dieser ohne jede Begründung und ohne Wissen der Patientin den Vertrag mit dem bisherigen Pflegedienst E. gekündigt, obwohl dieser Isa Richter seit mehreren Jahren und ohne jede Beschwerde gepflegt hatte. Die Mitarbeiterin des Pflegedienstes E. war vom ersten Tag an dieselbe, zwischen der Patientin und ihr hatte sich im Laufe der Jahre ein sehr vertrauensvolles Verhältnis ergeben. Diesen Pflegevertrag zu beenden, war keinesfalls im Sinne der Patientin.
Über die Motive von Klaus S., den überraschenden Wechsel zu veranlassen, kann nur spekuliert werden. Die Patientin äußerte sehr deutlich ihre Missbilligung und verlangte vom Betreuer, seine eigenmächtig getroffene Entscheidung umgehend rückgängig zu machen.
Der Streit eskalierte, als die Patientin ihre Tochter in Kenntnis setzte und sie um Hilfe bat. Als die Tochter an der Wohnung ihrer Mutter eintraf, verwehrte ihr Klaus S. den Zugang. Die Tochter wollte sich jedoch nicht abweisen lassen, so dass der Betreuer die Polizei rief, um sich durchzusetzen. Als die Patientin auf Einsetzung ihres bisherigen Pflegedienstes E. beharrte, drohte der Betreuer der Tochter und dem Sohn der Patientin telefonisch an, Frau Richter in eine geschlossene psychiatrische Anstalt einweisen zu lassen, da sie nicht mehr geschäftsfähig sei. Dem Pflegedienst E. drohte er mit anonymen Anzeigen bei Pflegekassen und Behörden.
Das Vertrauensverhältnis zwischen der Patientin und dem amtlich eingesetzten Betreuer war restlos zerstört. Isa Richter fühlte sich entmündigt und stellte beim zuständigen Amtsgericht umgehend einen Antrag auf einen Wechsel des Betreuers. Als Begründung gab sie den kompletten Vertrauensverlust an. Eine so wichtige Entscheidung wie den Wechsel zu einem anderen Pflegedienst über den Kopf der Betroffenen hinweg zu treffen und ihr sowie ihren Angehörigen noch zu drohen, sollte man seiner Entscheidung nicht zustimmen, sei nicht hinnehmbar.
Isa Richter vermutete eine spezielle Verbindung zwischen dem Betreuer und dem Pflegedienst S. Sie erstattete Strafanzeige wegen Nötigung und Missbrauchs der dem Betreuer eingeräumten amtlichen Vollmachten und hofft, dadurch die Motive und mögliche Verstrickungen von Klaus S. mit dem Pflegedienst S. ans Licht zu bringen.
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